Was in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft noch vorgeht

Ein aphoristisches Fragment zur Geschichte der Anthroposophischen Gesellschaft

PDF

Nach dem Brand des ersten Goetheanum 1922/23 hatte Rudolf Steiner den desolaten Zustand der 1913 in Köln gegründeten Anthroposophischen Gesellschaft deutlich und mehrfach benannt. Das Jahr 1923 war geprägt davon, dass er seine öffentliche Vortragstätigkeit stark einschränkte und sich vor allem anderen der Konsolidierung der Gesellschaft widmete. Mehrfach hatte er ernsthaft erwogen, sich aufgrund der Situation der Gesellschaft, die dadurch geprägt war, dass eine „innere Opposition“ (s.u.)7 gegen ihn entstanden war und die Mitglieder seine Impulse völlig ungenügend aufgegriffen hatten, gänzlich abzuwenden und in einem kleinen Kreis, einer Art Orden oder Bruderschaft, weiter zu arbeiten.13

Wir haben heute wenig im Bewusstsein, in welchem Zustand die Anthroposophischen Gesellschaft sich im Jahr 1923 befand und was dies für Rudolf Steiner bedeutete. [1] Die folgende kleine Auswahl von Zitaten kann dies deutlich machen:

„Aber zerfallen wird sie [die Gesellschaft] ganz sicher, wenn sie, da sie jetzt zu alledem, was sie schon hat an äußeren Begründungen, auch noch das Goetheanum wieder aufbaut, wenn nicht jenes Bewußtsein entsteht, von dem ich in diesen Vorträgen gesprochen habe [GA 258], wenn diese Selbstbesinnung nicht da ist. Dann aber, wenn sie zerfällt, wird sie sehr rasch zerfallen. Aber das hängt ganz von dem Willen derer ab, die innerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft sind. Anthroposophie wird sicher nicht aus der Welt geschafft. Aber sie könnte für Jahrzehnte und länger, ich möchte sagen, in einen latenten Zustand zurücksinken und dann später wieder aufgenommen werden. Es wäre aber Ungeheures verloren für die Entwickelung der Menschheit.“[2]

Insbesondere gegenüber den leitenden Funktionären der Gesellschaft[3] sprach sich Rudolf Steiner deutlich aus: „Diese Gesellschaft ist im Zerfall begriffen“[4],  „Es kann so nicht weitergehen“[5], „Die Anthroposophische Gesellschaft ist überall ahrimanisch durchlöchert“[6] und „Meine lieben Freunde, ich habe oftmals … davon gesprochen, daß eine innere Opposition innerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft vorhanden ist gegen dasjenige, was ich manchmal aus dem Zentrum der Anthroposophie heraus zu vertreten habe.[7]

 Aus Briefen, die Rudolf Steiner an Edith Maryon schrieb:

“… Für die Gesellschaft habe ich eigentlich nur zu sagen, dass ich am liebsten nichts mehr mit ihr zu tun haben möchte. Alles, was deren Vorstände tun, widert mich an“

„… Es schläft hier die A. G. weiter, man bringt sie zu keinem Erwachen“

„… in der Gesellschaft geht es ganz unglaublich schrecklich. Aus allen Ecken kommen die Unmöglichkeiten“

„… Sonst ging alles gut mit der allerdings gewichtigen Ausnahme, dass auch unsere Wiener Mitglieder schlafen“

“Es scheint eben doch alles auch in der anthrop. Ges. in das Chaos einzumünden. … die Ges. ist auch hier in einer gräulichen Verfassung, Uneinigkeit, Ungenügendheit usw. “[12]

  1. W. Zeylmans van Emmichoven berichtet von einem Gespräch mit Rudolf Steiner:

„Wie schwer diese Sorgen auf Rudolf Steiners Seele lasteten, ging hervor aus einem Gespräch am 17. November 1923, am Vorabend der Bildung der Anthroposophischen Gesellschaft in Holland, als er seine Zweifel darüber äußerte, ob ein Weitergehen mit der Gesellschaft als solcher überhaupt noch möglich sei. Er beklagte sich darüber, daß man nirgends zu verstehen scheine, was er überhaupt wolle und daß es vielleicht nötig sein würde, mit nur ganz wenigen Menschen innerhalb eines strengen Zusammenschlusses weiter zu arbeiten.[13]

Am 23. Dezember 1923, am Vorabend der Weihnachtstagung, Rudolf Steiner:

„Es ist schon so, daß gegenwärtig die Dinge sehr, sehr ernst, bitter ernst genommen werden müssen. Sonst müßte eigentlich dennoch dasjenige eintreten, wovon ich ja oftmals gesprochen habe, daß ich mich von der Anthroposophischen Gesellschaft zurückziehen müßte.“[14]

Erst am 17. November 1923 in Den Haag fiel die endgültige Entscheidung für die Weihnachtstagung und die Neugründung der Gesellschaft, die entscheidende Frage hatte Ita Wegman gestellt. Rudolf Steiner schrieb an Marie Steiner: „Denn ich setze für die Gesellschaft gewissermassen die letzte Hoffnung auf die Weihnachtszusammenkunft.“[15]

Die Begründung der neuen Gesellschaft und der Hochschule ging allein von ihm aus, es war seine Initiative, er übernahm selber den Vorsitz und ließ sich den von ihm vorgeschlagenen Vorstand von der Gründungsversammlung an die Seite stellen, in der Hoffnung, damit seine Intentionen verwirklichen zu können:

„Nur unter diesen Bedingungen konnte ich mich selber entschließen, den Vorsitz zu übernehmen und diese Gesellschaft bei der Dornacher Weihnachtstagung zu ersuchen, denjenigen Vorstand mir an die Seite zu stellen, mit dem ich glauben kann, daß ich meine Intentionen[16] durchführen kann.“ [17]

 

Die esoterische Bedeutung des Vorstandes war allein dadurch gegeben, dass es Rudolf Steiner war, der Vorsitzender des Vorstandes war. Diese esoterische Bedeutung ergab sich nicht von Amts wegen. In Bezug auf die Übernahme des Vorsitzes in der Gesellschaft weist er immer wieder darauf hin, dass er dies tun musste

Die Situation vor der Weihnachtstagung beschreibt Gerhard v. Beckerath wie folgt

„1.  Alle endlosen Versuche Rudolf Steiners, die Gesellschaft zu einem tauglichen selbständigen Instrument für die anthroposophische (geistig-seelische) Bewegung zu erziehen, waren gescheitert. Die Gesellschaft war am Ende. Es fehlten damit auch jegliche Voraussetzungen, um aus ihrem Boden wieder eine esoterische Arbeit in einer esoterischen Schule aufzunehmen.         

  1. Auch er war an einem Ende angelangt. Der Kampf um die Gesellschaft und der mit ihm zusammenhängende, ihm zusätzlich aufgebürdete verschärfte Kampf mit den Gegnern waren unvereinbar mit seiner Geistesforschung. Ein weiterer zermürbender Kräfteverschleiß in auswegloser Situation hätte seinem Leben schnell ein Ende bereitet.
  2. Er musste versuchen, eine ganz neue Situation mit der Aussicht auf eine Wende zum Besseren herbeizuführen. In manchem schweren Moment des Versagens der Gesellschaft gegenüber dem so hässlich geführten Kampf der Gegner neigte er dazu, wie Marie Steiner berichtete, «die Bewegung ohne die Gesellschaft weiterzuführen». «Für alle Fehler der Gesellschaft werde ich verantwortlich gemacht und darunter leidet die [geistige anthroposophische] Bewegung»“[20]

Mit der Übernahme der Leitung war ein grosses Risiko verbunden, wie in Paris ausführt wurde:

„Was zu Weihnachten übernommen worden ist, war in gewissem Sinne ein Wagnis. Denn es war eine gewisse Eventualität vorhanden: diese, daß vielleicht – dadurch, daß die Leitung der Anthroposophischen Gesellschaft unmittelbar zusammengebracht wurde mit der Vertretung des spirituellen Weisheitsgutes – jene geistigen Mächte, welche in der geistigen Welt die anthroposophische Bewegung leiten, ihre Hände hätten abziehen können. Es darf gesagt werden, daß dies nicht der Fall war, sondern das Gegenteil ist der Fall: Mit einer größeren Gnade, mit einem höheren Wohlwollen kommen diese geistigen Mächte demjenigen entgegen, was durch die anthroposophische Bewegung fließt.“

Seine Entscheidung war von der geistigen Welt angenommen worden, aber es kam darauf an, dass die Impulse von den Mitgliedern ergriffen wurden:

„Es liegt auch in einem gewissen Sinne ein Versprechen vor gegenüber der geistigen Welt. Dieses Versprechen wird in unverbrüchlicher Weise erfüllt werden, und man wird sehen, daß in der Zukunft die Dinge geschehen werden, wie sie der geistigen Welt gegenüber versprochen wurden. So daß nicht nur der anthroposophischen Bewegung, sondern auch der Anthroposophischen Gesellschaft gegenüber dem Vorstande eine Verantwortung auferlegt ist.[21]

Das Versprechen gegenüber der geistigen Welt, für welches  Rudolf Steiner mit seinem Karma die Verantwortung übernommen hatte, konnte jedoch nur durch die Mitglieder erfüllt werden: „So daß … auch der Anthroposophischen Gesellschaft gegenüber dem Vorstande eine Verantwortung auferlegt ist.“ Diese Verantwortung bestand gegenüber Rudolf Steiner, die Mitglieder konnten sie letztlich nicht tragen.

Verbunden war mit der Situation nach der Weihnachtstagung aber auch

„daß allerdings auch — ich meine von der geistigen Seite her — sehr starke gegnerische Mächte, dämonische Machte gegen die anthroposophische Bewegung anstürmen.“[22]

Deutlich weist Rudolf Steiner darauf hin, dass die Weihnachtstagung nicht eine Tagung wie jede andere war:

„Wenn diese Weihnachtstagung nur so genommen wird, wie man so gern frühere Tagungen nahm, dann verduftet sie allmählich, dann verliert sie ihren Inhalt, und es wäre besser gewesen, man hätte sich nicht versammelt.“[23]

Man vergegenwärtige sich die Deutlichkeit und die Konsequenz dieser Aussage! Auf die Frage, wie sich die Anthroposophie und das Wirken Rudolf Steiners hätte entwickeln können, wenn man sich nicht versammelt hätte, kommen wir noch zurück.

Es trat das Befürchtete ein: Die Impulse Rudolf Steiners wurden weiterhin kaum  ergriffen, stattdessen lähmten ihn die persönlichen Bedürfnisse der Mitglieder.

Rudolf Steiner zu Ehrenfried Pfeiffer im Frühjahr 1924:

„Ein Hauptgrund dafür, dass meine Impulse nicht wirksam werden, liegt darin, dass die Mitglieder nicht auf das hören können, was ich sage, sondern sich selbst zum Ausdruck bringen wollen; und vor allen Dingen wollen sie die Menschen nicht akzeptieren, durch die ich aufgrund des Karmas wirken muss…. Wenn nur zwei zu mir halten würden, dann könnte ich meine Aufgabe, glaube ich, vollenden.“[24]

Rudolf Steiner im Nachrichtenblatt vom 19. Oktober 1924:

„Es handelt sich darum, dass, während ich den eigentlichen Kurs -Tätigkeiten, die so umfangreich in den letzten Monaten waren, durchaus gewachsen war, ich den Bogen meiner physischen Tätigkeit überspannen musste durch die übergrossen Forderungen, die neben der Kurstätigkeit aus der Mitgliedschaft kamen.  … Man denkt eben nicht oft daran, was von aussen bewirkte Überbürdung in Bezug auf Zeit bei jemand, der in geistgetragener Tätigkeit ist, für verheerende Folgen haben kann … Aber zuletzt muss ja alles das schicksalsgemäss (karmisch) empfunden werden.“

Andrej Belyj:

„Er selbst hat uns wiederholt gesagt, dass das, was ihn aufs Lager niederstreckte, die vielen Privatbesprechungen waren. 400 Besucher zählt der Torwärter in der Zeit, wo er täglich vier Vorträge gab …“[25]

Marie Steiner:

„Wir wissen, es hat nicht alles durchgeführt werden können, so wie es von Dr. Steiner beabsichtigt war. Zunächst war der Ansturm von Seiten der Mitglieder ein zu starker; um alles zu bewältigen, was an Bedürfnissen der Seelen herantrat, mußte manche eigene Intention für eine spätere Zeit zurückgestellt werden. Dann — trat der Tod dazwischen.“[26]

Wie wenig reif die Mitglieder waren und wie unrealistisch die Einschätzung diesbezüglich selbst von einem Vorstandsmitglied war, zeigt eine von Marie Steiner überlieferte Aussage von Guenther Wachsmuth:

„Dr. G. W. bringt es fertig, der Reife der majorenn [mündig] gewordenen Gesellschaft zuzuschreiben, dass Dr. Steiner dadurch die Möglichkeit gefunden hätte, sich mit ihr ganz persönlich karmisch zu verbinden.“[27]

Über die Weihnachtstagung und die an dieser

“Statt nun, wie er es sich vorher überlegt hatte, ein neues Werkzeug für sein geistiges Wirken zu schaffen [die Internationale Anthroposophische Gesellschaft], entschloss er sich, das Opfer seiner Person zu bringen. Er entschloss sich, sein Karma mit dem der Gesellschaft zu verbinden, während er früher versucht hatte, sie gleichsam auf sich selbst zu stellen und als ein sie beratender geistiger Lehrer zur Selbständigkeit hin zu erziehen. Nun sah er, dass sie diese Stufe der Reife noch nicht hatte, und übernahm den Vorsitz.“
Marie Steiner fasste zusammen:   
“Was diese Opfertat bedeutete, haben wir erlebt: Eine schier unübersehbare Fülle geistiger Offenbarungen hat er heruntergeholt, die er mit seinem physischen Tode bezahlt hat.“ [28]

Wie schon in der 1913 in Köln gegründeten Gesellschaft konnten die Mitglieder auch in dieser Neugründung die Impulse Rudolf Steiners kaum aufgreifen, der von ihm als erforderlich angesehen esoterische Zug, der durch die Gesellschaft hätte gehen müssen, erfolgte nicht, das Versprechen wurde nicht eingehalten. Und so konnte Rudolf Steiner nach neun Monaten in der Gesellschaft nicht weiter wirken, er hatte seine Intentionen nicht wie erhofft und allenfalls ansatzweise verwirklichen können. Offensichtlich konnten  die 4 x 12 Menschen[29], die von ihm hätten erkannt werden müssen, sich nicht zeigen. Ein Weiterwirken war nicht möglich.

Historisch und auch gegenwärtig lebt bei den Mitgliedern der  Gesellschaft weitestgehend das Bild, dass die Entscheidung Rudolf Steiners zur Weihnachtstagung und zur Neugründung der Gesellschaft auf jeden Fall gut und richtig war, denn ohne seinen Entschluss gäbe es die Weihnachtstagung, den Grundstein, die Grundsteinmeditation, die Grundsteinlegung und die Klassenstunden sowie die reichhaltigen Offenbarungen und Mitteilungen nicht, die im Nachgang der Weihnachtstagung erfolgt waren. Das alles ist Wirklichkeit geworden, das kennen wir.

Und wenn sich Rudolf Steiner tatsächlich zurückgezogen hätte von der Anthroposophischen Gesellschaft?

Wie wäre wohl die Entwicklung verlaufen, wenn Rudolf Steiner sich tatsächlich von der Gesellschaft zurückgezogen hätte? Er hätte gewiss seine Aufgabe und seine Mission auch weiterhin zu erfüllen versucht und in diesem Sinne weitergearbeitet. Vermutlich hätte er wesentlich länger wirken können, womöglich bis in die Dreißiger- oder gar Vierzigerjahre hinein, in denen das Erscheinen des Christus im Ätherischen erfolgen sollte. Und hätte ein mehrjähriges Weiterwirken dazu führen können, dass weitere und vielleicht sogar umfangreichere Offenbarungen und Mitteilungen in Wort und Schrift hätten gegeben werden können? Rudolf Steiner wäre gewiss seiner Aufgabe und seiner Mission, den Menschen, der Anthroposophie und den begonnenen „Projekten“ wie zum Beispiel  der Medizin, der Heilpädagogik, der Eurythmie, der Sprachgestaltung, den Naturwissenschaften und der Landwirtschaft  treu geblieben. Auch der von Marie Steiner geführte Verlag wäre gewiss nicht aufgegeben worden. Es war ja nicht die eigentliche anthroposophische Arbeit, die Forschung auf geistigem Gebiet und die Vorträge, die ihn überanstrengten: „Diese Vorträge halten mich gerade gesund”, sagte er, „das, was müde macht, das sind die toten Gedanken, die an einen herantreten, es ist der Unverstand, das Nichtverstehen der Menschen, was einen lähmt.”[30] Durch einen Rückzug Rudolf Steiners hätten sich auch nicht die bestehenden anthroposophischen Institutionen und Gruppierungen wie die Landesgesellschaften, die Zweige, und die Christengemeinschaft einfach aufgelöst, all das hätte sich auch so weiterentwickeln können und das Interesse für die Anthroposophie und der damit verbundenen und tätigen Menschen hätte zweifellos weiterhin bestanden. Insbesondere diejenigen, die sich bereits voller Enthusiasmus für die Anthroposophie einsetzten, wie zum Beispiel das Lehrerkollegium der Waldorfschule in Stuttgart. Die Gründung der Waldorfschule war keine Frucht der Anthroposophischen Gesellschaft und die Waldorfpädagogik hat sich auch in der Folge eigenständig und unabhängig vom Goetheanum entwickelt. Unter der Annahme, dass Rudolf Steiner noch viele Jahre hätte wirken können, hätte auch der Weltschulverein (der dann tatsächlich von A. Steffen verhindert wurde!) entstehen können und eine weitere Verbreitung der Waldorfpädagogik unter seiner Mitwirkung wäre möglich gewesen. Gewiss hätte auch die Klinik in Arlesheim weiterhin bestanden und die anthroposophische Medizin wäre in Zusammenarbeit mit Ita Wegman vermutlich sehr viel weiter entwickelt und auch verbreitet worden, als es so nach der Weihnachtstagung noch möglich war. Der Entschluss zum landwirtschaftlichen Kurs war bereits vor der Weihnachtstagung getroffen worden und der Kontakt nach Koberwitz bestand seit 1922. Auch auf diesem Gebiet hätte Rudolf Steiner sich weiterhin engagiert und Impulse gegeben. Die Weiterentwicklung der Eurythmie und der Sprachgestaltung waren nicht von der Gesellschaft abhängig, der öffentliche Erfolg der umfangreichen Tourneen, die Marie Steiner durchführte, waren ganz offensichtlich keineswegs  von dem Gesellschaftszusammenhang abhängig. Auch die Bereiche der Heilpädagogik, der Naturwissenschaft usw. wären von Rudolf Steiner weiter impulsiert worden, wenn er, befreit von der Last der Gesellschaft, mit den engagierten Menschen hätte weiterarbeiten können, die seine Gedanken aufgriffen und erfolgreich tätig waren. Man denke nur an Persönlichkeiten wie Carl Unger, Ludwig Polzer-Hoditz, Daniel Dunlop, Walter Johannes Stein, Lili und Eugen Kolisko, Ehrenfried Pfeiffer, Willem Zeylmans van Emmichoven, Albrecht Strohschein, Siegfried Pickert, Karl König, sowie viele mehr und natürlich Marie Steiner, Ita Wegman und Elisabeth Vreede. Die meisten der genannten Persönlichkeiten konnten nach den Ausschlüssen 1935 im Zusammenhang mit der Gesellschaft und der Hochschule nicht mehr wirken.

Grosse Projekte, wie z.B. die am 31. Dezember 1923 skizzierte Forschungsaufgabe zur Entwicklung einer anthroposophischen Methodik, die zu einer „wissenschaftlichen Gesamtanschauung“ hätte führen können und für dessen Realisierung Rudolf Steiner 50 – 75 Millionen Schweizer Franken veranschlagte[31], hätten sicherlich eines sehr grossen gesellschaftlichen Zusammenhanges bedurft. Rudolf Steiner muss ein solches Projekt an der Weihnachtstagung noch für grundsätzlich realisierbar gehalten haben, sonst hätte er nicht davon gesprochen. Allerdings liess die folgende Entwicklung ein derartiges Projekt nicht zu, es geriet „in Vergessenheit“. Ganz gewiss darf angenommen werden, dass auch die esoterische Arbeit intensiv neubegonnen worden wäre, denn diese hatte er 1918 nach dem Krieg  aufgrund der schwierigen Situation in der Gesellschaft nicht wieder aufnehmen können Und vieles andere wäre möglich gewesen. Wir können auch nicht abschätzen, welche Wirkung ein Weiterwirken in dieser Art auf die politische Entwicklung in Europa hätte haben können, auch hier wären andere Geschichts-Verläufe durchaus denkbar. Denn man darf wohl sicher davon ausgehen, dass die problematische Entwicklung in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft nach 1925 die Entwicklungen insbesondere in Deutschland eher begünstigt hatte.

Es ist im Grunde kaum auszudenken, was alles hätte entstehen können, wenn Rudolf Steiner noch 10 oder 20 Jahre hätte weiter wirken können.

Es ist bemerkenswert, dass diese Fragen bzw. diese Möglichkeiten kaum in Betracht gezogen werden und a priori der tatsächliche Verlauf der Entwicklung in gewisser Weise als alternativlos angesehen wird.

Wie es tatsächlich weiterging

Wie bereits erwähnt hatte Rudolf Steiner die Gesellschaft mit diesem Vorstand in der Hoffnung gegründet, „seine Intentionen“, seine Mission im Sinne des Zeitgeistes Michaels verwirklichen zu können. In den Statuten waren keine Regelungen aufgenommen worden, wie Vorstandserweiterungen bzw. Vorstandswahlen erfolgen sollten. Das ist sehr unüblich, jedoch von Rudolf Steiner gewiss nicht vergessen worden. Ohne eine solche Regelung hätte Schweizer Recht gegolten[33], was kaum Rudolf Steiners Intention gewesen sein kann und so muss angenommen werden, dass zumindest zunächst für diese neu gründete Gesellschaft eine Vorstandserweiterung oder eine Nachfolge nicht vorgesehen war. In Bezug auf die Hochschule wurde in den Statuten erwähnt, dass ein eventueller Nachfolger nur durch Rudolf Steiner hätte ernannt werden können. Dies war die Ausgangslage nach der Gründung der Gesellschaft und auch bis kurz vor seinem Tod hatte Rudolf Steiner weder für die Gesellschaft noch für die Hochschule sich zur Nachfolge geäussert. Eine direkte Frage von Ita Wegman kurz vor seinem Tod nach der Zukunft „wurde [von ihm] bewusst mit nein beantwortet“.[34]

Wie kann das bewerten werden? War es ein Versehen? Hatte er wirklich nicht mit seinem Tod gerechnet zu diesem Zeitpunkt und deshalb noch keine Notwendigkeit gesehen, die Nachfolge zu regeln? Ein Versäumnis kann wohl ausgeschlossen werden. Vielmehr wäre die Frage zu stellen, ob aus der Art und Weise der Gründung  und auch der Art und Weise, wie er sich als esoterischer Vorstand an die Spitze der Gesellschaft gestellt hatte, eine Fortführung sowohl der Gesellschaft als auch der Hochschule in der von ihm gegebenen Form ohne ihn aufgrund der Entwicklung nicht möglich und auch bewusst nicht vorgesehen war? Hätte denn eine esoterische Hochschule in dieser Form weiterbestehen können ohne einen esoterischen Lehrer? Gewiss, die Inhalte waren gegeben und vorhanden, damit konnte weitergearbeitet werden. Aber die freie Hochschule zu leiten hätte doch einer esoterischen Einsetzung bedurft, die nur von Rudolf Steiner hätte erfolgen können. Und auch die Gesellschaft, vor allem der Vorstand: war dieser denn ohne Rudolf Steiner noch esoterisch? Kann es einen esoterischen Vorstand als Ganzes geben, wenn die Vorstandsmitglieder nicht miteinander esoterisch arbeiten?[35] Im Vorstand kam nach Rudolf Steiners Tod nicht einmal eine exoterische Zusammenarbeit zustande. War und ist nicht die Vorstellung von einem esoterischen Vorstand nach Rudolf Steiners Tod eine vollständige Fiktion?

Bezüglich der Hochschule muss man heute vor einem Rätsel stehen, wenn ernsthaft geglaubt wird, die von Rudolf Steiner gegründete Hochschule als „Himmels-Institution“[36] habe man damals einfach fortführen können und sie bestehe auch heute noch. Diese freie Hochschule war letztlich eine Einsetzung aus der geistigen Welt, ein Nachfolger hätte nur von Rudolf Steiner ernannt werden können, dies erfolgte nicht. Kann man wirklich der Ansicht sein, dass der Vorstand[37] in spirituell berechtiger Weise die Leitung damals ergreifen und die Hochschule fortführen konnte, in dem dieser die  von Rudolf Steiner gegebenen Regeln auf sich anwendete und somit sich selber zum Nachfolger erklärte?[38] Konnte diese Leitung weiterhin beansprucht werden, auch nachdem mit Ita Wegman das einzige Vorstandsmitglied, welches von Rudolf Steiner mit Hochschulaufgaben betraut worden war, von ihren Vorstandes-Kollegen aus dem Vorstand ausgeschlossen worden war? In der neueren Zeit wurde dann irgendwann vom Vorstand die Leitung der Hochschule an die Sektionsleiter delegiert, diese haben dann die Leitung der Allgemeinen Anthroposophischen Sektion ihrerseits wiederum an den Vorstand zurück delegiert und jetzt soll aus der Goetheanum-Leitung (in Zusammenarbeit mit einem Generalsekretär und einem Sektionsleiter)[39] eine neue Leitung der Allgemeinen Anthroposophischen Sektion „inauguriert“ werden. Muss hier nicht die Frage gestellt werden, wer den damals und heute Handelnden die Vollmacht für derartige „Inaugurationen“[40] verliehen hat? Es mag ja mancher glauben, dass dasjenige, was heute „Freie Hochschule“ am Goetheanum genannt wird, die aus der geistigen Welt durch Rudolf Steiner gegründete „Himmels-Institution“ sei. Einer unbefangenen Erkenntnisbemühung wird dieser Glaube jedoch weder aus den historischen noch aus den gegenwärtigen Tatsachen standhalten können. Der Autor ist der Überzeugung, dass in einer freien Hochschule es heute auch nur einen freien Umgang mit den überlieferten Inhalten geben kann, ohne eine zentralistische und von Dogmen dominierte Leitung In Bezug auf die Gesellschaft ist neben der Frage, ob die an Weihnachten 1923 gegründete Gesellschaft eventuell mit Rudolf Steiners Tod aufgehört hat zu existieren bzw. ihre Existenzgrundlage verloren hatte, die Konstitutions-Entwicklung anzuschauen. So wurde an der Weihnachtstagung die „Anthroposophische Gesellschaft“ gegründet, am 8. Februar 1925 sollte der Bauverein („Verein am Goetheanum freie Hochschule für Geisteswissenschaft“, ursprünglich 1913 als „Johannesbau Verein“ gegründet) nach Rudolf Steiners Absicht als Verwaltungsgesellschaft in „Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft“ umbenannt und die Administration der „Anthroposophische Gesellschaft“ (Weihnachtstagungs-Gesellschaft[43]) und des Goetheanums, sowie die Klinik und der Verlag als Unterabteilungen bei jeweils vollständiger rechtlicher Selbstständigkeit eingegliedert werden. Da Rudolf Steiner die notwendigen Vorgänge  zwar vorbereiten, jedoch krankheitshalber selber nicht durchführen konnte, hatte er offensichtlich Guenther Wachsmuth mit der Durchführung betraut. Irrtümlicher Weise war man allerdings offensichtlich der Ansicht, dass mit diesem Vorgang eine Integration des Bauvereines in die Weihnachtstagungs-Gesellschaft vorgesehen war und demensprechend erfolgte die mündliche Verhandlung am 8. Februar 1925 Dieses Missverständnis wurde jedoch nicht erkannt und so hatte tatsächlich, bis auf den Notar, wohl niemand verstanden, wie Rudolf Steiner die einheitliche Konstitution verwirklichen wollte, auch niemand von den Vorstandsmitgliedern. Am 22. März 1925 erschien ein Bericht im Nachrichtenblatt, der den irrtümlichen Eindruck vermittelte, am 8. Februar 1925 seien der Bauverein, die Klinik und der Verlag in die Weihnachtstagungs-Gesellschaft integriert worden. Diese Mitteilung bestand im Wesentlichen aus einer Ansprache, die Rudolf Steiner am 29. Juni 1924 bei einer außerordentlichen Generalversammlung des Bauvereines gehalten hatte, deren Inhalt jedoch so verändert, eigentlich muss man sagen: „manipuliert“ worden war, dass alle Hinweise und Namen, die sich auf den Bauverein bezogen, entfernt worden waren. Sowohl ein versehentliches Verändern dieses Textes als auch die Vermutung, Rudolf Steiner habe selber jene irreführenden Veränderungen vorgenommen, können ausgeschlossen werden.[45] Der Bericht war nicht namentlich gekennzeichnet, nur mit „der Vorstand der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft“ unterzeichnet Rudolf Steiner selber konnte das entstandene Missverständnis bzw. diesem Irrtum erst aus dieser Veröffentlichung bemerken. Dass er ihn bemerkt hat, ist sehr wahrscheinlich, entweder bereits in den Druckfahnen oder im gedruckten Nachrichtenblatt. Niemand der übrigen Beteiligten hatte diesen Irrtum bemerkt und Rudolf Steiner darauf angesprochen. Im Grunde war mit diesem Missverständnis bzw. diesem Irrtum und vor allem dem Unverständnis auch der allernächsten Mitarbeiter in Rudolf Steiners unmittelbarer Umgebung, die Weihnachtstagungs-Gesellschaft als Grundlage für ein weiteres Wirken Rudolf Steiners zerstört. Er selber hat nichts richtig gestellt. Warum dies nicht geschehen ist, muss offen bleiben. Möglicherweise konnte er aus sich heraus nichts richtig stellen, wie es teilweise charakteristisch für sein Wirken war: So kann es sein, dass er warten musste, bis er gefragt worden wäre, bevor er hätte handeln können. Er wurde nicht gefragt. Wenige Tage später, am 30. März 1925, endete Rudolf Steiners Erdendasein.

Es ist von Rudolf Steiner keine abschliessende Beurteilung über die Entwicklung nach der Weihnachtstagung  überliefert, vermutlich gibt es eine solche auch nicht. Aber wie hätte wohl seine Beurteilung gelautet? Ist nicht zu vermuten, dass diese um keinen Deut günstiger ausgefallen wäre als die Beurteilung der gesellschaftlichen Situation vor der Weihnachtstagung? Hatte sich denn in der Mitgliedschaft überhaupt etwas geändert? Waren die Impulse Rudolf Steiners jetzt genügend aufgegriffen worden? Hätte nicht ein reicher Strom an Initiativen aus der Mitgliedschaft entstehen müssen? Einzelne haben gewiss die Notwendigkeiten erkannt und sich entsprechend engagiert. Das aber war auch schon vor der Weihnachtstagung der Fall.

Ist es nicht an der Zeit, dass wir die Geschichte und die Entwicklung der Gesellschaft endlich aufarbeiten, offen und vorurteilslos erkenntnismässig durchdringen und uns dadurch auch über die Grundlage der heutigen Situation aufklären? Können wir ohne diese Selbsterkenntnis in Bezug auf die Gesellschaftshistorie wirklich behaupten, die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft sei eine Erkenntnisgesellschaft? Ohne eine solche Erkenntnis und in Unkenntnis der Irrtümer, Fehler und Illusionen, mit denen wir leben, wird eine Erneuerung des Weihnachtstagungsimpulses zur säkularen Wiederkehr der Weihnachtstagung 2023/2024 und ein fruchtbares Wirken als Zivilisationsbeitrag für die Zukunft der Menschheit aus der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft heraus kaum möglich sein.

Thomas Heck

Dornach, 9. Dezember 2018

[1] Wer sich ein Bild über Rudolf Steiners Leidensweg mit der Anthroposophischen Gesellschaft verschaffen möchte, kann auf die sehr umfangreiche, allerdings auch ernüchternde Zusammenstellung von Zitaten und Überlieferungen von Gerhard Beckerath „Der Leidensweg Rudolf Steiners“, Dornach 2014 verwiesen werden.

[2] GA 258, 1981, S. 170, „Die Geschichte und die Bedingungen der anthroposophischen Bewegung im Verhältnis zur Anthroposophischen Gesellschaft“.

[3] GA 259, 1991.

[4] GA 259, S. 223.

[5] GA 259, S. 213.

[6] GA 259, S. 302.

[7] GA 259, S. 152.

[8] GA 263/1990, S. 117.

[9] GA 263, S. 121.

[10] GA 263, S. 126.

[11] GA 263, siehe oben, S. 163.

[12] GA 263, S. 165.

[13] Dr. F. W. Zeylmans van Emmichoven: Entwicklung und Geisteskampf 1923-1935, Den Haag, 1935.

[14] GA 232, 1998, S. 234.

[15] GA 259, 1991, S. 865. Aus einem Brief von Rudolf Steiner an Marie Steiner.

[16] Hervorhebungen auch in den folgenden Zitaten Rudolf Steiners erfolgten durch den Autor.

[17] Rudolf Steiner, Prag, 29. März 1924, GA 260a, 1987, S.183.

[18] GA 260a, S. 113, 248, 263 .

[19] Gerhard von Beckerath, a.a.O., Seite 203

[20] GA 264/1996, S. 470.

[21] GA 260a, 1994, S. 335, und GA 240, 1992, S. 143, Rudolf Steiner am 18. Juli 1924 in Arnheim.

[22] GA 260a, 1994, S. 236, Rudolf Steiner am 23. Mai in Paris.

[23] GA 260a, 1987, S. 92. (Hervorhebung vom Verfasser).

[24] Ehrenfried Pfeifer, Ein Leben für den Geist, 2000 S.131.

[25] Andreij Belyj, Verwandeln des Lebens, 1977, S. 61.

[26] Rudolf Steiner: Die Konstitution der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft. Ihre Gliederung in Sektionen.  Verlag der Rudolf Steiner Nachlassverwaltung, Dornach, 1957. Aus dem Vorwort von Marie Steiner.

[27] Marie Steiner in ihrem Brief an Richard Dürich vom 3. September 1947 in «Briefe und Dokumente», Dornach 1981, S. 330.

[28] GA 260a, S. 863).

[29] Letzte Ansprache am 28. September 1924, GA 238.

[30] Ita Wegman: An die Mitglieder, Nachrichtenblatt 4. Oktober 1925.

[31] Rudolf Steiner, Die Weihnachtstagung zur Begründung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, 1923/24, GA 260, 1994 S. 210-213f und Roland Tüscher, Anthroposophie neu erschliessen, Ein Nachrichtenblatt Nr. 19, 30. September 2018.

[32] Näheres hierzu in GA 266c, 1998, S. 353f.

[33] Nach dem Vereinsrecht würde der Vorstand von der Mitgliedschaft gewählt. Jeder könnte Vorschläge machen und jeder könnte sich auch selbst zur Wahl stellen.

[34] Ita Wegman, NB Nr. 17, 26. April 1925.

[35] Es bestanden offensichtlich sehr unterschiedliche Erfahrungshintergründe bei den Vorstandsmitgliedern bzgl. der esoterischen als auch der exoterischen Zusammenarbeit mit Rudolf Steiner: M. Steiner, I. Wegman und E. Vreede waren bereits in der Theosophischen Gesellschaft mit Rudolf Steiner z.T. eng verbunden, setzten sich für die Gesellschaftsentwicklung ein und waren esoterische Schüler. Ganz anders die Situation bei A. Steffen und G. Wachsmuth, die beide erst 1920 nach Dornach kamen und die bis dahin in ihren Lebenszusammenhängen deutlich weniger mit Rudolf Steiner und der Gesellschaft in Beziehung gestanden hatten. Dies hier nur fragmentarisch als Anmerkung, eine wirkliche Beurteilung bedarf einer ausführlicheren Bearbeitung und Darstellung.

[36] GA 270c, 1999, S. 14.

[37] Dies gilt eigentlich nur für A. Steffen und G. Wachsmuth. M. Steiner hat diese Hochschulleitung zumindest später erklärtermassen nicht anerkannt und I. Wegman und E. Vreede wurden aus dem Vorstand – und damit auch aus der Hochschule – ausgeschlossen, bevor diese Frage aufkam und entsprechende Ansprüche geäussert  wurden.

[38] Zu bedenken ist, dass die einheitliche Form für alle Klassenstunden, wie sie heute gehalten werden, erst nach Rudolf Steiners Tod eingeführt wurde. Das gilt ebenfalls für das Vorlesen an sich und das Lektorensystem. Siehe hierzu: Johannes Kiersch, „Steiners individualisierte Esoterik einst und jetzt“, 2012.

[39] Siehe „Vierter Brief an die Mitglieder (Mitte Juni)“, AWW 7-8/18.

[40] Inaugurieren: feierlich einsetzen.

[41] Beispielsweise gehören neue Vorstände auch dann der Hochschulleitung an, wenn sie zuvor kein Hochschulmitglied gewesen sind und können schon nach relativ kurzer Zugehörigkeit selber Klassenstunden halten.

[42] Ein angemessener Umgang mit den Inhalten der Hochschule hätte wohl im Rahmen einer geistigen Bruderschaft ohne Machtansprüche angemessen erfolgen können. Siehe dazu: GA 54, Vortrag vom 23.11.1905

[43] Die Bezeichnung „Weihnachtstagungs-Gesellschaft“ ist ein Hilfsbegriff, mit dem die an der Weihnachtstagung 1923 begründete „Anthroposophische Gesellschaft“ von dem umbenannten Bauverein „Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft“, der 1913 gegründet wurde, deutlicher unterschieden wird. Zur Namensfrage siehe: Ein Nachrichtenblatt Nr. 3, 2017, 5. Februar 2017 oder http://www.wtg-99.com/name-wtg/

[44] Tagebucheintragung von Albert Steffen, 9 Februar 1925 (GA 260a, 1991, S. 22) sowie der Bericht von Hans Locher, der an der Versammlung teilgenommen hatte, in „Mitteilungen aus der anthroposophischen Bewegung, Nr. 68, 1980.

[45] Die Abweichung der in Mitteilung vom 22. März 1925 (heute in GA260a, 1987, S. 567ff) von dem Originaltext der Ansprache vom 29. Juni 1924 (GA 260a, 1987, S. 501ff) konnte nicht erkannt werden, da die Ansprache vom 29. Juni 1924 erstmals erst im Jahr 1966 veröffentlicht wurde. Ein kommentierter Textvergleich findet sich in Rudolf Saacke: Die Formfrage der Anthroposophischen Gesellschaft und die innere Opposition gegen Rudolf Steiner, 2000, ab Seite 127, auch als PDF unter http://fvn-rs.net/PDF/andere/Saacke_DieFormfrage.PDF

[46] Diese „Falsch-Mitteilung“ kann als der Beginn der irreführenden Berichterstattung angesehen werden, deren Einseitigkeit sich mit den zunehmenden Gesellschaftskonflikten steigerte und die bis heute besteht.

Myths of the constitutional question: “Amalgamation by conclusive action”.

“The General Anthroposophical Society was founded by Rudolf Steiner at the Christmas Conference 1923/24”

This statement does not correspond to the facts, since it was the “Anthroposophical Society” (Christmas Conference Society[1]) that was founded at the Christmas Conference. The “General Anthroposophical Society” is the Johannesbau-Verein (Bauverein[2]), founded in 1913, which has carried the present name since 8th February 1925 and corresponds to the society of which we are members. It has however been claimed repeatedly that there has been an amalgamation of the two societies and that in this respect the “General Anthroposophical Society” is also the Christmas Conference Society. This is based on an alleged amalgamation by “conclusive action”. As will be shown below, this is an unproven theory.

The following can be regarded as clarified today:

  • The name of the society founded by Rudolf Steiner at the Christmas Conference was “Anthroposophical Society”, not “General Anthroposophical Society”[3].
  • The “General Anthroposophical Society” is in fact the “Bauverein”, founded in 1913, which was renamed on 8th February 1925 and has carried this name ever since.

Brief historical outline

Until 1999, the leadership of the Society held the view that there was only one society, namely the General Anthroposophical Society, and that it had been founded at the Christmas Conference. As a result of the Riemer report (see below for further details), this uniform view was abandoned and from then on it was assumed that originally, two corporations had existed (Weihnachtstagungsgesellschaft and Bauverein), that an amalgamation of these two corporations had taken place, and that the General Anthroposophical Society can therefore be traced back to the Weihnachtstagungsgesellschaft after all. In 2000, a working group was formed to clarify the constitutional question, in which the legal opinion of Furrer/Erdmenger[4] led to the conclusion that an amalgamation had not taken place after all and that the General Anthroposophical Society therefore was not the Christmas Conference Society. It was assumed that the latter continued to exist as an orphaned corporation, although no general meetings had been held for more than 70 years, no executive council had existed since 1963, no members had been admitted for more than 70 years and thus hardly any members were left[5]. There had never been any awareness of this supposedly separate existence during the period from 1925 to 2002. With the Extraordinary General Meeting at Christmas 2002, this orphaned and allegedly still existing society was to be “revived”. Two groups of members sought judicial clarification against the actions of the Executive Council. After the courts had failed to agree with the arguments of the Executive Council even in the second instance, the Executive Council explained[6] in 2005 why the judgments were actually wrong and justified this with a statement from March 2005[7], commissioned from the lawyers Furrer and Erdmenger. Nevertheless, the Executive Council has itself referred to this judgment (which it had regarded as wrong) from then on and since 2005 has put forward the opinion that an amalgamation had taken place and that the General Anthroposophical Society therefore is the Christmas Conference Society after all. Paul Mackay claimed that this had been established “by Swiss jurisdiction” and Justus Wittich stated in 2014 that this was the case “from the point of view of the competent cantonal courts”[8].

This much for a brief outline. The following will be clarified and presented below:

  • why the assumption that an amalgamation had taken place is an unproven theory,
  • why the Riemer expert opinion does not carry any value of knowledge and
  • that the judgments as well as the reasons for those judgments by the courts principally cannot have any value in the sense of true findings.

The theory of an “amalgamation by conclusive action” (“Fusion durch konkludentes Handeln”)

“In general, a theory is knowledge gained by thinking as opposed to knowledge gained by experience”[9]. Experiential knowledge can be gained from a historical event by means of reports, documents or other “traces” or results left behind by it. No such evidence exists with regard to a possible amalgamation of the “Anthroposophical Society” (Weihnachtstagungsgesellschaft) and the “General Anthroposophical Society” (renamed Bauverein): There are neither reports nor documents, nor any other suitable indications. The course of events between the Christmas Conference and the General Meeting in 1925 is well documented, and the legal actions necessary for an amalgamation would certainly have left enough “traces”, since both bodies would have had to pass resolutions at general meetings and a written amalgamation agreement would also have been necessary. There is no indication of any such event or agreement, even if one assumes that not all formal necessities were adhered to at that time.

Therefore, according to the current state of facts, there is no empirical knowledge of an amalgamation of the two bodies and if such an amalgamation is nevertheless to be assumed, it would consequently be dependent on the formation of theories.

It is now claimed that the amalgamation took place by “conclusive action” and that this explains the lack of supporting documents.

What is a “conclusive action” (konkludente Handlung)?

A conclusive action is one which clearly shows that the acting person consciously intends to perform a certain legal act without making a declaration of intention or concluding a contract, either orally or in writing. If, for example, someone takes a newspaper out of the kiosk display and puts the money on the counter, this constitutes a conclusive action which creates a sales contract. Similar things often happen in everyday life. It is however hard to imagine that a complex legal process, such as the amalgamation of two associations or legal entities, could take place by conclusive action. It should not be overlooked that the person performing such a conclusive action must always be aware of the significance of this action. An amalgamation which happened “by mistake” and remained unnoticed for more than 70 years is simply impossible. This means that both the members of the Christmas Conference Society and the members of the Bauverein should have been aware[10] that an amalgamation had been decided and implemented. There is no record of that. Moreover, as explained above, there was no possibility, not even implicitly, to take such a decision.[11]

The Riemer report

In “Anthroposophy Worldwide” 9/1999, Paul Mackay reproduced an assessment of the constitutional problem by Prof Riemer[12], which was a written reproduction of the contents of a telephone call[13].  In “Anthroposophy Worldwide” 3/2000, this assessment then appears under the heading “Legal Opinion”. As is generally the case with expert opinions, all underlying bases for judgement were listed. These show that no written documents were available for evaluation, not even the Statutes. The society, which was founded in 1923/24, is not referred to by its real name, but only by “Christmas Conference Society”. The expert opinion was based on the following assumptions:

  • The Christmas Conference Society was founded in the period from 24 December 1923 to 1 January 1924, whereby it can be assumed that it was formed as an association within the meaning of Art. 60ff. of the Swiss Civil Code ZGB.
  • On 8 February 1925, the name of the existing association “Association of the Goetheanum of the School of Spiritual Science” [Bauverein] (“Verein des Goetheanum der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft”), which had already been on the commercial register for some time (also in accordance with the meaning of Art. 60ff. of the Swiss Civil Code), was changed to “General Anthroposophical Society” (GAS), and at the same time the composition of the association’s executive council was changed so that its executive council and the executive council of the Christmas Conference Society became identical. The changed name was subsequently entered in the commercial register.
  • Ever since then, the association has had a uniformed existence under the name “General Anthroposophical Society” (GAS). This uniform association life under the name “General Anthroposophical Society” refers particularly to General Assemblies, the acquisition of membership, the Executive Council and the Association’s assets, as well as to external relationships.

This is far too little information for a viable assessment, the actual events are not taken into account and the legal assessment is thus also formulated rather vaguely:

“In my opinion, it is … more obvious and also more appropriate to assume a conclusive amalgamation …”

Even though “legal opinion” was chosen as the heading, these are merely considerations based on insufficient information and by no means a well-founded expert opinion. Moreover, it remains a mere theory here as well, since the question of whether, how and when an amalgamation actually took place or could have taken place was not posed in the first place.

The Processes around the Constitutional Question in 2003 and 2004

Since 2005, the leadership of the Society has claimed that “…it has been determined by Swiss jurisdiction and is legally final and binding for the future”, that an amalgamation has taken place (the complete quote: see below).

Swiss jurisdiction most certainly meets the highest standards and its judgments are of great importance. This also applies to the judgments referred to here. The only problem is how to refer to them and how to use them:

  1. Self-acquired knowledge is substituted by a foreign knowledge, without revising the original own knowledge and without emulating the “foreign” knowledge. Due to the general reputation of the court, one’s own knowledge is replaced by the (alleged) court decision and made one’s own. That’s nothing other than “belief in authority”. In addition, the Executive Council, which had its own insights and confirmed their correctness even after the proceedings had been concluded in 2005, nevertheless adopted the “alleged court knowledge” as its own, even though it contradicted its own findings!6,7 Consequently one must actually speak of a belief in authority against better knowledge!
  2. It is in the nature of civil proceedings that only the facts presented by the parties may be taken into account by the court[14]. In civil proceedings, the court has no mandate to clarify the facts objectively; asking questions and conducting proceedings “must not lead to the facts being established ex officio”[15]. The primary objective is to resolve the dispute. It follows clearly from this that a judgment arising from civil proceedings cannot be ascribed a general value in terms of knowledge or truth.

Although it has already been clarified that the judgments are fundamentally unsuitable as a substitution for knowledge, it must be pointed out that the judgments say nothing at all about whether an amalgamation took place or not. The possibility of an amalgamation is only mentioned in the “deliberations” made by the court and set out in the so-called grounds for judgment, without clarifying whether such an amalgamation would have been at all possible in this specific case.[16]

Paul Mackay’s statement of 19 March 2005[17]:

“According to Swiss jurisdiction it is thus legally conclusive and also binding for the future that on 8th February 1925, the association which Rudolf Steiner founded during the Christmas Conference on 28th December 1923 was merged into the association which at that time had already existed since 1913.”

and the Declaration by Justus Wittich of 2014[18]:

“From the point of view of the competent cantonal courts, the legal conduct of the Executive Council and the members of the Anthroposophical Society over the decades had led to a “conclusive amalgamation” of the General Anthroposophical Society (founded during the Christmas Conference 1923/24) and the Bauverein.”

How is it to be seen if the Executive Council of an anthroposophical society substitutes its own knowledge for the belief in authority in relation to a judgment from a civil lawsuit, which even in principle, as has been described, has no objective truth content, and rates it higher than the existing and correctly recognized own judgement of knowledge whilst this “adopted” view of knowledge completely contradicts one’s own knowledge?

Summary

  1. The assumption that an amalgamation of the corporate bodies of the Christmas Conference Society and the General Anthroposophical Society (former Bauverein) had taken place is pure theory, the legitimate assumption of which is still not supported by any substantiated documents or evidence.
  2. With regard to the question of a possible amalgamation, the Court judgments do not make any statement, direct or indirect.
  3. The grounds for the judgment of the courts are unsuitable as a replacement for one’s own knowledge (as a substitute for knowledge), since they are merely considerations.
  4. Judgments – and thus also the grounds for those judgments – from civil proceedings are unsuitable as a substitute for knowledge for reasons of principle alone.
  5. The Riemer report does not constitute sufficient proof of an amalgamation.

Thus, there is no basis or evidence to support the theory of a conclusive amalgamation. On the contrary, it may be assumed that no such event has taken place and could not have taken place. This is also clearly demonstrated by the aforementioned legal opinion of Erdmenger and Furrer4 as well as their opinion on the judgments of the cantonal courts of March 20057.

Conclusion

Quite apart from all these remarks, the question remains how it is possible that in anthroposophical contexts one’s own judgement can be replaced by the judgement of a court? For these issues are questions of knowledge and by no means purely legal questions, the clarification of which can be left to experts and courts who only possess incomplete information.

At this point it is worth remembering the serious obstacles that arise for anthroposophical work when acting on untrue and unclear foundations, and being “of good faith” does not help to remedy this situation. Rudolf Steiner has repeatedly drawn attention to this and to the devastating effect of untruth in the context of spiritual science[19]. In addition, when people are told “by authority things that are untrue, their consciousness is subdued to the dullness of the consciousness of dreams”[20].

“Because untrue statements, even if they stem from goodwill, so to speak, are something that has a destructive effect within an occult movement. There must be no deception in this regard, but only complete clarity. It’s not intentions that matter, because it’s often very easy for a person to have those, but objective truth is what really matters. And one of the first duties of an esoteric student is not merely to say what he believes to be true, but to feel obliged to check that what he says truly is the objective truth. For only if we serve, in the sense of objective truth, the divine-spiritual powers whose forces pass through this school, will we be able to navigate through all the difficulties that anthroposophy is going to face.” [21]

Thomas Heck

19 November 2018

[1] The terms “Christmas Conference Society” (“Weihnachtstagungsgesellschaft”) and “Bauverein” are only used here to make a clearer distinction. These are not historically justified.

[2] Translated: “Building association”. This term is used as a short form for the society founded in 1913.

[3] http://www.wtg-99.com/name-wtg/

[4] Lawyer Prof Dr Andreas Furrer, Zurich and Dr Jürgen Erdmenger, Brussels. Newsletter No 18 of 28 April 2002.

[5] In 2002, Marjorie Spock was perhaps the last living member of the original Christmas Conference Society. The Executive Council, which itself was neither a member nor an officer of the Executive Board of this Christmas Conference Society, had been commissioned by the latter to carry out the reconstitution! Source: Justification of the judgement by the Dorneck-Thierstein District Court, judgement of 2/3 February 2004, page 18.

[6] Declaration by the Executive Council dated March 19, 2005, published in Nachrichtenblatt No. 15, April 8, 2005.

[7] The wording “on behalf of the Executive Council” makes it clear that this is not an independent statement, but a partisan statement by the Executive Council. This also applies to the expert opinion drawn up by the legal representatives of the Executive Council in 2002 (Newsletter No. 18 of 28 April 2002), which is to be regarded as a partisan rather than an independent expert opinion, not least because of its solution orientation. Until recently, this statement was to be found on the Goetheanum website. We have no knowledge of other publications.

[8] The quotes are reproduced in full below.

[9] See Wikipedia.

[10] Certainly, not all members would have had to agree, but each member would have had to be given the opportunity to participate, by corresponding invitation to a general meeting with an indication of the agenda.

[11] Nobody has yet explained how a decision in such a case could have been taken by conclusive action or how this might be possible at all. Moreover, until at least 2004 there had been no known case in Swiss legal history of an amalgamation of corporations by conclusive action.

[12] Prof Dr Hans Michael Riemer, until 2005 Chair of Private Law at the University of Zurich and recognized legal expert for association law in Switzerland.

[13] See “Anthroposophy worldwide” 10/1999, p. 6: “According to Paul Mackay, no written expert opinion by Hans Michael Riemer exists. He has however agreed in writing to the reproduction by Paul Mackay.”

[14] Even information or expertise held by the court but not provided by at least one of the parties may not be included in the judgment. This, and also the maxim that the court may not conduct its own investigations, is important for the neutrality of the court, because any additional information could benefit one of the parties and the impartiality of the court would thus be called into question.

[15] See Principles of Negotiation (Art. 55 ZPO), for explanations see:

Prozessmaximen im Zivilprozess

[16] This clarification could not have been made by the court itself; it would have been the task of one of the parties to demand it. That did not happen.

[17] Nachrichtenblatt No. 15, 8  April 2005

[18] In “Anthroposophy Worldwide” 1-2/2014: Justus Wittich also confuses the two societies in this statement: At Christmas 1923/24 the “Anthroposophical Society” was founded and the “General Anthroposophical Society” is the renamed Bauverein from 1913!

[19] z.B. GA 205, 1987, p. 238ff.

[20] GA 198, 1984, p. 125

[21] GA 270a, w.Y., p. 129. Highlighting by the author.

Mythen der Konstitutions-Frage: „Die Fusion durch konkludentes Handeln“

„Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft wurde an der Weihnachtstagung 1923/24 durch
Rudolf Steiner begründet“

Diese Aussage entspricht nicht den Tatsachen, denn an der Weihnachtstagung wurde die „Anthroposophische Gesellschaft“ (Weihnachtstagungsgesellschaft[1]) gegründet. Bei der „Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft“ handelt es sich um den 1913 gegründeten Johannesbau-Verein (Bauverein), welcher seit dem 8. Februar 1925 den heutigen Namen trägt und der Gesellschaft entspricht, in der wir Mitglied sind. Allerdings wird immer wieder behauptet, es habe eine Fusion der beiden Gesellschaften gegeben und insofern sei die „Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft“ doch auch die Weihnachtstagungsgesellschaft. Gestützt wird dies auf eine angeblich erfolgte Fusion durch „konkludentes Handeln“. In der Folge wird sich zeigen, dass es sich hierbei um eine unbewiesene Theorie handelt.

Folgendes kann heute als geklärt gelten:

  • Der Name der an der Weihnachtstagung von Rudolf Steiner gegründeten Gesellschaft lautete „Anthroposophische Gesellschaft“ und nicht „Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft“[2].
  • Bei der „Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft“ handelt es sich um den bereits 1913 gegründeten Bauverein, der am 8. Februar 1925 umbenannt wurde und seitdem diesen Namen trägt.

Kurzer historischer Abriss

Bis zum Jahr 1999 wurde von der Gesellschaftsleitung die Ansicht vertreten, es gäbe nur eine Gesellschaft, die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft, und diese sei an der Weihnachtstagung begründet worden. Infolge des Riemer-Gutachtens (nähere Ausführungen dazu weiter unten) wurde diese Einheitsauffassung aufgegeben und von nun an davon ausgegangen, dass ursprünglich zwei Körperschaften existierten (Weihnachtstagungsgesellschaft und Bauverein), eine Fusion dieser beiden Körperschaften stattgefunden habe und insofern die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft doch auf die Weihnachtstagungsgesellschaft zurückgehe. Im Jahr 2000 wurde eine Arbeitsgruppe zur Klärung der Konstitutions-Frage gebildet, in der man durch das Rechtsgutachten Furrer/Erdmenger[3] zu der Erkenntnis kam, dass eine Fusion doch nicht stattgefunden habe und es sich daher bei der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft nicht um die Weihnachtstagungsgesellschaft handle. Es wurde angenommen, dass letztere als verwaiste Körperschaft weiter existent sei, obwohl seit über 70 Jahren keine Generalversammlungen stattfanden, seit 1963 kein Vorstand mehr existierte, seit über 70 Jahren keine Mitglieder aufgenommen wurden und somit fast keine Mitglieder[4] mehr vorhanden waren. Ein Bewusstsein von dieser angeblich separaten Existenz war in dem Zeitraum von 1925 bis 2002 zu keinem Zeitpunkt vorhanden gewesen. Mit der ausserordentlichen Generalversammlung an Weihnachten 2002 sollte diese verwaiste und angeblich noch existierende Gesellschaft „wiederbelebt“ werden. Gegen das Vorgehen des Vorstandes wurde von zwei Mitgliedergruppen eine gerichtliche Klärung angestrebt. Nachdem die Gerichte auch in 2. Instanz nicht den Argumentationen des Vorstandes gefolgt waren, wurde im Jahr 2005 von diesem  erklärt[5] und durch eine in Auftrag gegebene Stellungnahme der Rechtsanwälte Furrer und Erdmenger vom März 2005[6] begründet, warum die Urteile eigentlich falsch seien. Dennoch hat sich der Vorstand fortan auf diese selber berufen und seit 2005 die Ansicht vertreten, aus den (aus seiner Sicht falschen) Gerichtsurteilen ginge hervor, dass eine Fusion stattgefunden habe und es sich daher bei der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft nun doch um die Weihnachtstagungsgesellschaft handle. Paul Mackay berief sich darauf, dies habe „die Schweizer Gerichtsbarkeit“ festgestellt und Justus Wittich führte 2014 aus, dies sei „aus Sicht der zuständigen kantonalen Gerichte“ der Fall.[7]

Soweit ein kurzer Abriss. In der Folge soll geklärt bzw. dargestellt werden:

  • warum es sich bei der Annahme, es habe eine Fusion stattgefunden, um eine unbewiesene Theorie handelt,
  • warum dem Riemer-Gutachten kein Erkenntniswert zukommt und
  • dass den Urteilen bzw. den Urteilsbegründungen der Gerichte schon grundsätzlich ein Erkenntniswert nicht zukommen kann.

Die Theorie von der „konkludenten Fusion“

„Eine Theorie ist eine im Allgemeinen durch Denken gewonnene Erkenntnis im Gegensatz zum durch Erfahrung gewonnenen Wissen“[8]. Von einem historischen Ereignis kann Erfahrungs-Wissen durch Berichte, Dokumente oder andere „Spuren“ bzw. Ergebnisse, die dieses hinterlassen hat, gewonnen werden. In Bezug auf eine mögliche Fusion der  „Anthroposophischen Gesellschaft“ (Weihnachtstagungsgesellschaft) und der „Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft“ (umbenannter Bauverein) gibt es derartige Belege nicht: weder Berichte noch Dokumente und auch keine anderen geeigneten Hinweise. Der Verlauf der Ereignisse zwischen der Weihnachtstagung und der Generalversammlung im Jahr 1925 ist gut dokumentiert und die für eine Fusion notwendigen Rechtshandlungen hätten gewiss genügend „Spuren“ hinterlassen, da für beide Körperschaften Generalversammlungsbeschlüsse notwendig gewesen wären und es auch einer schriftlichen Fusionsvereinbarung bedurft hätte. Für ein solches Geschehen bzw. eine solche Vereinbarung fehlt jeder Hinweis, selbst wenn man unterstellt, dass man sich damals nicht an alle formalen Notwendigkeiten gehalten habe.

Nach aktueller Tatsachenlage ist daher ein Erfahrungs-Wissen von einer Fusion der beiden Körperschaften nicht gegeben und so ist man, wenn dennoch eine Fusion angenommen werden soll, auf eine Theorienbildung angewiesen.

Nun wird behauptet, die Fusion habe durch „konkludentes Handeln“ stattgefunden, aus diesem Grunde gäbe es keine Unterlagen.

Was ist eine „konkludente Handlung“?

Konkludent ist eine Handlung dann, wenn daraus eindeutig hervorgeht, dass der Handelnde bewusst eine bestimmte Rechtshandlung vornehmen will, ohne dass dazu mündlich oder schriftlich eine Willenserklärung abgegeben bzw. ein Vertrag abgeschlossen wird. Wenn z.B. jemand eine Zeitung am Kiosk aus dem Ständer nimmt und das Geld auf die Theke legt, so ist dies eine konkludente Handlung, durch die ein Kaufvertrag entsteht. Ähnliches geschieht im Alltag vielfach. Allerdings ist das Zustandekommen eines komplexen Rechts-Vorganges wie der einer Fusion von zwei Vereinen oder Rechtskörperschaften, durch konkludentes Handeln kaum vorstellbar. Nicht übersehen werden darf, dass sich der konkludent Handelnde immer über die Bedeutung seiner Handlung bewusst sein muss. Eine unbemerkte Fusion „aus Versehen“, die man erst über 70 Jahre später bemerkt, ist eine Unmöglichkeit. Das bedeutet, dass sowohl die Mitglieder der Weihnachtstagungsgesellschaft als auch die Mitglieder des Bauvereins ein Bewusstsein davon hätten haben müssen[9], dass eine Fusion beschlossen und vollzogen wurde. Davon ist nichts überliefert. Zudem hatte es, wie bereits dargestellt wurde, eine Gelegenheit zu einer Beschlussfassung nicht gegeben, auch nicht konkludent.[10]

Das Riemer-Gutachten

In „Anthroposophie weltweit“ 9/1999 wurde von Paul Mackay eine durch Prof. Riemer[11] vorgenommene Beurteilung der Konstitutions-Problematik wiedergegeben, wobei es sich um die schriftliche Wiedergabe des Inhaltes eines Telefonates gehandelt hatte.[12] In „Anthroposophie weltweit“ 3/2000 erscheint dann diese Beurteilung mit der Überschrift „Rechtsgutachten“. Wie bei Gutachten allgemein üblich wurden alle zugrunde liegenden Urteilsgrundlagen benannt. Daraus ist ersichtlich, dass keine schriftlichen Unterlagen zur Beurteilung vorgelegen haben, auch die Statuten nicht. So wird die 1923/24 gegründete Gesellschaft nicht mit ihrem richtigen Namen, sondern nur mit „Weihnachtstagungsgesellschaft“ benannt. Folgende Annahmen lagen dem Gutachten zugrunde:

  1. Die Weihnachtstagungsgesellschaft wurde in der Zeit vom 24. De­zember 1923 bis 1. Januar 1924 gegründet, wobei davon ausgegangen werden kann, es sei dadurch ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB entstanden.
  2. Am 8. Februar 1925 wurde der Name des bestehenden, bereits seit längerem im Handelsregister eingetragenen Vereins «Verein des Goetheanum der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft» (eben­falls ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB) abgeändert in «Allge­meine Anthroposophische Gesellschaft» (AAG), und gleichzeitig wurde die Besetzung des Vorstandes des Vereins so geändert, dass sein Vorstand und der Vorstand der Weihnachtstagungsgesellschaft identisch wurden. In der Folge wurde der abgeänderte Name im Handelsregister eingetragen.
  3. Seit dieser Zeit fand ein einheitliches Vereinsleben unter dem Na­men «Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft» (AAG) statt. Dieses einheitliche Vereinsleben unter dem Namen «Allgemeine An­throposophische Gesellschaft» bezieht sich namentlich auch auf die Generalversammlungen, den Erwerb der Mitgliedschaft, den Vor­stand und das Vereinsvermögen, ferner auch auf die Außenbeziehung

Für eine tragfähige Beurteilung sind das viel zu wenige Informationen, das tatsächliche Geschehen bleibt unberücksichtigt und so ist auch die rechtliche Beurteilung recht vage formuliert:

„Meines Erachtens ist es … naheliegender und auch sachgerechter, von einer konkludenten Fusion auszugehen …“.

Auch wenn als Überschrift „Rechtsgutachten“ gewählt wurde, handelt es sich doch lediglich um Erwägungen aufgrund unzureichender Grundlagen und keineswegs um eine gutachterlich fundierte Beurteilung. Zudem bleibt es auch hier eine Theorie, da die Frage, ob, wie und wann eine Fusion tatsächlich stattgefunden hat oder hätte stattfinden können, gar nicht erst gestellt wurde.

Die Prozesse um die Konstitutionsfrage in den Jahren 2003 und 2004

Nun wird seit 2005 von der Leitung der Gesellschaft behauptet, es sei „… in rechtlicher Hinsicht abschliessend und auch für die Zukunft bindend von der schweizerischen Gerichtsbarkeit festgestellt“ worden, dass eine Fusion stattgefunden habe (das vollständige Zitat: siehe weiter unten)

Gewiss kommt der Schweizer Gerichtsbarkeit höchstes Niveau und den Urteilen ein hoher Stellenwert zu. Das gilt auch für die hier angesprochenen Urteile. Problematisch ist lediglich, wie man sich darauf bezieht bzw. wie man sie benutzt:

  1. Es wird die eigene Erkenntnis substituiert durch eine fremde Erkenntnis, ohne dass die ursprüngliche eigene Erkenntnis revidiert und die „fremde“ Erkenntnis nachvollzogen wird. An die Stelle der eigenen Erkenntnis wird aufgrund einer allgemeinen Reputation eines Gerichtes dessen Urteil gesetzt und sich zu Eigen gemacht. Das ist nichts anderes als „Autoritätsgläubigkeit“. Hinzu kommt, dass der Vorstand, der über eine eigene Erkenntnis verfügte und auch nach Abschluss der Prozesse im Jahr 2005 die Richtigkeit derselben bekräftigte, sich dennoch die „angebliche Gerichtserkenntnis“ zu eigen machte, obwohl diese der eigenen Erkenntnis widersprach!5,6  So muss man eigentlich von einer Autoritätsgläubigkeit wider besseren Wissens sprechen!
  2. Es liegt im Wesen des Zivilprozesses, dass nur die von den Parteien vorgetragenen Sachverhalte vom Gericht berücksichtigt werden dürfen[13]. Das Gericht hat im Zivilprozess keinen Auftrag zur objektiven Tatsachenaufklärung, Nachfragen und die Prozessführung des Gerichtes dürfen „nicht dazu führen, dass die Sachverhaltsfeststellung von Amtes wegen stattfindet.[14]
    Das Ziel ist in erster Linie die Streitbeilegung. Daraus folgt eindeutig, dass einem Urteil aus einem Zivilprozess ein allgemeiner Erkenntnis- oder Wahrheitswert nicht zukommen kann.

Deutlich ist, dass eine Berufung auf diese Gerichtsurteile nicht sachgemäss und eigentlich unverantwortlich ist.

Obwohl damit bereits geklärt ist, dass die Urteile als Erkenntnissubstitution grundsätzlich ungeeignet sind, muss darauf hingewiesen werden, dass die Urteile gar nichts darüber aussagen, ob eine Fusion stattgefunden hat oder nicht. Lediglich in den „Erwägungen“, die das Gericht angestellt hatte und die in den sogenannten Urteilsbegründungen dargestellt sind, wird die Möglichkeit einer Fusion erörtert ohne zu klären, ob eine solche im konkreten Fall überhaupt möglich gewesen wäre.[15]

Die Erklärung von Paul Mackay vom 19. März 2005[16]:

„Es ist damit in rechtlicher Hinsicht abschliessend und auch für die Zukunft bindend von der schweizerischen Gerichtsbarkeit festgestellt, dass der Verein, den Rudolf Steiner während der Weihnachtstagung am 28. Dezember 1923 gegründet hat, am 8. Februar 1925 in den damals bereits seit 1913 bestehenden Verein hineinfusioniert wurde.“

sowie die Erklärung von Justus Wittich aus dem Jahr 2014[17]:

„Aus Sicht der zuständigen kantonalen Gerichte war durch das über Jahrzehnte hinweg gelebte rechtliche Verhalten von Vorstand und Mitgliedern der Anthroposophischen Gesellschaft eine «konkludente Fusion» der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft (gegründet während der Weihnachtstagung 1923/24) und dem Bauverein erfolgt.“

Wie ist es zu bewerten, wenn der Vorstand einer anthroposophischen Gesellschaft an die Stelle der eigenen Erkenntnis den Autoritätsglauben gegenüber einem Urteil aus einem Zivilprozess stellt, dem, wie dargestellt wurde, schon prinzipiell kein objektiver Wahrheitsgehalt zukommt, und diesen höher bewertet, als das vorhandene und für richtig erkannte eigene Erkenntnisurteil und diese „übernommene“ Sichtweise der eigenen Erkenntnis zudem vollkommen widerspricht?

Zusammenfassung

  1. Die Annahme, es habe eine Fusion der Körperschaften der Weihnachtstagungsgesellschaft und der Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft (ehemaliger Bauverein) stattgefunden ist eine reine Theorie, zu deren berechtigter Annahme bis heute stichhaltige Belege und Indizien fehlen.
  2. In Bezug auf die Frage nach einer möglichen Fusion wird in den Gerichtsurteilen weder mittelbar noch unmittelbar eine Aussage gemacht.
  3. Die Urteilsbegründungen der Gerichte sind als Ersatz für die eigene Erkenntnis (als Erkenntnis-Substitut) ungeeignet, da es sich lediglich um Erwägungen handelt.
  4. Urteile – und damit auch die Urteilsbegründungen – aus einem Zivilprozess sind als Erkenntnis-Ersatz schon aus prinzipiellen Gründen ungeeignet.
  5. Das Riemer-Gutachten ist als Beweis für ein Fusionsgeschehen nicht ausreichend.

Damit gibt es keine Grundlagen und Hinweise, die die Theorie einer konkludenten Fusion stützen. Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass eine solche nicht stattgefunden hat und auch nicht stattgefunden haben kann. Dies wird auch eindeutig belegt von dem genannten Rechtsgutachten3 von Erdmenger und Furrer sowie deren Stellungnahme zu den Urteilen der kantonalen Gerichte vom März 20056.

Abschluss

Ganz abgesehen von all diesen Ausführungen bleibt die Frage, wie es möglich ist, dass in anthroposophischen Zusammenhängen an die Stelle eines eigenen Erkenntnisurteils ein Gerichtsurteil gestellt werden kann? Denn es handelt sich bei diesen Fragen um Erkenntnisfragen, keinesfalls um reine Rechtsfragen, deren Klärung man unvollständig informierten Gutachtern und Gerichten überlassen kann.

Es sei an dieser Stelle daran erinnert, welch gravierende Hindernisse sich für die anthroposophische Arbeit ergeben, wenn auf unwahren und unklaren Grundlagen gewirkt wird, da hilft es auch nicht, wenn man „guten Glaubens“ ist. Darauf und auf die verheerende Wirkung der Unwahrheit gerade im geisteswissenschaftlichen Zusammenhang hat Rudolf Steiner vielfach hingewiesen[18]. Hinzu kommt: Wenn Menschen „unter Autorität Dinge, die unwahr sind“ erzählt werden, so „dämpft man [dadurch] ihr Bewusstsein bis zu der Dumpfheit des Traumbewusstseins herunter.“[19]

„Denn nicht-wahre Aussagen, auch wenn sie sozusagen aus gutem Willen hervorkommen, sind etwas, was innerhalb einer okkulten Bewegung zerstörend wirkt. Darüber darf keine Täuschung sein, sondern darüber muss völligste Klarheit herrschen. Nicht Absichten sind es, auf die es ankommt, denn die nimmt der Mensch oftmals sehr leicht, sondern objektive Wahrheit ist es, auf die es ankommt. Und zu den ersten Pflichten eines esoterischen Schülers gehört es, dass er sich nicht bloß dazu verpflichtet fühlt, dasjenige zu sagen, wovon er glaubt, dass es wahr ist, sondern dass er sich verpflichtet fühlt, zu prüfen, ob dasjenige, was er sagt, wirklich objektive Wahrheit ist. Denn nur, wenn wir im Sinne der objektiven Wahrheit dienen den göttlich-geistigen Mächten, deren Kräfte durch diese Schule gehen, werden wir hindurchsteuern können durch all diejenigen Schwierigkeiten, die sich der Anthroposophie bieten werden.“[20]

Thomas Heck, 19. November 2018

[1] Die Bezeichnungen „Weihnachtstagungsgesellschaft“ und „Bauverein“ werden hier lediglich zur klareren Unterscheidung benutzt. Diese sind nicht historisch begründet.

[2] http://www.wtg-99.com/name-wtg/

[3] Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Furrer, Zürich und Dr. Jürgen Erdmenger, Brüssel. Nachrichtenblatt Nr. 18 vom 28. April 2002.

[4] Möglicherweise war im Jahr 2002  Marjorie Spock das einzige noch lebende Mitglied der ursprünglichen Weihnachtstagungsgesellschaft. Von dieser hatte sich der Vorstand, der ja selber weder Mitglied noch Vorstand dieser Weihnachtstagungsgesellschaft war, den Auftrag geben lassen, die Rekonstituierung durchzuführen! Quelle: Urteilsbegründung des Richteramtes Dorneck-Thierstein, Urteil vom 2./3. Februar 2004, Seite 18.

[5] Vorstandserklärung vom 19. März 2005, veröffentlicht im Nachrichtenblatt Nr. 15 vom 8. April 2005.

[6] Die Formulierung „im Auftrag des Vorstandes“ macht deutlich, dass es sich nicht um eine unabhängige Stellungnahme, sondern um eine parteiliche, die des Vorstandes handelt. Das gilt auch für das von den Rechtsvertretern des Vorstandes im Jahr 2002 erstellte Gutachten (Nachrichtenblatt Nr. 18 vom 28. April 2002), das allein schon durch die Lösungsorientierung als parteiliches und nicht als unabhängiges Gutachten zu werten ist. Diese Stellungnahme konnte bis vor kurzem auf den Internetseiten des Goetheanums gefunden werden. Weitere Veröffentlichungen sind unbekannt.

[7] Die Zitate werden weiter unten vollständig wiedergegeben.

[8] Siehe Wikipedia.

[9] Gewiss hätten nicht alle Mitglieder zustimmen müssen, aber jedes Mitglied hätte die Möglichkeit einer Beteiligung gegeben werden müssen, durch eine entsprechende Einladung zu einer Generalversammlung mit Angabe der Traktanden.

[10] Wie man sich überhaupt in einem derartigen Fall eine Beschlussfassung durch konkludentes Handeln vorzustellen hat bzw. wie dies überhaupt möglich sein soll, wurde noch von niemandem dargestellt. Zudem gab es zumindest bis 2004 in der Schweizer Rechtsgeschichte keinen bekannten Fall einer Fusion von Körperschaften durch konkludentes Handeln.

[11] Prof. Dr. Hans Michael Riemer, bis 2005 Lehrstuhl für Privatrecht an der Universität Zürich und anerkannter Rechtsexperte für Vereinsrecht in der Schweiz.

[12] Siehe „Anthroposophie weltweit“ 10/1999, S. 6: „Nach Angabe von Paul Mackay liegt von Hans Michael Riemer kein schriftliches Gutachten vor. Dieser hat sich aber schriftlich einverstanden erklärt mit der Wiedergabe durch Paul Mackay.“

[13] Selbst Informationen oder Sachkenntnisse, über die das Gericht verfügt, die jedoch nicht von wenigstens einer der Parteien vorgetragen wurden, dürfen nicht in die Urteilsfindung einbezogen werden. Dies, und auch die Maxime, dass das Gericht keine eigenen Nachforschungen anstellen darf, ist wichtig für die Neutralität des Gerichtes, denn jede zusätzliche Information könnte einer Partei zum Vorteil gereichen und damit wäre die Unparteilichkeit des Gerichtes in Frage gestellt.

[14] Siehe Verhandlungsgrundsatz (Art. 55 ZPO), dazu Erläuterungen unter:

Prozessmaximen im Zivilprozess

[15] Diese Klärung hätte das Gericht nicht von sich aus vornehmen können, es wäre die Aufgabe einer der Parteien gewesen, dies zu fordern. Das ist nicht geschehen.

[16] Nachrichtenblatt Nr. 15 vom 8. April 2005

[17] In „Anthroposophie weltweit“ 1-2/2014: Justus Wittich verwechselt in dieser Aussage zudem die beiden Gesellschaften: An Weihnachten 1923/24 wurde die „Anthroposophische Gesellschaft“ gegründet und bei der „Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft“ handelt es sich um den umbenannten Bauverein von 1913!

[18] z.B. GA 205, 1987, S. 238ff.

[19] GA 198, 1984, S. 125

[20] GA 270a, o.J., S. 129. Hervorhebungen vom Verfasser.

Die Ausschlüsse 1935 und die Albert Steffen-Stiftung / The Exclusions of 1935 and the Albert Steffen Foundation

In „Anthroposophie weltweit“ 7-8/18 und auf der Internet-Seite der Albert Steffen-Stiftung war unter dem Titel „Rehabilitierung  – ein Nachtrag und eine Vorschau“ eine Stellungnahme zur Rehabilitierungs-Initiative sowie zur Aufhebung der Beschlüsse von 1935 an der Generalversammlung 2018 von der Albert Steffen-Stiftung erschienen. Darauf wird im Folgenden eingegangen.

A statement on the rehabilitation initiative as well as on the repeal of the decisions of 1935 at the General Assembly 2018 of the Albert Steffen Foundation had appeared in “Anthroposophy worldwide” 7-8/18 under the title “Rehabilitation – postscript and preview”. This will be discussed below.

(Dieser Text als PDF)        (English version)      (English version as PDF)

Eine Zustimmung zu der an der Generalversammlung 2018 beantragten Aufhebung des Beschlusses, mit dem Ita Wegman und Elisabeth Vreede 1935 aus dem Vorstand der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft ausgeschlossen und von ihrer Tätigkeit als Sektionsleiterinnen der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft getrennt worden waren, konnte nur demjenigen möglich gewesen sein, der der Ansicht war, dass diese Absetzungen 1935 zu Unrecht erfolgten. Wer der gegenteiligen Ansicht war bzw. ist, musste selbstverständlich gegen die Aufhebung stimmen oder sich zumindest enthalten. Mehrheiten, auch überwältigende, sind keine Garantie dafür, dass die dadurch getroffenen Entscheidungen zu Recht oder zu Unrecht erfolgt sind, dies gilt für den Beschluss von 1935 ebenso wie für die Aufhebung dieses Beschlusses an der Generalversammlung  von 2018.

Zur Erinnerung: 1935 wurden mit einer einzigen Abstimmung nicht nur Ita Wegman und Elisabeth Vreede aus dem Vorstand und von ihren weiteren Wirkensmöglichkeiten in ihren Sektionen (Teil I des damaligen Antrages), sondern auch sechs weitere, namentlich genannte Einzelpersönlichkeiten[1] (Teil II) sowie die holländische und die englische Landesgesellschaft aus der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft ausgeschlossen (Teil III). Die Teile II und III wurden bereits an der Generalversammlung 1948 einstimmig, also auch mit Zustimmung der anwesenden Vorstände Albert Steffen und Guenther Wachsmuth, aufgehoben. Der Bericht im Nachrichtenblatt lautete wie folgt:

„Die Generalversammlung von Ostern 1948 erklärt den Beschluss der Generalversammlung vom 14. April 1935 bezüglich der Zugehörigkeit zur Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft als aufgehoben und dass sie jeden, der sich der Gesellschaft wieder anschliesst, begrüsst.”[2]

Diese Formulierung liess nicht deutlich werden, dass der Beschluss von 1935 lediglich teilweise aufgehoben worden war. Diese Tatsache war bis 2017 nicht bekannt, denn auch Uwe Werner berichtete im Nachrichtenblatt 51-52/2002 von der Aufhebung aller Teile des Beschlusses. Insofern werden viele im Februar 2017 überrascht gewesen sein, als bekannt wurde, dass der den Ausschluss Ita Wegmans und Elisabeth Vreedes betreffende Teil des Beschlusses weiterhin Bestand hatte.

Im Jahr  1948 konnte durchaus anerkannt werden, dass die Ausschlüsse „als solche“ zumindest teilweise ein Fehler waren. Dies geschah durch die einstimmige Annahme des Antrages. Die Möglichkeit, eine unvoreingenommene und vorurteilslose Bewertung des Geschehens von 1935 vorzunehmen oder gar die Anerkennung, dass Unrecht geschehen sein könnte, war noch nicht gegeben.[3] Dass dies heute anders sei, von dieser Überzeugung gingen die Initiatoren der Rehabilitierung-Initiative aus, nachdem bereits seit Jahrzehnten von etlichen Autoren wesentliche Beiträge zu einer Aufarbeitung vorliegen[4].

Ein doch gegensätzliches Bild ergibt sich aus dem Artikel von Christine Engels, Präsidentin der Albert Steffen-Stiftung. Dort werden erhebliche Einwände und Vorbehalte gegenüber der Aufhebung des Beschlusses und dem Rehabilitierungsbemühen in sachlicher und moralischer Hinsicht erhoben. Auf einige Motive soll im Folgenden eingegangen werden.

Zu den Ausführungen im Einzelnen:

Im ersten Absatz wird behauptet, dass

„die Persönlichkeit Albert Steffens als damaligem Erstem Vorsitzenden (neben der von Guenther Wachsmuth) Zielpunkt der Kritik in Bezug auf die Ausschlüsse von 1935“

gewesen sei. Mit dem folgenden Zitat aus der Broschüre[5] soll diese Aussage gestützt werden:

„An dieser Stelle sei angemerkt, dass in keinster Weise eine absolute Verurteilung der Persönlichkeiten Albert Steffen und Guenther Wachsmuth intendiert ist oder erfolgen darf. Auch ihr Einsatz für die Anthroposophie ist hoch zu schätzen. […] Einen Fortschritt in Richtung einer Bewusstseinsseelenhaltung könnte es bedeuten, wenn wir in den Taten eines Menschen das Wirken der Gegenmächte erkennen können[6], ohne dadurch die Liebe zu ihm als Mensch zu verlieren oder sein wahres Streben zu verkennen.“

Allerdings bezieht sich dieses Zitat keineswegs ausschliesslich auf die Ausschlüsse 1935 sowie Albert Steffen und Guenther Wachsmuth und schon gar nicht auf deren Persönlichkeit, was aber erst aus dem Zusammenhang ersichtlich wird, dem das Zitat entnommen wurde. Hier der ganze Kontext, in dem die von der Albert Steffen-Stiftung zitierten Passagen unterstrichen dargestellt sind:

„Im Laufe der nächsten Jahre wurde auch Marie Steiner, die an den Ausschlüssen ihrer Vorstands-Kolleginnen beteiligt war, von der Mitwirkung im Vorstand und der Gestaltung der Gesellschaft ausgeschlossen. Damit war auch das weibliche Element des Urvorstandes vollständig beseitigt. Die Bedeutung eines Gleichgewichtes in männlich-weiblicher Wirksamkeit für die erneuerte Esoterik wurde von Rudolf Steiner jedoch schon in den frühen esoterischen Stunden besonders betont.

Vor dem Hintergrund der Abendvorträge, die Rudolf Steiner bei der Neugründung der Anthroposophischen Gesellschaft im Dezember 1923 hielt, und aus denen sein über Jahrtausende währendes Zusammenwirken mit Ita Wegman im Dienste Michaels sichtbar wird, erscheint der Ausschluss vor allem Ita Wegmans aus dem Vorstand von besonderer Tragik und Folgenschwere. [7]

Als Wilhelm Rath nach der Generalversammlung 1935 Elisabeth Vreede aufsuchte und sie von den Ausschlüssen erfuhr, sagte sie, was in Dornach geschehe, habe Auswirkungen auf das ganze Weltgeschehen. „Der Damm gegen den Nationalsozialismus sei nun gebrochen.“[8]

Vom einstigen Urvorstand und der durch ihn repräsentierten relativen Vielfalt geistiger Strömungen waren nur noch Albert Steffen und Guenther Wachsmuth geblieben, die in einer unvermeidbaren Einseitigkeit nun über Jahrzehnte bestimmend blieben für die weitere Entwicklungsrichtung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft. Diese versank langsam in den Zustand der Lähmung und Wirkungslosigkeit, für Jahrzehnte, auf den Rudolf Steiner als drohende Gefahr hingewiesen hatte, wenn der Impuls der Weihnachtstagung nicht aufgenommen würde. „Anthroposophie wird sicher nicht aus der Welt geschafft. Aber sie könnte für Jahrzehnte und länger, ich möchte sagen, in einen latenten Zustand zurücksinken. Es wäre aber Ungeheures verloren für die Entwicklung der Menschheit.“[9]

An dieser Stelle sei angemerkt, dass in keinster Weise eine absolute Verurteilung der Persönlichkeiten Albert Steffen und Guenther Wachsmuth intendiert ist oder erfolgen darf. Auch ihr Einsatz für die Anthroposophie ist hoch zu schätzen. Wir verdanken z.B. Guenther Wachsmuth, dass der Bau des zweiten Goetheanum überhaupt möglich wurde und Albert Steffen seine grossartigen Dichtungen, Dramen und heilenden Bilder. Es darf jedoch auch nicht darüber hinweggesehen werden, wie durch diese beiden Vorstände die Gesellschaftsentwicklung geprägt wurde. Einen Fortschritt in Richtung einer Bewusstseinsseelenhaltung könnte es bedeuten, wenn wir in den Taten eines Menschen das Wirken der Gegenmächte erkennen können[10], ohne dadurch die Liebe zu ihm als Mensch zu verlieren oder sein wahres Streben zu verkennen. Wir könnten den gesamten Werdegang der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft im Lichte des permanenten Scheiterns und Versagens der Mitglieder sehen, uns eingeschlossen, weil wir es mit „starken gegnerischen Mächten, dämonischen Mächten“[11] zu tun haben, welche „gegen die anthroposophische Bewegung anstürmen“11 und „die sich ja doch der Menschen auf Erden bedienen“11. Jegliche „innere Opposition“[12], von der Rudolf Steiner so häufig sprach – „bis in meine allernächste Umgebung hinein“[13] – entstammte dem Einfluss der Gegenmächte.“

Deutlich wird einerseits, dass die Zitate nicht auf Albert Steffen und Guenther Wachsmuth „angewendet“ wurden, sondern die gesamte Mitgliedschaft gemeint war – uns selber eingeschlossen. Hätten wir diesen Hinweis lediglich auf Albert Steffen und Guenther Wachsmuth beziehen wollen, so hätten wir das auch deutlich formuliert, z.B. in dieser Art: „… wenn wir in den Taten dieser Menschen …“ bzw. „… dieser beiden Menschen …“ hätte es zumindest heißen müssen. So ist dieser vermutete Bezug auf Albert Steffen und Guenther Wachsmuth nicht gegeben, was auch deutlich aus dem Hauptzitat hervorgeht, auf das wir uns bezogen haben:

„… er [der Wanderer der Chymischen Hochzeit] soll in die Beweggründe des menschlichen Wollens und Handelns tiefere Blicke tun, als sie dem gewöhnlichen Bewußtsein zuteil werden. Der Darsteller der «Chymischen Hochzeit» will sagen, daß dieses gewöhnliche Bewußtsein nur die Außenseite des Wollens und Handelns kennenlernt, und daß auch die Menschen durch dieses Bewußtsein von ihrem eigenen Wollen und Handeln nur diese Außenseite gewahr werden. Die tiefer liegenden geistigen Impulse, die aus der übersinnlichen Welt heraus in dieses Wollen und Handeln sich ergießen, und die das menschliche soziale Zusammenleben gestalten, bleiben diesem Bewußtsein unbekannt. Der Mensch kann in dem Glauben leben, ein bestimmter Beweggrund führe ihn zu einer Handlung; in Wahrheit ist dieser Beweggrund nur die bewußte Maske für einen unbewußt bleibenden. Insofern die Menschen ihr soziales Zusammenleben nach dem gewöhnlichen Bewußtsein regeln, greifen in dieses Zusammenleben Kräfte ein, die nicht im Sinne der Entwickelung liegen, welche der Menschheit heilsam sind…“[14]

Es entsteht der Eindruck, dass u.a. durch das aus dem Zusammenhang herausgenommene Zitieren den Initiatoren der Rehabilitierungs-Initiative etwas unterstellt wird, was von diesen nicht intendiert war und auch nicht schlüssig aus den Original-Zitaten hervorgeht.

Es ist allerdings eine Tatsache, dass A. Steffen die Ausschlüsse von 1935 nicht nur befürwortet, sondern sein Verbleiben im Amt des ersten Vorsitzenden davon abhängig gemacht hatte, dass die Generalversammlung die Ausschlüsse beschliessen würde.[15] Wenn diese Ausschlüsse ein Unrecht darstellten, so war A. Steffen daran beteiligt, dass dies entstand.

Weiter wird in dem Beitrag von C. Engels ausgeführt:

„Justus Wittich betonte in seinem Artikel in <Anthroposophie weltweit> Nr. 1-2/2018, dass es mittlerweile erwiesen sei, dass Ita Wegman und Elisabeth Vreede «ohne Makel» gewesen seien, und schloss sich implizit der Ansicht an, dass die Ausschlüs­se aufgrund einer objektiven Fehlleitung der Verantwortungsträger der Gesellschaft geschehen seien.“

Tatsächlich bringt Justus Wittich folgendes zum Ausdruck:

„Die Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz stellte später über mehrere Jahre Material zu jedem Mitglied des Gründungsvorstandes zusammen, verschiedene Biografien erschienen allmählich, und im Bewusstsein einer dritten Generation von Anthroposophen waren die ehemals abberufenen Ita Wegman und Elisabeth Vreede ganz selbstverständlich und ohne jeden Makel mit in den Gründungsvorgang und die Gesellschaftsentwicklung eingeschlossen.“

und an anderer Stelle:

„In der Anschauung der meisten Mitglieder sind die damals abberufenen Vorstandsmitglieder deshalb von einer gewissen Warte aus bewusstseinsmäßig heute im 21. Jahrhundert längst ohne Makel. Eine offizielle Rehabilitierung hat aber nie stattgefunden. […] In der von 1.820 Mitgliedern im provisorisch fertiggestellten Zweiten Goetheanum besuchten Generalversammlung vom 14. März stellte eine Gruppe von Mitgliedern im Einklang mit den restlichen Vorstandsmitgliedern den Antrag auf Abberufung von Ita Wegman und Elisabeth Vreede von ihren Vorstandsämtern (und dadurch auch von den Leitungen ihrer Sektionen).“

Die verkürzte Darstellung gibt nicht wieder, was Justus Wittich tatsächlich geschrieben hat. Woraus geschlossen wird, J. Wittich habe von einer „objektiven Fehlleistung der Verantwortungsträger“ geschrieben, ist unklar. Wenn damit die Formulierung „in Einklang mit den restlichen Vorstandsmitgliedern“ gemeint sein sollte, so kann an der Richtigkeit dieser Aussage kein Zweifel bestehen.

Inwieweit die Aufhebung der Beschlüsse an der Generalversammlung 2018 für die Albert Steffen-Stiftung zu früh kam, soll hier nicht beurteilt werden. Die Albert Steffen-Stiftung:

„Das Thema [die Vorgänge um 1935] ist so groß und vielschichtig, dass es viel Zeit braucht, um sich darin auszukennen.“

Das ist gewiss richtig und es ist ja schon vieles geleistet worden, so hat z.B. Emanuel Zeylmans van Emmichoven zwölf Jahre an seiner Dokumentation gearbeitet, die seit 25 Jahren vorliegt.

Weiter heisst es:

„Dazu kommt, dass uns – wir bitten um Verzeihung – die Art und Weise der Rehabilitierungsbemühungen unseriös erscheint. Rehabilitierung ohne Aufarbeitung mit dem Hinweis, das zu den Bemühungen berechtigende Material sei (fast ausschließlich) in Büchern zu finden, die enge Mitarbeiter Ita Wegmans verfasst haben, ist schon eher eine unangenehme Sache und wendet sich an das Gefühl, nicht an die Urteilsfähigkeit.“

Emanuel Zeylmans von Emmichoven, Lily Kolisko und Peter Selg beispielsweise sollen enge Mitarbeiter Ita Wegmans gewesen sein? Eine etwas „unangenehme Sache“ ist dieser Beitrag der Albert Steffen-Stiftung, denn in der Argumentation wird auf nichts verwiesen, auch nicht auf eine zugrunde liegende Literatur. Was hatte man erwartet? Dass wir alles noch einmal publizieren, was bereits publiziert ist? Unsere Broschüre enthält zahlreiche Fussnoten mit Quellenangaben und es sind die wichtigsten Veröffentlichungen im Literaturverzeichnis angegeben.4 Eine unabhängige Urteilsbildung für diejenigen, die sich noch kein Urteil gebildet hatten, war damit möglich, auch für Angehörige der Albert Steffen-Stiftung. Stattdessen werden Vermutungen und Behauptungen aufgestellt. Ist es nicht gerade dieser Duktus des Artikels der Stiftung, der sich an das Gefühl, nicht an die Urteilsfähigkeit“ des Lesers wendet?

Weiter aus dem Wortlaut:

„… da jedes Steffen-Zitat, das ihn von Vorwürfen freisprechen würde, sicher mit einem Zitat, das das Gegenteil aufzeigen würde, beantwortet würde, haben wir uns entschlossen, uns in der anthroposophisch-öffentlichen Diskussion der Sache nicht zu äußern. Wir empfinden dies selbst als Makel, stehen aber lieber zur Lücke, als hinterher vielleicht hinter selbstproduzierten Stellungnahmen stehen zu müssen, die sich als weder fundiert noch haltbar erweisen könnten.“

Wird damit nicht die Absicht unterstellt, man wolle Albert Steffen etwas vorwerfen? Und sind denn alle die Zeylmans, Kirchner-Bockholts, Meyers, Selgs, Wittichs und Hecks Gegner Albert Steffens? Der bisherige Stand der Aufarbeitung besteht schliesslich bei weitem nicht aus Zitaten, sondern in der Sichtung und Auswertung von Dokumenten und Berichten. Ist man in der Albert Steffen-Stiftung wirklich der Ansicht, dass es – ausserhalb ihrer selber – keinen unvoreingenommenen Erkenntniswillen in dieser Angelegenheit gibt und stattdessen nur darauf gewartet wird, „entlastende Zitate“ sofort mit „belastenden Zitaten“ zu beantworten?

Weiter im Artikel:

„Die diesjährige Abstimmung war auf der Grundlage aufgebaut, «es sei Unrecht geschehen». Dabei wurde dieses Unrecht der damaligen <Gewinnerseite> zugeschoben, und die damals Ausgeschlossenen wurden als unschuldige Opfer dargestellt. Über die Gründe für die Ausschlüsse wurde nicht gesprochen und somit den fast 1700 Mitgliedern, die für die Ausschlüsse gestimmt hatten (die Gegen- und Enthaltungsstimmen beliefen sich zusammen auf 129), Fehlurteil oder Irregeleitet sein unterstellt.“

Waren die Ausschlüsse damals zu Recht oder zu Unrecht gefasst worden? Wäre dies nicht die relevante Frage? Stattdessen wird unterstellt, dieses Unrecht sei der damaligen „Gewinnerseite zugeschoben“ worden. Der Vorwurf, über die Gründe für die Ausschlüsse sei gar nicht gesprochen worden, entspricht nicht den Tatsachen. Unsere Broschüre4 ist, wie schon erwähnt, voll mit Hinweisen auf Gründe, die seit Jahrzehnten bekannt sind und auch Peter Selg hat mehrfach darüber geschrieben und gesprochen. Im Zweig am Goetheanum gab es auf unsere Anregung hin im März 2018 einen offenen Gesprächsabend. Der Hinweis auf das Abstimmungsergebnis von 1935 ist einseitig, denn unterlagen die vielen, die in den vergangenen Jahrzehnten an der Aufarbeitung beteiligt waren, alle nur Fehlleitungen und Irrtümern? Oder hatten alle nur das ausschliessliche Ziel, Albert Steffen zu verleumden und die Unschuldigen schuldig zu sprechen? So auch die Mehrheit an der diesjährigen Generalversammlung und die über 1.500 Unterstützer der Initiative? Im Gegensatz zu 1935 war 2018 mehrere Monate vor der Generalversammlung das Thema aktuell und jeder konnte sich, wie bereits erwähnt, ein eigenes Urteil bilden. 1935 war die Denkschrift[16], die auch nach eigener Auffassung der Autoren derselben sowohl parteiisch als auch eine Streitschrift[17] gewesen ist, gerade einmal 3 Wochen vor der Generalversammlung erschienen. Ansonsten konnten sich die Mitglieder aus einem tendenziösen und fehlerbehafteten Vorläufer der Denkschrift[18] von Hermann Poppelbaum informieren. Die „Nachrichten für die Mitglieder“ waren auch damals ungeeignet, um sich eine eigene Urteilsgrundlage zu verschaffen. Da ist die Situation heute eine ganz andere (die Situation der Mitglieder, nicht die der offiziellen Publikationsorgane!): Wer urteilsfähig sein will, kann es sein. Dass die Albert Steffen-Stiftung in den Jahrzehnten nur sehr wenig zu dieser neuen Situation und für die Aufarbeitung beigetragen hat, ist bedauerlich. Angesichts der Tatsache, dass denjenigen, die sich um Aufarbeitung bemüht haben, oftmals ein Zugang zum Steffen-Archiv nicht gewährt wurde, ist es schon erstaunlich, wenn jetzt nach Jahrzehnten deren Ergebnisse pauschal und ohne auf konkrete Punkte einzugehen in dieser Art in Frage gestellt werden.

Sofern allerdings in der Albert Steffen-Stiftung die Ansicht besteht, die Ausschlüsse 1935 seien zu Recht erfolgt, so wäre es gut, dies deutlich zum Ausdruck zu bringen anstatt denjenigen, die zu anderen Beurteilungen gekommen sind, unlauteres und gar unseriöses Vorgehen zu unterstellen. Noch besser wäre es freilich, wenn die Ansichten sachlich und inhaltlich begründet und die Urteilsgrundlagen dazu der Forschung und Aufarbeitung uneingeschränkt zugänglich gemacht würden

Weiter aus dem Beitrag der Albert Steffen-Stiftung:

„Es war sicher ein Versäumnis von unserer Seite, das, was hier nach über zwei Monaten recht unaktuell daherkommt und vor allem von unserer derzeitigen Inkompetenz in der bewussten Angelegenheit spricht, nicht bereits vorher veröffentlicht zu haben.“

Hier wird die eigene „Inkompetenz in der bewussten Angelegenheit“ eingestanden.

Wie aber ist es zu verstehen, wenn man dennoch glaubt, über andere, die sich in die Publikationen und Dokumente der zugänglichen Archive eingearbeitet haben und deren Arbeiten urteilen zu können? Ist man tatsächlich den angegebenen Quellen und Hinweisen nicht nachgegangen?

Weiter aus dem Artikel:

„Zeitweise befürchteten wir, das Ergebnis der Rehabilitierungsbemühungen könnte sein, dass als Nächstes Albert Steffen und Guenther Wachsmuth rehabilitiert werden müssten.“

Gibt es denn Beschlüsse der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, die Albert Steffen oder Guenther Wachsmuth in ihrem Wirken und in ihrem sozialen Zusammenhang beeinträchtigt haben und die man im Sinne eines Beitrages zu einer Rehabilitierung aufheben könnte? (Gewiss gibt es mindestens einen Generalversammlungs-Beschluss, der gegen Marie Steiner gerichtet war[19], aber das ist eine andere Angelegenheit.) Auch scheint man keinen angemessenen Begriff vom Wesen und Ziel einer Rehabilitierung zu haben, denn „indem der Akzent auf dem ‚öffentlichen Ansehen‘ liegt, nicht auf dem Sein der Betroffenen, wird unzweifelhaft deutlich, dass primär die Gesellschaft von einem Rehabilitierungsverfahren betroffen bzw. von ihm gemeint ist – die damalige und die heutige.“[20]

Fazit

Der Beitrag von Christine Engels bringt in der Sache keine Erkenntnis, lediglich die Situation der Albert-Steffen-Stiftung wird deutlich, einerseits die selbst eingestandene Inkompetenz in dieser Angelegenheit und andererseits, dass es wohl noch Jahre dauern wird, bis es zu Veröffentlichungen eventuell vorhandener Materialien zur Gesellschaftsgeschichte der fraglichen Zeit kommen wird. Dennoch wird über die Intentionen und das Vorgehen anderer in dieser Angelegenheit sachlich und moralisch geurteilt.

Dornach, 22. September 2018, Thomas Heck

[1] Es handelte sich um D. N. Dunlop, George Kaufmann, Dr. F. W. Zeylmans, P. J. de Haan, Jürgen von Grone und Dr. E. Kolisko.

[2] Laut Bericht im Nachrichtenblatt Nr. 16/1948

[3] In der Begründung des Antragstellers Emil Leinhas hiess es: „dass – welche Verfehlungen herüber und hinüber auch vorgekommen sein mögen – der Ausschluss als solcher ein Fehler war.“ Quelle: Einige Gesichtspunkte zum Verständnis der Vorgänge in der Anthroposophischen Gesellschaft nach Rudolf Steiners Tod. Emil Leinhas, Selbstverlag. 1963

[4] Siehe Literaturverzeichnis am Ende der Broschüre: http://wegman-vreede.com/wp1/wp-content/uploads/2017/11/Rehabilitierung_Wegman-Vreede_A5.pdf

[5] Initiative zur Rehabilitierung von Ita Wegman und Elisabeth Vreede, Verantwortlich: Thomas Heck und Eva Lohmann-Heck, Privatdruck 2017, www.wegman-vreede.com

[6]    „Der Mensch kann in dem Glauben leben, ein bestimmter Beweggrund führe ihn zu einer Handlung; in Wahrheit ist dieser Beweggrund nur die bewusste Maske für einen unbewusst bleibenden….“ Rudolf Steiner, GA 35, S. 349f: „Die Chymische Hochzeit des Christian Rosenkreutz“

[7] GA 233, „Die Weltgeschichte in anthroposophischer Beleuchtung“, sowie u.a.: Zeylmans: Wer war Ita Wegman, Bd. I, 1992.

[8]    Heinz Eckhoff: Schicksal der Menschheit an der Schwelle. Stuttgart 1998, S. 96.

[9]    GA 258, 1981, S. 171. Zum Beispiel fanden während des zweiten Weltkrieges vier Jahre lang keine Vorstandssitzungen statt, von 1943 bis 1949 wurden am Goetheanum keine Klassenstunden gehalten – während die Hochschularbeit anderenorts durchaus weiterging.

[10]  „Der Mensch kann in dem Glauben leben, ein bestimmter Beweggrund führe ihn zu einer Handlung; in Wahrheit ist dieser Beweggrund nur die bewusste Maske für einen unbewusst bleibenden….“ Rudolf Steiner, GA 35, S. 349f: „Die Chymische Hochzeit des Christian Rosenkreutz“

[11]  GA 260a, 1987, S. 235.

[12]  Mehrfach in GA 258, besonders häufig in GA 259 angesprochen u.a.

[13]  Zeylmans: Wer war Ita Wegman, Bd. III, 2013, S. 435.

[14] GA 35, S. 349

[15] Nachrichtenblatt Nr. 19 vom 12. Mai 1935

[16] Bei der „Denkschrift über Angelegenheiten der Anthroposophischen Gesellschaft in den Jahren 1925 – 1935“ handelt es sich in Wirklichkeit um eine Kampfschrift mit einem Umfang von 154 Seiten, mit welcher der Ausschluss von Ita Wegman und Elisabeth Vreede aus dem Vorstand sowie der Ausschluss namhafter Mitglieder und der Landesverbände von Holland und England begründet wurden. Diese „Denkschrift“ wurde offiziell von der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft bis 1949 vertrieben und inhaltlich nie widerrufen.

[17] Siehe Seite 7 der Denkschrift.

[18] Die Angabe „Februar 1935“ in der Denkschrift entsprach nicht dem tatsächlichen Erscheinungsdatum.

[19] „Anfang 1947 stellte der Berner Zweig angesichts der verfahrenen Situation den Antrag an die bevorstehende Generalversammlung, Albert Steffen und Guenther Wachsmuth alleine die Leitung der Gesellschaft zu übertragen. Die Generalversammlung stimmte diesem Vorschlag im Frühjahr zu. Steffen nahm daraufhin seine Arbeit wieder auf und sah seine Position durch diesen Beschluss so weit gestärkt, dass er sich weigern konnte, mit Marie Steiner weiter im Vorstand zusammenzuarbeiten. Den Mitgliedern der von ihr geleiteten Sektion für redende und musizierende Künste stellte er 1948, wie Marie Steiner sich ausdrückte, einen »Freibrief« aus, zu seiner Sektion für schöne Wissenschaften »überzulaufen«.“ Quelle: https://www.anthroweb.info/geschichte/geschichte-ag/verhaertete-fronten-kuenftige-versoehnung.html

[20] Rudolf Steiner: Briefe und Meditationen für Ita Wegman. Zur Rehabilitierung Ita Wegmans. Band I. Hrsg. Peter Selg, Verlag des Ita Wegman Instituts 2018. Aus dem Vorwort von Peter Selg.

Offener Brief an – Open Letter to – Jaap Sijmons

English version

Lieber Herr Sijmons,

in Anthroposophie weltweit 5/2018 hatte Peter Selg in Bezug auf die Zäsur geschrieben, dass, wenn man ein solches Mitgliedervotum auch in Zukunft einholen und entscheiden lassen will, so sollte das mit einem detaillierten Rechenschaftsbericht über die bisherige Amtszeit und die persönlich in ihr durchgeführten Arbeiten geschehen sowie mit einer klaren Beschreibung dessen, was in der nächsten Periode die konkreten eigenen Aufgaben sind.“ Ihre Reaktion darauf in  AWW 6/2018: „Das ist ein vernünftiger Gedanke, aber er kommt hier etwas spät…“.

Ihre Antwort überrascht und wirft Fragen auf. Ist denn niemand in den Leitungsgremien (Vorstand, Goetheanum-Leitung, Generalsekretäre und Landesvertreter) auf die Idee gekommen, dass ein Rechenschaftsbericht für die Mitgliedschaft erforderlich und angemessen wäre? Ist es wirklich notwendig, Sie alle darauf hinzuweisen, angesichts der Tatsache, dass überall, wo abgestimmt wird, die Menschen mehr oder weniger umfänglich informiert werden, damit sie urteilsfähig sind? Die Voten – auch von Ihnen – man möge die Amtszeitverlängerung bestätigen, weil diese von der Goetheanum-Leitung gewünscht wird, reichten keinesfalls aus. Die offensichtliche Erwartung, man solle ohne jegliche inhaltliche Beteiligung und Information zustimmen, zeigt nicht nur eine Geringschätzung der Mitglieder, sondern entspricht geradezu einer Beleidigung ihres Urteilsvermögens.

Nun beklagen Sie, dass Peter Selgs Hinweis nicht schon im November 2017 erfolgt sei. Niemand konnte zu diesem Zeitpunkt damit rechnen, dass es keinen Rechenschaftsbericht geben wird!

Aber ganz abgesehen davon, dass ein Rechenschaftsbericht und eine wirklich ausführliche Information  eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müssten, ist immer wieder davon die Rede, dass Sie (als Leitungsgremien) sich den Impulsen der Weihnachtstagung verpflichtet fühlen, so auch in Ihrem Beitrag. Nicht nur deshalb müsste Ihnen eigentlich auch der §10 der Statuten der Weihnachtstagung bekannt sein, nach dem die Gesellschaft laut Statuten ihre Aufgaben und Ziele verfolgt: Die Anthroposophische Gesellschaft hält jedes Jahr im Goetheanum eine ordentliche Jahresversammlung ab, in der von dem Vorstande ein vollständiger Rechenschaftsbericht gegeben wird.“

Was soll man nun davon halten, dass durch Ihren Beitrag öffentlich bekannt geworden ist, dass die Notwendigkeit eines Rechenschaftsberichtes niemandem in der Gesellschaftsleitung in den Sinn gekommen zu sein scheint?

Vielleicht wäre es eine gute Idee, für das Treffen im November einen Workshop vorzusehen: „Theorie und Praxis des Rechenschaftsberichtes im Umfeld einer aufgeklärten und entscheidungsfähigen Mitgliedschaft“. Empfehlenswert wäre das Studium der Rechenschaftsberichte, wie sie noch bis in die 90er Jahre durchaus gepflegt wurden. Als Arbeitsmaterial könnten z.B. die Rechenschaftsberichte aus den 70er und 80er Jahren dienen.

2018 war der bisherige Tiefpunkt in dieser Angelegenheit: Gerade einmal 10 Minuten für den Rechenschaftsbericht für den gesamten Vorstand – und die Aussprache dazu wurde vom Versammlungsleiter vergessen! (Anmerkung: Die Entwicklung zu einem immer engeren Zeitkorsett an den Generalversammlungen fällt insbesondere in die Amtszeit von Bodo von Plato und Paul Mackay!)

Sind Sie wirklich der Ansicht, dass Peter Selg Ihnen nicht richtig zugehört hat? Abgesehen von der Frage, ob es für einen Generalsekretär angemessen ist, in derartig polemischer Art und Weise sich über einen Kollegen öffentlich zu äussern, stellt sich doch eher die Frage, ob Sie denn selber immer richtig zugehört bzw. gelesen haben. Das wird in zweifacher Weise deutlich:

Erstens: In Ihrer Laudatio über Paul Mackay erwähnen Sie, dass Sie auch 3 Monate nach der Generalversammlung „sich nicht sicher seien, was die Gegenvoten bei der Zäsur motivierte …“. Haben Sie Ihrerseits vielleicht denjenigen nicht richtig zugehört, die ihre Motive klar und deutlich geäussert haben? Das betrifft doch auch Ihre Kollegen aus dem Kreis der Generalsekretäre und Landesvertreter, bei denen es durchaus auch Bedenken gab. Falls die interne Kommunikation so schlecht ist, dass Sie die Motive der Vorstände der AGiS nicht erfahren haben, so hätten Sie nachfragen können. Aber auch diverse Ereignisse der jüngeren Vergangenheit, über die u.a. in „Ein Nachrichtenblatt“ berichtet wurde, die gestellten Anträge und nicht zuletzt die Mitgliederbeiträge an der Generalversammlung selber gaben Aufschluss über die Beweggründe, einer Amtszeitverlängerung nicht zuzustimmen. Wen vertreten Sie eigentlich als Generalsekretär? Die Mitglieder offensichtlich nicht, das wurde an der Generalversammlung wieder sehr deutlich, ansonsten hätten Sie sich wohl kundig gemacht und nicht nach 3 Monaten selber kundgetan, dass Sie die Motive immer noch nicht kennen, sich also dafür offensichtlich auch nicht interessieren.

Zweitens: Sie kritisieren weiter:

Es mutet doch als ein ‹Strohmann›-Argument an, als hätte dieser Druck daraus bestanden, dass ich oder eine(r) meiner Kolleg/inn/en behauptet hätten: Eine Nichtbestätigung «wäre das Ende der anthroposophischen Sache in der Welt». Das glaube ich natürlich nicht und habe es auch nicht gesagt, und ich kann mich nicht erinnern, eine(r) der Kolleg/inn/en hätte solches gesagt. Es ist ja auch Unsinn, aber trifft gerade den Punkt, von dem ich glaube – und das mag vielleicht den ganzen Schweizer Vorstand treffen –, Peter Selg hat mir (oder ich glaube doch sagen zu können: dem Gremium der Generalsekretäre in großer Mehrheit) nicht gut zugehört.

Allein der Ton und die Art und Weise, wie Sie sich als Generalsekretär über die Vorstände der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz auslassen, ist an sich schon ausserordentlich peinlich und wäre selbst dann unangemessen und ungehörig, wenn Ihre Kritik berechtigt wäre. Letzteres ist allerdings nicht der Fall, denn Peter Selg hatte folgendes geschrieben:

In dieser Hinsicht [in Bezug auf die Urteilsfähigkeit der Mitglieder] haben mich nicht zuletzt die vehementen Voten einiger Generalsekretäre und Landesvertreter im Verlauf der Debatte betroffen gemacht. Ich verstand, dass sie weiter mit den genannten Kollegen zusammenarbeiten wollen, aus wertschätzenden und freundschaftlichen Gründen, und weil sie ihnen viel verdanken. Für mein Gefühl aber wurden die anwesenden Mitglieder sehr unter Druck gesetzt und der Eindruck erzeugt, eine Nichtbestätigung wäre das Ende der anthroposophischen Sache in der Welt, der Worst Case der anthroposophischen Bewegung.

Was Sie kritisieren, ist nicht behauptet worden! Zumindest haben Sie es bei Ihrem angeblichen Zitat an der notwendigen Sorgfalt mangeln lassen und haben aufgrund dieser unwahren Darstellung Peter Selg sowie seine Kollegen vom Schweizer Landesvorstand weltweit öffentlich an den Pranger gestellt. Ein Versehen? Oder war es Absicht? In jedem Fall ein nicht tolerierbarer Vorgang für einen Repräsentanten einer anthroposophischen Gesellschaft.

Der von Peter Selg geschilderte  Eindruck, dass auf die Mitglieder in der Frage der Zäsur unangemessener – und vor allem argumentationslos und inhaltsleer – Druck aufgebaut wurde, kann nur bestätigt werden. Der unisono vorgetragene Wunsch der allermeisten Funktionäre, dass man weiter zusammen arbeiten wolle, können Sie doch nicht ernsthaft als „klare, vernünftige Gründe“ bezeichnen. Dieser gemeinsame Wunsch war sehr wohl in kollektivistischer Weise zum Ausdruck gebracht worden, dies wurde vor allem noch durch einen Auftritt unterstrichen, bei dem fast alle  Generalsekretäre und Landesvertreter auf die Bühne gingen und sich demonstrativ hinter den Vorstand stellten, um ihren kollektiven Wunsch nach einer weiteren Amtszeit von Bodo von Plato und Paul Mackay zum Ausdruck zu bringen.

Als Mitglieder erfahren wir offensichtlich nicht, was sich hinter den Kulissen abspielt bzw. abgespielt hat. Die gewiss verhaltenen Formulierungen des Schweizer Vorstandes in Anthroposophie weltweit 6/18 lassen erahnen, dass es sich hier nur um die Spitze eines Eisberges einer internen Auseinandersetzung handelt:

„Es hat uns tief betroffen gemacht, in welche Ecke wir im Rahmen eines demokratischen Gemeinwesens im Laufe der Versammlung und im Nachhinein gestellt worden sind. … Der Druck, der sich seither gegenüber dem Schweizer Vorstand aufgebaut hat, dem die Schuld für das Abstimmungsergebnis zugeschoben wurde, ist massiv und entspricht in keiner Weise den wirklichen Geschehnissen.“

Wann treten Sie zurück?

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Heck, Dornach, 16. September 2018

Leserbrief an “Das Goetheanum”

Vollständige Version des Leserbrief an „Das Goetheanum“. Die um 50% gekürzte Version ist am 3. August 2018 in “Das Goetheanum” erschienen.

Lieber Herr Deféche

Ich beziehe mich auf Ihren Artikel „Dornach: Einheit und Spaltung“ im »Goetheanum« Nr. 14 und die daran anschließende Korrespondenz mit Mario Betti. Ich möchte zunächst auf Ungenauigkeiten hinweisen, durch die ein falsches Bild entstehen kann. So schreiben Sie, dass es einerseits galt, Elisabeth Vreede und Ita Wegman „zu rehabilitieren“. Es war außerordentlich aufwendig (mehr als 100 Seiten Schriftverkehr!) Justus Wittich und Gerald Häfner davon zu überzeugen, dass es nicht darum geht und auch nicht möglich ist, die beiden damaligen Vorstandsmitglieder durch einen Beschluss „zu rehabilitieren“, sondern dass durch die Aufhebung der Beschlüsse von 1935 lediglich ein – gewiss wesentlicher – Beitrag zur Rehabilitierung geleistet werden kann. Gerald Häfner hatte diese Sichtweise übernommen und an der Generalversammlung auch deutlich darauf hingewiesen. Die nun von Ihnen verwendete Formulierung kann zu dem Eindruck führen, dass mit dem Beschluss an der Generalversammlung die Rehabilitierung abgeschlossen sei. Davon kann jedoch keineswegs die Rede sein, da noch vieles aufzuarbeiten ist, so ist zum Beispiel die Denkschrift inhaltlich noch nicht durchdrungen worden und auch die Rolle des Gesellschaftsorganes „Vorstand“ am Zustandekommen der damaligen Beschlüsse bedarf noch der Klärung.

In Bezug auf die Zäsur verwenden Sie leider auch eine unklare Formulierung, Sie schreiben von „einer Bestätigung der Amtszeit“. Auch diese Formulierung ist ungenau, denn es ging tatsächlich um eine „Verlängerung der Amtszeit“. Dies war der Wunsch des Vorstandes und der Funktionäre, dem hat jedoch die Generalversammlung mehrheitlich nicht zugestimmt.

Sie schreiben dann weiter, dass ein seltsames Bild entstanden sei, in dem „klare Einheit“ und „harte Spaltung“ im gleichen Raum auftraten. Auch wenn sie dies nicht explizit zum Ausdruck bringen, so kann der Eindruck entstehen, dass die „klare Einheit“ positiv und die „harte Spaltung“ negativ zu bewerten sei. In der Frage der Zäsur hat an der Generalversammlung eine  deutliche Mehrheit das erreichte Ergebnis gewünscht. Und es liegt im Wesen des sozialen Lebens, dass man sich nicht immer einig ist. Dies dann gleich als Spaltung zu bezeichnen und negativ zu belegen, ohne auf die zugrunde liegenden Ursachen Bezug zu nehmen, ist gewiss nicht sach- und auch nicht wesensgerecht.

Sie respektieren das Ergebnis durchaus, sind aber dann doch der Ansicht, dass „man“, also die Allgemeinheit, bedauern könne, dass nun mit diesen zwei „erfahrenen“ Menschen nicht weitergearbeitet werden könne und Sie verweisen auf die „erfolgreiche, unternehmerische Energie“ Paul Mackays und auf Bodo von Plato, „der die Anthroposophie mit einer herausragenden Offenheit repräsentiert“ habe. Hier wäre interessant zu erfahren, worauf Sie Ihr Urteil über die erfolgreiche Tätigkeit von Paul Mackay und die Repräsentanz der Anthroposophie durch Bodo von Plato gründen. Hierzu einige Beispiele:

  • Die in jeder Hinsicht missratene Faustinszenierung, die nun endgültig als die kürzeste, ungenügend­ste und als einzige mit einem erheblichen Defizit in die Geschichte der Gesellschaft eingehen wird. Daran tragen gewiss die beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder eine erhebliche Mitverantwortung. Frühere Faustinszenierungen haben durch Überschüsse in erheblichem Masse zur Finanzierung der Goetheanums beigetragen – jetzt haben wir ein Mehrere-Millionen-Defizit.[1]
  • Die Tatsache, dass Paul Mackay nach eigenen Angaben bereits seit dem Jahrtausendwechsel klar war, dass das strukturelle Defizit zu hoch ist (AWW 9/2010), sich aber daran nicht nur nichts geändert hat, sondern das Defizit in erheblichem Masse gestiegen ist und die finanzielle Lage der Gesellschaft heute als ausgesprochen prekär und dramatisch bezeichnet werden muss.
  • Die kommentarlose Veröffentlichung des Rudolf Steiner diskreditierenden und diffamierenden Zitates von Helmut Zander in „Rudolf Steiner Bilder“.[2]
  • Die ausgesprochen unkünstlerischen, teuren und unnötigen Umgestaltungen im Goetheanum, die zu einer lieblosen und kalten Atmosphäre geführt haben.[3]
  • In der Konstitutionsfrage wurde 2005 insbesondere durch Paul Mackay und Bodo von Plato die zuvor gewonnene eigene Erkenntnis, dass die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft nicht die Weihnachtstagungsgesellschaft sei, ersetzt durch Erwägungen eines Solothurner Gerichtes, welches aufgrund unzureichender Informationen und auch aus anderen Gründen in dieser Fragestellung keinesfalls angemessen urteilsfähig war. Entgegen der eigenen Erkenntnis von 2002 wird auch weiterhin der Mythos verbreitet, die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft sei von Rudolf Steiner an der Weihnachtstagung begründet worden, was definitiv nicht richtig ist. Siehe hierzu: http://www.wtg-99.com/mythos-fusion/.
  • Während der Amtszeit von Paul Mackay und Bodo von Plato konnte der Mitgliederrückgang nicht gestoppt werden.
  • Insbesondere durch die Umgestaltung der Wochenschrift, sowohl optisch als auch inhaltlich, hat sich die Auflage in etwa halbiert auf derzeit ca. 5-6000.
  • Ebenfalls in die Amtszeit der beiden fällt die Abschaffung des Nachrichtenblattes und damit die auch schon zuvor spärlichen Kommunikationsmöglichkeiten für die Mitgliedschaft.

Diese Liste ließe sich durch weitere Punkte ergänzen, besonders auch die Hochschule betreffend. Von all diesen Aspekten war in dem Interview, das Sie im Vorfeld der Generalversammlung 2018 mit den beiden Vorstandsmitgliedern geführt haben, überhaupt nicht die Rede. Jeglicher Rückblick auf die konkreten Tätigkeiten der beiden war offensichtlich vermieden worden. So hatte dieses Interview allenfalls den Charakter einer konventionellen Werbemaßnahme und war für eine sachgemäße, bzw. im Rahmen einer anthroposophischen Gesellschaft wesensgemäßen Orientierung der Mitglieder vollkommen ungeeignet.

Aus Ihrem Artikel spricht deutlich eine gewisse Betroffenheit Ihrerseits und man darf wohl mit Recht annehmen, dass Sie sich ein anderes Ergebnis gewünscht hätten. Das ist Ihr gutes Recht und steht Ihnen uneingeschränkt zu. Es muss aber die Frage erlaubt sein, ob es die Aufgabe der Redaktion der Wochenschrift ist, in diesen Artikeln die Betroffenheit eines Redaktionsmitgliedes zum Ausdruck zu bringen. Ein solcher Beitrag kann nur einseitig sein. Im Gegensatz dazu hat ein sehr großer Teil der an der Generalversammlung anwesenden Mitglieder zum Ausdruck gebracht, dass man sich eine wahrheitsgemässere und ausgeglichenere Berichterstattung wünscht. Die in Ihrem Beitrag durchscheinenden Bewertungen sind zum Teil auf nichts gegründet bzw. werden die Grundlagen nicht genannt, sind sogar als eigentlich oberflächlich zu bezeichnen. So ist „Einigkeit“ kein positiver Wert an sich, letztendlich käme es darauf an worüber man sich einig ist. Und auch eine „Spaltung“ im Sinne unterschiedlicher Auffassungen ist nicht negativ an sich. Auf Ihre unbegründeten Beurteilungen der Tätigkeiten der beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder hatte ich bereits hingewiesen.

Zu fragen ist, ob Sie sich denn mit den Mitgliedern und deren Argumenten, die diese gegen eine weitere Amtszeit vorgebracht haben, auseinandergesetzt haben? Haben Sie z.B. mit den betreffenden Mitgliedern (darunter auch inzwischen ehemalige Mitarbeiter des Goetheanums) das Gespräch gesucht? Warum kommen diese Mitglieder im Rahmen eines freien Geisteslebens im Rahmen der Publikationsorgane der Gesellschaft nicht zu Wort? Wäre es nicht geradezu eine Aufgabe, Ihre Aufgabe, einen Dialog und einen Austausch zu ermöglichen? Wie soll sonst eine Versöhnung, von der Sie schreiben, möglich werden? Hierin würde ich eine angemessene und auch wünschenswerte Aufgabe sowohl für die Wochenschrift als auch für „Anthroposophie weltweit“ sehen. Gewiss ist es nicht produktiv und auch nicht versöhnlich, wenn ausschließlich die Betroffenheiten der Redakteure zum Ausdruck gebracht werden, wie es in Ihrem Artikel und in dem Artikel von Wolfgang Held „Hässliche Weckwesen“[4] erfolgt ist. Wenn Sie nicht nachvollziehen können, dass diese Artikel, wie auch von Mario Betti bemerkt, als suggestiv erlebt werden, wird sich der weitere Niedergang der Wochenschrift und auch der Gesellschaft kaum aufhalten lassen.

Thomas Heck, 6. Juni 2018

[1] „Anthroposophie weltweit“, 11/17, wobei nicht der gesamte Aufwand dargestellt ist, wie Justus Wittich am Mitgliedertag am 3. November 2017 ausführte.

[2] Ein Nachrichtenblatt, Nr.21, 9. Oktober 2016, Zum Vorfall der Goetheanum-Publikation ‹Rudolf Steiner Bilder› – »Das Goetheanum ist ein Haus, das mit sich selbst uneins geworden ist«, Stephen E. Usher

[3] Ein Nachrichtenblatt PLUS VII, Warum die Zäsur notwendig war, John C. Ermel

[4] http://www.wtg-99.com/rundbrief-ein-fuerwahr-wirklich-haessliches-weckwesen/, sowie: Ein Nachrichtenblatt PLUS VII/2018

Rundbrief – Ein fürwahr wirklich „hässliches Weckwesen“

Liebe Freunde,

die Generalversammlung 2018 der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft wird gewiss als ein herausragendes Ereignis in die Geschichte der Gesellschaft eingehen. Zwei Ereignisse ragen – neben weiteren ebenfalls wichtigen und bedeutungsvollen Aspekten – deutlich hervor:

  1. mit der Aufhebung des Beschlusses von 1935, mit dem Ita Wegman und Elisabeth Vreede aus dem Vorstand ausgeschlossen wurden, ist erstmals ein Schritt in der Aufarbeitung der Gesellschaftsgeschichte durch ein Organ der Gesellschaft erfolgt.
  2. Ebenfalls erstmals in der Geschichte der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft ist die Mitgliedschaft den Wünschen des Vorstandes in einer Frage der Vorstandszusammensetzung nicht gefolgt.

Der gesamte Verlauf der Generalversammlung war geprägt durch eine vorgegebene viel zu enge Zeitgestaltung und dem deutlichen Willen des Vorstandes, entgegen entsprechenden Forderungen aus der Mitgliedschaft, den Zeitrahmen nicht zu erweitern. Dadurch war die Generalversammlung von Zeitdruck geprägt, eine angemessene Behandlung der Tagesordnungspunkte war nicht möglich und es kam teilweise zu unwürdigen Situationen, die durch die jeweilige Versammlungsleitung zu verantworten waren. Insbesondere die Abstimmung über eine weitere Amtszeit als Vorstand von Paul Mackay und Bodo von Plato führte zu einer Polarisierung zwischen Gesellschaftsleitung und Funktionären einerseits und einem großen Teil der Mitgliedschaft andererseits, welche dann am Sonntag zum Abschluss der ganzen Tagung nach einer gemeinsamen Klassenstunde in einer regelrechten Mitgliederbeschimpfung durch die Funktionäre gipfelte.

All dies kann hier zunächst nur angedeutet werden und wird in nachfolgenden Beiträgen ausführlich dokumentiert und dargelegt werden.

Ausgesprochen klar war das Votum der Mitgliedschaft für eine tatsachengetreue und wahrhaftigere Berichterstattung in den Gesellschaftsorganen „Das Goetheanum“, „Anthroposophie weltweit“ und im Internet, wie es in dem Mitgliederantrag 8 gefordert worden war. Die Hoffnung, dass durch dieses Votum eine Veränderung eintreten könnte, wurde jedoch bisher enttäuscht, wie aus dem Beitrag im Anhang beispielhaft deutlich wird.

Aus den offiziellen Berichten kann aufgrund der weiterhin einseitigen Berichterstattung für die allermeisten Mitglieder kein Bild des wirklichen Geschehens an der Generalversammlung entstehen. Auch die Hintergründe zu einigen wichtigen Themen, die an der Generalversammlung behandelt wurden, sind weitgehend unbekannt. Auch aus diesem Grund sollen weitere Beiträge folgen. Wer gerne in diesem Sinne selber beitragen möchte, ist herzlich eingeladen.

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Heck

PS: Bitte fühlen Sie sich frei, diese Information weiter zu geben bzw. weiterzuleiten. Weitere Interessenten können sich auch gerne auf der Seite www.gv-2018.com/Newsletter in den Verteiler für diesen Rundbrief eintragen. Soweit es möglich und auch leistbar ist, sollen auch die weiteren Beiträge in englischer Sprache erscheinen. Auf www.gv-2018.com sind neben aktuellen Beiträgen auch grundlegende Fragen zur Gesellschaftsgeschichte und zur Konstitution zu finden.

Ein fürwahr wirklich „hässliches Weckwesen“

In dem § 8 der Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft ist festgelegt, dass für die Aufgaben und Ziele der Gesellschaft ausschließlich der Vorstand zuständig ist und die Generalversammlung kein verbindliches Mitspracherecht hat. Aus diesem Selbstverständnis des Vorstandes heraus wurde bereits vor der Generalversammlung deutlich gemacht, dass die Abstimmungen zu einigen der Anträge nur fakultativ seien, das Ergebnis also für den Vorstand nicht bindend sei. Dies betraf auch den Antrag 8, mit dem der Vorstand beauftragt werden sollte, für eine ausgewogene und der Wahrheit verpflichtete Berichterstattung in den Publikations-Organen der Gesellschaft zu sorgen. Diese Forderung wurde an der Generalversammlung von einer sehr deutlichen Mehrheit unterstützt.

Offensichtlich hat man dieses Votum der Mitglieder tatsächlich nicht wirklich ernst genommen, denn es ist schon bemerkenswert, wie sich die einseitige Berichterstattung in dem Artikel „Hässliche Weckwesen“ von Wolfgang Held in der Wochenschrift vom 20. April 2018[1] fortsetzt, insbesondere, da sich dieser gerade auf die Generalversammlung bezieht, an der eine grosse Mehrheit der Mitglieder für eine andere Art der Berichterstattung votiert hatten. Die Tatsache, dass sich der Kommunikationsbeauftragte der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft und Goetheanumsprecher öffentlich in dieser Art und Weise äussert, ist wirklich sehr bemerkenswert. Von Mitgliedern wird diese Äusserung allerdings nur bedingt wahrgenommen, da viele die Wochenschrift nicht mehr beziehen. (Es wird wohl nicht mehr lange dauern, bis die Auflage unter 5.000 sinkt. Zudem wird im ganzen nicht-deutschsprachigen Raum dieser Beitrag wohl gar nicht wahrgenommen.) Bemerkenswert ist auch, dass sich die hinter diesem Artikel stehende Haltung einerseits öffentlich offenbart, aber nicht wirklich offen gegenüber der gesamten Mitgliedschaft artikuliert wird.

Es folgen Ausschnitte aus dem Artikel von Wolfgang Held mit Kommentierungen (in kursiver Schrift).

»Hässliche Weckwesen«

»Es sei beklemmend wie kaum zuvor gewesen. So beschrieben die Mitarbeitenden in der Cafeteria und am Empfang am Goetheanum die Atmosphäre an der Generalversammlung der Anthroposophischen Gesellschaft, als es um die Bestätigung des Vorstandsamts von Bodo v. Plato und Paul Mackay ging.«

Soll mit dieser Formulierung der Eindruck erweckt werden, dass die Beklemmung der Atmosphäre ausschließlich im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Amtszeitverlängerung von Bodo von Plato und Paul Mackay entstanden sind? Zudem ist die Formulierung ungenau, es ging nicht um die Bestätigung des Vorstandsamtes sondern um die Erneuerung der abgelaufenen Amtszeit.

»Irritierend war ebenfalls, dass zur eigentlichen Abstimmung die Anzahl der anwesenden Mitglieder um 300 zunahm.«

Hier hat der Autor ein schlechtes Gedächtnis, denn die Generalversammlung ist üblicherweise an den Samstagen und insbesondere bei den Abstimmungen immer besser besucht als zu den anderen Zeiten. An der Generalversammlung 2017 war die Differenz so gross, dass die Anzahl der vorbereiteten Stimmzettel nicht ausreichte und es dadurch zu einer Stockung beim Einlass in den grossen Saal kam

»Sie hatten an den zweitägigen Beratungen zuvor nicht teilgenommen.«

Es entsteht der Eindruck, dass die Teilnehmer an dem Samstag überhaupt nicht an Beratungen teilgenommen hätten. Tatsächlich wurden von den insgesamt elf Mitgliederanträgen und dem Vorstandsantrag zur Zäsur lediglich zwei Anträge bereits am Freitag beraten, die Beratung aller anderen Anträge erfolgte auch am Samstag und wurde von den Hinzugekommenen sehr wohl wahrgenommen[2]. Die Meinungsbildung zu den beiden bereits am Freitag beratenen Anträgen (Aufhebung des Beschlusses von 1935, Entscheidung über die neue Amtszeit) dürfte wohl bereits für die allermeisten Mitglieder im Vorfeld abgeschlossen gewesen sein. Insbesondere zur Zäsur wurden von den Befürwortern einer weiteren Amtszeit in der Beratung keine inhaltlichen Begründungen angegeben, wie dies auch im Vorfeld schon nicht der Fall war. Inhaltlich substantielle Beiträge wurden ausschließlich von denjenigen vorgetragen, die die Amtszeitverlängerung infrage stellten. Die kurzen und wenig aussagekräftigen und zudem unvollständigen Berichte über ihre Tätigkeiten der beiden Kandidaten wurden erst am Samstag, entgegen der eigentlichen Planung, gegeben. Auch diese konnten von den Hinzugekommenen wahrgenommen werden.

»… Aus der Zäsur der Vorstandsmitglieder wird ein umfassender Halt – ein Halt zu einem hohen Preis.«

Wie kann man diesen letzten Satz verstehen? Entsteht ein umfassender Halt bei den Funktionären bzw. der Goetheanum-Leitung? Ein Halt gegenüber was oder wem? Der Mitgliedschaft? Und was mag mit dem hohen Preis gemeint sein?

»Denn das Wie des Wahlgeschehens hatte kaum etwas mit der viel zitierten ‹Pflege des seelisch-geistigen Lebens› zu tun.«

Auch hier nur Andeutungen, die wohl in Richtung der Mitgliedschaft zielen? Eine Unterstellung an denjenigen Teil der Mitglieder, die der Ansicht waren, dass eine weitere Vorstandstätigkeit von Paul Mackay und Bodo von Plato nicht sinnvoll sei? Es mag an anderer Stelle ausführlicher und detaillierter darzustellen sein, wie den Mitgliedern in den letzten Monaten keinerlei Urteilsgrundlagen gegeben wurden, um eine verantwortbare Entscheidung zu treffen. Es ist evident, dass lediglich berichtet wurde, dass intensive Beratungen zur Zäsur stattgefunden hätten. Über die Inhalte wurde nichts berichtet. Auch das Interview in der Wochenschrift („Das Goetheanum, 10. März 2018) ähnelt mehr einer herkömmlichen Wahlwerbung und war frei von Inhalten ebenso wie die schriftlichen Beiträge zur Generalversammlung in Anthroposophie weltweit (Nr. 1-2/2018). (Allerdings konnten sich engagierte Mitglieder die notwendigen Urteilsgrundlagen im Laufe der letzten Jahre aufgrund der ganz offenbaren Entwicklung des Goetheanum selber verschaffen und werden dies gewiss auch getan haben.) Diese Art und Weise des Umganges mit den Mitgliedern diente wohl kaum der „Pflege des seelischen Lebens … in der menschlichen Gesellschaft“[3].

»Die stehende und anhaltende Ovation für die 17 und 22 Jahre Vorstandsarbeit war dann auch der Wunsch, die eben geschlagenen Wunden schließen zu wollen – verständlich und widersprüchlich.«

Auch hier eine einseitige Beurteilung des Verhaltens der Mitglieder: Ist es für Wolfgang Held unvereinbar, dass man der Ansicht ist, es solle jemand nicht weiter im Vorstand tätig sein und ihm trotzdem menschlich und aus ganzem Herzen für die Vergangenheit stehenden Applaus zu spenden? Ist vielleicht nicht gerade in diesem Verhalten ein Beitrag zu einer „Pflege des seelischen Lebens ….“ in der Gesellschaft zu sehen?

»Nicht anders als im eigenen Seelenhaushalt, wo ein hässlicher Zug hereinbricht und entzweit und dann sein Licht wirft, so könnte hier auch in der Verdüsterung Erhellendes liegen. Ich vermute es hier: Der Schlüssel zu Demut und Großherzigkeit gegenüber dem anderen Empfinden und Verstehen findet sich nicht in den eigenen Überzeugungen und Idealen, wächst aus keinem Gegebenen, ihn wird nicht die Anthroposophie und nicht Rudolf Steiner stiften, sondern diese Großherzigkeit gibt sich allein aus dem persönlichen Entschluss, den anderen und sein Anderssein zu wollen.«

Dieser Abschluss stellt dann auch tatsächlich einen traurigen Höhepunkt dar, in dem sich der Autor in moralischen Vermutungen, subtilen Andeutungen und Beurteilungen versteigt. Handelt es sich hier möglicherweise geradezu um eine Projektion? Fehlt es nicht gerade dem Autor an „Großherzigkeit“ und Respekt gegenüber dem Denken und Wollen eines Teils der Mitgliedschaft, welches nicht seinem eigenen entspricht? Wie lässt sich das mit einem freien Geistesleben vereinbaren? Wie ist es möglich, dass in unserer Gesellschaft jemand Goetheanum-Sprecher, zuständig für die Kommunikation am Goetheanum und Redakteur der Wochenschrift sein kann, der sich öffentlich derartig herablassend, moralisierend und diskreditierend über einen Teil der Mitgliedschaft auslässt und dies bei weitem nicht zum ersten Mal?

Aber was vielleicht noch gravierender ist: wie ist es möglich, dass sich Mitglieder derartige Äußerungen, man möchte schon sagen ‚Beleidigungen‘, immer wieder bieten lassen? Und warum entsteht nicht ein Sturm der Entrüstung? In diesem letzteren Aspekt sehe ich das eigentliche Hauptproblem in unserer Gesellschaft.

Thomas Heck, 27. Mai 2018

Email: info@gv-2018.com

Website: www.gv-2018.com

[1] Auch im Internet zu finden: https://dasgoetheanum.com/ausgaben/2018/ausgabe-16

[2] Die zeitlich auseinandergezogene Gestaltung der Generalversammlung, eingebettet in die Tagung „Jahrestreffen der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft“ war im Vorfeld auf unterschiedliche Reaktionen gestoßen. Insbesondere für auswärtige Mitglieder wäre eine Teilnahme an allen Tagen mit erheblichen Kosten und Zeitaufwand verbunden gewesen.

[3] Worauf sich das Zitat von Wolfgang Held bezieht ist mir nicht ganz klar, möglicherweise bezieht er sich damit auf die Statuten der Weihnachtstagungs-Gesellschaft, dort heißt es in dem ersten Statut: „Die Anthroposophische Gesellschaft soll eine Vereinigung von Menschen sein, die das seelische Leben im einzelnen Menschen und in der menschlichen Gesellschaft auf Grundlage einer wahren geistigen Erkenntnis der geistigen Welt pflegen wollen.“

Newsletter – A Truly “Ugly Wake-up Call”

Dear friends,

The 2018 General Assembly of the General Anthroposophical Society will certainly go down in the history of the Society as an outstanding event. Among other equally important and significant aspects of the Meeting, two events stand out clearly:

  1. With the annulment of the resolution of 1935, in which Ita Wegman and Elisabeth Vreede were excluded from the Executive Council, for the first time a step was taken in the process of working through the Society’s history by an organ of the Society itself.
  2. Likewise for the first time in the history of the General Anthroposophical Society, the membership did not comply with the wishes of the Executive Council in a question of the Council’s composition.

The entire course of the General Assembly was marked by an overly tight time-schedule and by the clear will of the Executive Council not to expand the time-frame, contrary to corresponding requests from the membership. As a result, the General Meeting was characterized by being pressed for time; it was not possible to deal appropriately with the items on the agenda, and, in some cases, undignified situations arose, the responsibility for which lay with the particular moderators of those parts of the meeting. In particular, the vote on a further term of office in the Council for Paul Mackay and Bodo von Plato led to a polarization between the Society leadership and officials on the one hand, and a large part of the membership on the other; this culminated on Sunday, at the end of the entire conference and after a Class Lesson, in an outright insult toward members by the officials.

All this can, initially, only be given in outline and will be documented and explained in detail in following articles and contributions.

What was abundantly clear was the membership’s vote for a more factual and truthful practice of reporting in the Society’s publications Das Goetheanum, Anthroposophy Worldwide, and on the internet, as requested by the membership in Motion 8. However, the hope that this vote could bring about a change has so far been disappointed, as is clearly exemplified in the attached article.

Due to the continued one-sided way of reporting in the official reports, for the vast majority of members no real picture can emerge of what actually happened at the General Meeting. In addition, the background to some important topics discussed at the General Assembly remains largely unknown. For this reason, too, further contributions should follow. Whoever would like to contribute in this sense is cordially invited to do so.

With kind regards,

Thomas Heck

PS: Please feel free to pass along, or forward, this information. Others who are interested are also welcome to subscribe to the mailing list for this newsletter on the website www.gv-2018.com/Newsletter. As far as possible and affordable, the additional contributions should also appear in English. In addition to current contributions, the website www.gv-2018.com will also contain contributions on fundamental questions regarding the history of the Society and the Society’s constitution.

Translation: T. O’Keefe

A Truly “Ugly Wake-up Call”

Article 8 of the Statutes of the General Anthroposophical Society stipulates that the Executive Council is exclusively responsible for the tasks and objectives of the Society and that the General Assembly has no binding say. From this self-understanding it was already made clear before the 2018 General Assembly that, for some of the motions [i.e., the proposals put forth by members to be voted upon at the Assembly], an implementation of the outcome of the vote would only be optional; that is, that the result of the vote would not be binding on the Executive Council. This also applied to Motion 8, which was to entrust the Executive Council with the task of ensuring balanced and truthful reporting in the Society’s publications. This demand was supported by a very clear majority at the General Assembly.

Apparently this vote by the members truly was not taken seriously, as it is indeed remarkable how the one-sided reporting continues in Wolfgang Held’s article “Ugly Wake-up Call,” in the April 20, 2018 issue[1] of the weekly magazine Das Goetheanum – especially since it was written in direct reference to the General Assembly at which the members had voted by a majority for a different kind of reporting. The fact that the Communications Officer of the General Anthroposophical Society, and Goetheanum spokesperson, expresses himself publicly in this way is really very striking. In any case, members will only perceive this expression to a limited extent, since many no longer receive this weekly publication. (It will probably not be long before the circulation falls below 5,000. Moreover, this contribution will likely not even be noticed in the entirety of the non-German-speaking world.) It is likewise noteworthy that the attitude behind this article is, on the one hand, publicly revealed, yet, on the other hand, not really openly articulated before the view of the entire membership.

What follows are excerpts from the article by Wolfgang Held (in italics) with my commentary.

“Ugly Wake-up Call

It was more nightmarish than ever before. This is how the staff in the cafeteria and at the reception at the Goetheanum described the atmosphere at the General Assembly of the Anthroposophical Society when it came to the confirmation of Bodo v. Plato and Paul Mackay’s positions in the Executive Council.”

Is this wording intended to give the impression that the trepidation of the atmosphere arose exclusively in connection with the vote on the extension of Bodo von Plato and Paul Mackay’s terms of office? Moreover, the wording is imprecise; it was not actually a question of confirming the positions of the Executive Council members, but of renewing the expired terms of office.

“It was likewise irritating that the number of members present for the actual vote increased by 300.”

Here the author has a poor memory, because the General Assembly is traditionally better attended on the Saturday of the Assembly – and especially during the voting period – than at other times. At the 2017 General Assembly, the difference in attendees (between the day of voting and the other days of the General Assembly) was so great that the number of ballot papers prepared was insufficient, resulting in a stoppage at the entrance to the Great Hall.

“They [the 300 additional members] had not taken part in the preceding two-day deliberations.”

The impression emerges here that the participants who had come for Saturday had not taken part at all in the important deliberations. In fact, of the eleven motions put forward by members and the additional motion from the Executive Council for a caesura [i.e., a pause of the current terms of office for the two Executive Council members, followed by a consideration and a vote regarding whether or not to renew these terms of office for a further seven years], only two motions were discussed on Friday; the discussion of all other all other motions occurred on Saturday, and these discussions were very well perceived by the members who had newly arrived on Saturday.[2] The formation of opinions about the two motions that had already been discussed on Friday (the repeal of the 1935 decision and the decision regarding the renewed terms of office) is likely to have been completed in advance for the vast majority of members. Especially regarding the caesura, the proponents of a further term of office did not contribute to the discussion any substantive reasons for their view, as was, in contrast, not the case during the weeks and months leading up to the General Assembly. At the General Assembly, substantial contributions were made exclusively by those who brought into question the extension of the terms of office. The short, not very informative, and incomplete reports on the activities of the two candidates were only given on Saturday, contrary to what had been planned. These reports were also perceived by the newcomers [i.e., the members who arrived on Saturday].

“From the caesura of the Executive Council members, there emerges a comprehensive halt – a halt that comes at a high price.”

How can one understand this last sentence? Will there actually come about a comprehensive halt for the officials or Goetheanum Leadership? A halt with regard to what or whom? The membership? And what could be meant by the “high price”?

“For the ‘How’ of the election process had barely anything to do with the much quoted ‘care of the soul-spiritual life’.”

Here, too, there are only hints that are perhaps directed at the membership? An insinuation regarding that part of the membership which was of the opinion that a further period of activity on the Executive Council for Paul Mackay and Bodo von Plato would not make sense? It may be possible to describe in more detail at a later time how the members, in recent months, had been given no basis for judgment whatsoever, upon which to arrive at a responsible decision on this question. It is evident that it was merely reported that intensive deliberations on the caesura had taken place. Nothing was reported about the content of these deliberations. Even the interview in the weekly magazine Das Goetheanum (March 10, 2018) was more like a conventional election canvassing and was free of content, just as were the written contributions [by the Council Members up for reaffirmation] to the General Assembly in Anthroposophy Worldwide (No. 1-2/2018). (In any case, engaged members were able to obtain for themselves the necessary basis for judgement over the course of the last few years due to the quite obvious orientation of the Goetheanum’s development, and they will certainly have done so.) This way of dealing with the members hardly served the “care of the soul life . . . in the human Society.”[3]

“The standing and sustained ovation for the 17 and 22 years of Executive Council work was then also the desire to close the wounds that had just been inflicted – understandable and contradictory.

Again, a one-sided assessment of the members’ behaviour: Is it incompatible for Wolfgang Held that one is of the opinion that someone should no longer be active on the Executive Council and nevertheless give him human and heartfelt applause for the past? Is this behaviour not perhaps precisely a contribution to a “care of the soul life” in the Society?

“No different than in one’s own soul’s household, where an ugly stroke enters and separates and then casts its light, there could also be something illuminating here in the darkening. I suspect it is here: The key to humility and magnanimity toward others is not found in one’s own convictions and ideals, it does not grow out of anything given, it will not be brought about by anthroposophy and not by Rudolf Steiner, but this magnanimity is based solely on the personal decision to will others and their otherness”.

This conclusion actually represents a sad climax in which the author goes so far as to express moral presumptions, subtle intimations, and judgments. Is this possibly a projection? Is it not precisely the author who lacks “magnanimity” and respect for the thinking and will of a part of the membership that does not correspond to his own? How can this attitude be reconciled with a free spiritual-cultural life? How is it possible that in our Society someone can be a Goetheanum spokesperson, responsible for communication at the Goetheanum, and editor of the weekly publication Das Goetheanum, and yet can be so publicly condescending, moralizing, and discrediting toward a part of the membership? And this is by no means the first time.

But what is perhaps even more serious: How is it possible that many members allow for such statements, one might even say “insults,” to be offered again and again? And why is there not a storm of indignation? In this latter aspect, I see the real main problem in our Society.

Thomas Heck, May 27, 2018

Email: info@gv-2018.com

Website: www.gv-2018.com

Translation: T. O’Keefe

[1] This can also be found on the internet (in German): https://dasgoetheanum.com/ausgaben/2018/ausgabe-16

[2] The temporally dispersed structure of the General Assembly, which was embedded in the larger conference “The Annual Meeting of the General Anthroposophical Society,” had met with different reactions in advance. Particularly for members visiting from other countries, participation on all days would have meant significant cost and time-commitment.

[3] What the quote [“care of the soul-spiritual life”] cited by Wolfgang Held refers to is not entirely clear to me; possibly it refers to the Statutes of the Christmas Conference Society, where it says in the first statute: “The Anthroposophical Society should be an association of human beings who wish to cultivate the soul life in individual human beings and in human society on the basis of a true spiritual knowledge of the spiritual world.”

Zur bevorstehenden Generalversammlung 2018

Mit der bevorstehenden Generalversammlung scheint die Gesellschaft doch an einem wichtigen Entscheidungspunkt zu stehen, der für die weitere Entwicklung von grosser Bedeutung sein kann. Als wesentliche Aspekte sind da zu nennen:

  • Die vorgesehene Aufhebung des Beschluss von 1935 zur Rehabilitierung von Ita Wegman und Elisabeth Vreede. Dabei geht es insbesondere auch darum, wie sich die Gesellschaft zu ihrer eigenen Geschichte stellt. Es ist eben auch eine Rehabilitierung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, denn diese hat sich durch ihre Organe Vorstand und Generalversammlung 1935 in fragwürdiger Art und Weise verhalten. Heute steht nun die Frage an, wie wir das damalige Geschehen und Verhalten bewerten und ob bei uns eine Bereitschaft besteht, geschehenes Unrecht anzuerkennen und damit die moralische Integrität unserer Gesellschaft in dieser Angelegenheit wieder herzustellen. Dies wird von entscheidender Bedeutung für die Zukunft sein.
  • Durch die Zäsur wird der Fokus gelegt auf bestehende Gegensätze wie Erneuerung vs. Kontinuität oder Einfluss der Mitglieder auf die Geschicke der Gesellschaft vs. weiterer zentralistischer Führung. Dies drückt sich aus und spitzt sich zu in der Tatsache, dass die Mitgliedschaft in keinster Weise inhaltlich in die Überlegungen zur Fragestellung einer weiteren Amtszeit von Bodo von Plato und Paul Mackay einbezogen bzw. informiert wurde. Für den Rechenschaftsbericht für die letzten 7 Jahre Amtszeit sind an der Generalversammlung gerade einmal je 5 Min.[1] Eine ganz neue Dimension in unserer Gesellschaft stellt auch die Art der „Wahlwerbung“ in der Wochenschrift[2] und im Internet[3] in Form von gegenseitigen Belobigungen dar. Die Tatsache, dass sich die Gesellschaft und das Goetheanum nach 17- bzw. 22jähriger Amtszeit dieser beiden massgeblichen Vorstandsmitglieder in jeder Hinsicht in einer existenziellen Krise befindet, wurde dabei vollkommen ausgeblendet. Die Mitgliedschaft soll nun in blindem Vertrauen der Empfehlung des Vorstandes, der Goetheanum-Leitung und der Generalsekretäre folgen[4]. Was ist aus der Gesellschaft geworden, die eine Erkenntnisgemeinschaft im Zeitalter der Bewusstseinsseelenentwicklung sein sollte?
  • Über die Wege, Massnahmen und Projekte, mit denen die Gesellschaft aus der Krise geführt und zukunftsfähig gemacht werden soll, wird von jenen Kreisen und Funktionären entschieden, welche die Gesellschaft in die Krise geführt haben. Rückschau und Rechenschaft darüber erfolgt allenfalls intern, nicht gegenüber der Mitgliedschaft. Diese wird zumeist nicht einbezogen und erst informiert, wenn Entscheidungen getroffen worden sind bzw. sich bereits in Umsetzung befinden (siehe z.B. Goetheanum-Assoziation, Antrag 6 zur diesjährigen Generalversammlung). Über das Projekt „Goetheanum in Entwicklung“ wird nicht vollständig informiert, bei der Veröffentlichung wurden wesentliche Teile weggelassen und Nachfragen nicht beantwortet. Damit ist im Grunde für die Mitgliedschaft die Zukunft der Gesellschaft ungewiss und es wird erwartet, dass man sich auf die Funktionäre verlassen möge, „sie werden schon alles richtig machen“.
  • Für die bevorstehende Generalversammlung ist von der Gesellschaftsleitung ein Zeitkorsett vorgeben worden, dass eine angemessene Behandlung aller Tagesordnungspunkte nicht ermöglicht. Letzteres war von der Leitung auch nicht beabsichtigt, sondern es sollte eine „schlanke“ Generalversammlung in eine Tagung „als Fest der Begegnung“ eingebettet werden. Als Grund für diese Gestaltung wurde angegeben, dass insbesondere viele Mitglieder aus der Peripherie eine solche Gestaltung wünschen würden und Generalversammlungen, wie sie sonst üblich sind, ablehnen. Derartige Argumentationen sind nicht neu, allerdings blieben die Mitglieder, die diese Wünsche haben, immer im Hintergrund, äusserten sich nicht selber, nicht durch Beiträge und auch nicht durch Anträge an der Generalversammlung.[5] Warum bringen sie sich nicht aktiv ein? Es drängt sich die Frage auf, ob  es sie überhaupt in relevanter Anzahl gibt. Die Gesellschaft lebt davon, dass sich die Mitglieder aktiv einbringen. Die kommende Generalversammlung ist nach dem Wunsch dieser unbekannten Mitglieder gestaltet. Nun muss sich zeigen, wie die wirklichen Verhältnisse sind.

Damit stehen an der diesjährigen Generalversammlung wichtige und zukunftsgestaltende Richtungsentscheidungen an, allem voran die Frage, ob die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft eine Funktionärs-Gesellschaft[6] bleiben soll oder ob die Mitgliedschaft ihre Verantwortung für die Geschicke der Gesellschaft ergreifen  und an der zukünftigen Entwicklung mitwirken will. Und damit auch die Frage, ob wir in unserer Gesellschaft, auch als Beitrag zur Lösung der weltweiten Krisen im Zusammenleben der Menschen, durch Mitglieder-Initiative in unserer Gesellschaft konstruktive Lösungsbeiträge entwickeln möchten, oder ob wir uns auch weiterhin den veralteten Formen[7] einer zentralistischen Führung anvertrauen wollen, in der Hoffnung, dass „die da oben es schon richten werden“?

So kann man hoffen, dass es eine aktive und rege Beteiligung der Mitgliedschaft an dieser Generalversammlung geben wird. Die Ausdehnung auf 3 Tage ist gewiss für viele ungünstig. Allerdings werden nach der vorliegenden Planung die Beschlüsse alle erst am Samstag gefasst werden.

Thomas Heck, 17. März 2018

[1] Aus einem internen Ablaufplan, Stand 12.3.2018, der sich noch ändern kann. Allerdings korrespondiert diese Zeiteinteilung mit der veröffentlichten Zeiteinteilung in “Anthroposophie weltweit” 1-2/18.

[2] „Das Goetheanum“, Nr. 10, 2018

[3] https://dasgoetheanum.com/schwerpunkte/2018/3/9/interview-mackay-plato

[4] Dabei darf nicht übersehen werden, dass es auch intern kritische Stimmen gegenüber einer weiteren Amtszeit gibt. Diese Tatsache wurde inzwischen aus der Berichterstattung vollkommen eliminiert. Dokumentation hierzu in “Ein Nachrichtenblatt” PLUS I vom 11. März 2018 oder http://www.wtg-99.com/wp-content/uploads/2018/03/180311_ENB_PLUS_I_Zäsur.pdf

[5] Ich habe inzwischen sehr viel Korrespondenz mit Mitgliedern. Allerdings ist mir die dargestellte Argumentation bisher bei Mitgliedern nicht begegnet.

[6] Abgesehen von dem Verhalten der Gesellschaftsleitung geht dies eindeutig aus den ersten Sätzen Paul Mackays in dem erwähnten Interview sowie aus dem Beitrag „Zäsur von Paul Mackay und Bodo von Plato“ von Justus Wittich, “Anthroposophie weltweit” 1-2/18 hervor. Zudem vergegenwärtige man sich die § 8 und 12 in den Statuten (AAG).

[7] Die Gestaltung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft kann nicht auf Rudolf Steiner zurückgeführt werden, da es sich bei der Gesellschaft um den umbenannten Bauverein handelt, der nie als Mitgliedergesellschaft vorgesehen war. Die entscheidenden Regelungen, die zur heutigen Struktur geführt haben, wurden beginnend 1935 (Kooptionsprinzip) nach und nach statuarisch verankert. Näheres hierzu auf www.gv-2018.com.

 

Antrag zur Änderung der Tagesordnung vom 16. März 2018

Aufgrund der extrem knapp bemessenen Zeit für die Behandlung der Tagesordnungspunkte ist ein Antrag zur Änderung der tagesordnung gestellt und veröffentlicht worden.

Es besteht bis zum 16. März, ca. 22 Uhr noch die Möglichkreit, sich zu beteiligen. (Kontaktformular)

Vielen Dank für die Unterstützung. In der kurzen Zeit sind 71 Unterschriften zusammengekommen und der Antrag wurde rechtzeitig eingereicht.

Nähere Informationen zum Antrag und Hintergründe in Ein Nachrichtenblatt PLUS II

Offener Brief an den Vorstand zur Tagesordnung der GV 2018

Lieber Herr Girke, lieber Herr Wittich,

nachdem nun die Traktanden der Generalversammlung feststehen und die von Ihnen vorgesehene  Struktur des Ablaufes der Generalversammlung bzw. des Jahrestreffens deutlich ist, möchte ich bzw. wir hier einige Gedanken und Vorschläge dazu einbringen. Aus dem Kreis der Mitantragsteller und auch von anderen Mitgliedern, denen ich diesen Brief im Entwurf zur Kenntnis gegeben hatte, erhielt ich ausschliesslich zustimmende Voten.

Zunächst möchte ich aus meinem Anschreiben zitieren, mit denen ich Ihnen meine Anträge übersendet hatte:

„Leider ist es in unserer Gesellschaft seit Jahrzehnten üblich, Antragsteller als Gegner anzusehen. Das ist gewiss nicht durchgängig in den persönlichen Begegnungen der Fall, aber im Gesamtduktus doch vorhanden. Das ist sehr bedauerlich, ist doch die Möglichkeit für Mitglieder über Anträge Themen einzubringen nicht nur ein in unseren heutigen Gesellschaftsverhältnissen notwendiges Recht, sondern bereits in den Statuten der Weihnachtstagungsgesellschaft verankert gewesen. So ist letztlich die Generalversammlung als höchstes Organ doch eine Mitgliederveranstaltung, auch wenn sie vom Vorstand organisiert wird.

Hinzufügen möchte ich noch die Bitte, genügend Zeit für die Behandlung der Anträge einzuräumen (aller, nicht nur meiner bzw. mit meiner Beteiligung), damit möglichst kein Zeitdruck entsteht. Denn dieser ist es häufig, der dann die Menschen „mürbe“ macht und die Auseinandersetzung schwierig und unfruchtbar werden lässt.“

Bei der Generalversammlung und dem Jahrestreffen handelt es sich im Grunde um 2 Veranstaltungen, die ineinander verschachtelt sind. Dadurch gibt es wohl kaum Möglichkeiten, die Blöcke der Generalversammlung bei Bedarf zeitlich auszudehnen. Aufgrund des Umfanges der zu behandelnden Traktanden wird jedoch sehr erheblicher Ausdehnungsbedarf entstehen und es erscheint unklar, wie ein reibungsloser Verlauf bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Ablauf gewährleistet werden kann. Dies wird aus den folgenden Aufstellungen deutlich. Die Themen der diesjährigen Generalversammlung sind zu wichtig, als dass eine angemessene und fruchtbare Behandlung dadurch in Frage gestellt werden sollte, dass nicht genügend Zeit zur Verfügung steht und durch entstehenden Zeitdruck sozialer Stress entsteht. Da alle Traktanden behandelt werden müssen, wäre letzteres bei der vorgeschlagenen Zeitstruktur kaum zu vermeiden. Wer Erfahrungen mit Dornacher Generalversammlungen hat, kennt die Auswirkungen. Zu befürchten wäre dann, dass aus dem „Fest der Begegnung“ dann doch mehr eine eher unerfreuliche „feste Begegnung“ werden könnte. Das werden Sie nicht wollen, das wollen auch wir nicht und so möchten wir uns aktiv dafür einsetzen, dass ein konstruktiver, fruchtbarer und angemessener Ablauf der Generalversammlung ermöglicht wird.

So sieht die Tagesordnung folgende inhaltliche Punkte vor:

–     Begrüssung und Eröffnung der Generalversammlung
–          Verlesung bzw. Erläuterungen zum blauen Heft, wie in den letzten Jahren?
–          5 x Rechenschaftsbericht des Vorstandes inkl. Aussprache
–          Finanzbericht mit Aussprache
–          Bericht der Revisionsstelle
–          Genehmigung der Jahresrechnung
–          Entlastung des Vorstandes
–          Zäsur Paul Mackay
–          Zäsur Bodo von Plato
–          Verabschiedung Seija Zimmermann
–          2 Anliegen
–          11 Anträge
–          Unbekannt: Weitere Anträge bzw. Gegenanträge?
–          Daraus ergeben sich mindestens 26 Einzel-Punkte. Vorgesehen sind 2 x 90 Min und 1 x 75 Min., zusammen 255 Minuten, d.h. pro Einzelpunkt bleiben gerade einmal knapp 10 Minuten.

Tatsächlich wird aber wohl pro Antrag und pro Anliegen im Schnitt mindestens die doppelte Zeit benötigt, d.h. allein für die Anträge und Anliegen müssten mindestens 260 Minuten vorgesehen werden, d.h. realistisch betrachtet würde der gesamte vorgesehene Zeitrahmen allein für die Anträge und Anliegen nicht einmal ausreichend sein (zum Vergleich 2017: 2 Blöcke a 90 Minuten für 6 Anträge = 30 Minuten pro Antrag).

Aus einer anderen Perspektive betrachtet:

Lt. Zeitplan gibt es genau 3 Blöcke:

  1. Donnerstag, 22.3. von 17:15 – 18:30 Uhr (75 Minuten)
    Für diesen ersten Block ist vorgesehen,
    alle Anträge und Anliegen vorzustellen nebst Erläuterungen (1. Lesung)
    alle Vorstandsberichte
    – die Vorlage der Jahresrechnung und der Befund der Revisionsstelle.
  2. Freitag, 23.3., von 14:30 – 16:00 Uhr (90 Minuten)
    – Aussprache zu allen Anträgen und Anliegen (2. Lesung)
    – Aussprache zu allen Vorstandsberichten
    – Aussprache zur Jahresrechnung
    – Aussprache zur Zäsur ?
  3. Samstag, 24.3., von 14:30 – 16:00 Uhr (90 Minuten)
    – Genehmigung der Jahresrechnung
    – Wahl der Revisionsstelle
    – Beschlussfassungen zu allen Anträgen (3. Lesung)
    – Antrag auf Entlastung des Vorstandes
    – Bestätigung einer weiteren Amtszeit von Paul Mackay und Bodo von Plato

Eine Zeitreserve gibt es am Donnerstag nicht, am Freitag bzw. Samstag müssten die nachfolgenden Blöcke entfallen bzw. gekürzt werden.

Soweit die vorgegebene Zeiteinteilung, die nicht realistisch erscheint.

In Bezug auf die Zäsur zeichnet sich ein weiterer Antrag ab, der für Paul Mackay und Bodo von Plato jeweils 1 – 1,5 Std. vorsieht, um Fragen zu beantworten, damit ein Rückblick und ein Ausblick ihres Wirkens auch für die Mitglieder ermöglicht wird. Im Moment ist es so, dass zwar von Gesprächen innerhalb der Leitungsgremien berichtet wurde, von dem Inhalt aber nichts mitgeteilt wurde. Unter diesen Umständen die Mitglieder um Zustimmung zu bitten, ist für eine „Erkenntnis-Gesellschaft“ im Zeitalter der Bewusstseinsseele doch problematisch.

Damit zeichnet sich ein wesentlich höherer Zeitbedarf für die Generalversammlung ab:

–          Rechenschaftsberichte des Vorstandes ca. 5 x 10 Minuten plus 5 x 10 Minuten Aussprache = ca. 1,5 – 2 Std.
–          Finanzbericht mit Aussprache, Bericht der Revisionsstelle und Genehmigung: 0,5 Std.
–          Entlastung des Vorstandes: 5 – 20 Minuten
–          Zäsur Paul Mackay und Bodo von Plato: 2 – 3 Std.
–          2 Anliegen mit Bericht und Beratung des bisherigen Ergebnisses (Anliegen 1): ca. 0,5 – 1 Std.
–          11 Anträge je 20 – 30 Min., insgesamt 4 – 5,5 Std.

Wenn man das zusammenrechnet ergibt sich ein Zeitbedarf von 9 – 12 Std., also mehr als das Doppelte bis zum Dreifachen des geplanten Zeitbedarfes.

Zwischenbemerkung:

Welchen Einfluss diese Gestaltung, besonders die Verteilung der Generalversammlung auf 3 Tage, auf die Anzahl der Teilnehmer haben wird, werden wir sehen. Schon jetzt ist insbesondere auch von weiter entfernt lebenden Mitgliedern Unmut zu hören, da sowohl der grössere zeitliche Aufwand als auch die zusätzlichen Aufenthalts- und Teilnahmekosten für viele nicht tragbar sind. Die Behandlung wichtiger Entscheidungspunkte erfolgt am Freitag zu einer Zeit, die für viele Arbeitszeit ist (das war u.a. auch ein Grund für den schlechten Besuch des Mitgliedertages zur Faust-Inszenierung am 3.11.2018). Wenn dann am Samstag die Abstimmungen erfolgen, werden daher viele Mitglieder mit abstimmen, die bei der Beratung der Anträge und der Zäsur gar nicht anwesend sein konnten. Wobei natürlich grundsätzlich gegen eine längere Generalversammlung nichts einzuwenden ist.

Als Antragsteller fühlen wir uns (aufgrund der Voten kann ich hier auch für die anderen Antragsteller sprechen) sowohl für eine angemessene Behandlung der von uns eingebrachten Themen als auch für einen möglichst reibungslosen Ablauf der Generalversammlung mitverantwortlich. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, wäre ein Austausch mit Ihnen notwendig, wenn wir auf entsprechende Anträge zur Änderung der Tagesordnung verzichten wollen. Wir bitten daher um ein möglichst kurzfristiges Gespräch, um bereits im Vorfeld mit Ihnen besprechen zu können, wie der Ablauf der Generalversammlung erfolgen kann. Dieses Gespräch sollte zeitlich so möglich sein, dass eine geänderte Zeitstruktur bereits in der nächsten Ausgabe von “Anthroposophie weltweit” veröffentlicht werden könnte, insbesondere im Hinblick darauf, dass auch der Ablauf der Jahresversammlung von den Veränderungen betroffen sein würde und die Teilnehmer dies nicht erst zu Beginn der Veranstaltung erfahren sollten.

Mit der Unterstützung eines grossen Teils der „Mitantragsteller“ und anderer Mitglieder möchte ich Sie daher, wie oben schon erwähnt, um einen kurzfristigen Gesprächstermin mit Ihnen und einer Delegation der Antragsteller (max. 3-4 Teilnehmer) bitten, damit wir gemeinsam aus den jeweiligen Verantwortlichkeiten heraus zu einem möglichst reibungslosen und vorhersehbaren Ablauf der Generalversammlung beitragen können, so dass es wirklich zu einem Fest der Begegnung kommen kann.

Herzliche Grüsse

Thomas Heck, Dornach, 14. Februar 2018

Aktueller Stand

Am 25. Februar hatte Matthias Girke reagiert und für den 26. Februar ein Gesprächstermin angeboten, den wir wahrgenommen haben. In Bezug auf die Zeitstruktur bestätige Matthias Girke die Tatsache, dass für eine angemessenen Behandlung aller Tagesordnungspunkte nicht genügend Zeit zur Verfügung stehen wird. Allerdings sah er keine Möglichkeit den Zeitrahmen zu verändern.

Thomas Heck, 4. März 2018

Zu dieser Website

Auf dieser Web-Site sollen zu aktuellen und grundsätzlichen Fragestellungen zur Situation und Entwicklung der Anthroposophie, der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft und der Hochschule Beiträge für die gesamte (deutschsprachige) Mitgliedschaft ermöglicht werden.
Konkreter Anlass zur Einrichtung sind aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft und in der Hochschule. Diese Fragen werden auch berührt durch die Anträge und Anliegen, die zur bevorstehenden Generalversammlung vom 22.-25. März 2018 gestellt wurden.
Da im Zusammenhang mit der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, aber auch sonst im anthroposophischen Zusammenhang eine Möglichkeit des Austausches zwischen den Mitgliedern nicht existiert, soll hiermit ein Versuch unternommen werden, dies zu ermöglichen.
Es besteht bei den Beiträgen die Möglichkeit, Kommentare zu hinterlegen bzw. eigene Beiträge zur Veröffentlichung auf dieser Plattform einzureichen. Dazu ist die Angabe Ihrer Email-Adresse und Ihres Namens notwendig.
Im Vordergrund soll zunächst die bevorstehende Generalversammlung mit den durch die Anträge angesprochenen Themen, die sogenannte „Zäsur“ (Wiederwahl der Vorstandsmitglieder Paul Mackay und Bodo von Plato) und der Projektkomplex „Goetheanum in Entwicklung“ stehen.
Ein weiteres zentrales Thema soll die Frage nach dem Verhältnis der Leitung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft und der Hochschulleitung zur „Dreigliederung des sozialen Organismus“ in Bezug auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung und im Besonderen auf die in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft existierenden Strukturen sein.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt wir die säkulare Wiederkehr der Weihnachtstagung 2023/2024 sein und in diesem Zusammenhang, damit überhaupt eine Erneuerung der damaligen Impulse denkbar ist, eine Aufarbeitung und Aufklärung über die Entwicklung der „Institutionen“ Gesellschaft und Hochschule, allgemein als „Konstitutionsfrage“ bezeichnet, aber deutlich über das bisher damit Gemeinte hinausgehend.
Weitere Themen sind möglich und herzlich willkommen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Seite noch in einem provisorischen Stadium befindet. Es handelt sich dabei nicht um ein langfristig geplantes Vorhaben, sondern um ein aus der aktuellen Notwendigkeit heraus kurzfristig entstandenes Projekt.

Hinweise, Anregungen und auch Beiträge sind herzlich willkommen.

Zur Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft 2018 wurden 12 Anträge und 2 Anliegen eingereicht. Auf dieser Webseite wird bisher auf 4 dieser Anträge näher eingegangen. Zu dem Antrag zur Rehabilitierung von Ita Wegman und Elisabeth Vreede gibt es nähere Hinweise auf der Seite der Initiative zur Rehabilitierung von Ita Wegmann und Elisabeth Vreede.

Zu den Anträgen

Zu den Anträgen

Zur Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft 2018 wurden 12 Antrag und 2 Anliegen eingereicht. Auf dieser Webseite wir auf 4 dieser Anträge näher eingegangen. Zu dem Antrag zur Rehabilitierung von Ita Wegman und Elisabeth Vreede gibt es nähere Hinweise auf der Seite der Initiative zur Rehabilitierung von Ita Wegmann und Elisabeth Vreede. Zu den Anträgen

Über die Berichterstattung in den Gesellschaftsorganen

Damit eine eigene Urteilsbildung möglich ist, werden hier, soweit möglich, alle verfügbaren Beiträge zu den Beispielen des Antrages aufgelistet. Die wichtigesten Beiträge sind hervorgehoben dargestellt.

Beispiel 1

Das verwendete Zitat von Helmut Zander.

“Ein Nachrichtenblatt” Nr. 21/2016 vom 09.10.2016
»Das Goetheanum ist ein Haus, das mit sich selbst uneins geworden ist« von Stephen E. Usher
Zum Beitrag von Stephen E. Usher –  von J.M. Florin, B. v. Plato
Gewissenhaftigkeit zwischen Dogmatismus und Relativismus von Thomas O’Keefe
Zum Beitrag von Stephen E. Usher – Einleitung vonThomas O’Keefe

“Ein Nachrichtenblatt”  Nr. 22/2016  vom  30.10.2016
Stephen E. Usher antwortet auf Jean-Michel Florin und Bodo v. Plato

“Ein Nachrichtenblatt” Nr. 23/2016 vom  13.11.2016
Öffentlicher Brief an den Vorstand von Willfried Hammacher
„Gedanken sind reale Kräfte“ (R.St.)  Über Insinuation als Methode von Thomas O’Keefe
Ein weiterer Kommentar zu der Broschüre “Rudolf Steiner Bilder” von Stephen E. Usher
Gedanken zur Stellungnahme der Goetheanumleitung zu Stephen E. Ushers Artikel von  Leonhard Schuster

“Ein Nachrichtenblatt” Nr. 24/2016 vom 27.11.2016
„Helmut Zander und Bodo von Plato“ von  Armin Husemann

“Ein Nachrichtenblatt” Nr. 24/2016 vom 27.11.2016
Broschüre “Rudolf Steiner-Bilder“ – Leserbrief von Elisabeth Winterer

“Ein Nachrichtenblatt” Nr. 26/2016 vom 19.12.2016
Eine irritierende Auseinandersetzung von Justus Wittich

“Ein Nachrichtenblatt” Nr. 3/2017 vom 05.02.2017
„Replik auf den Beitrag ‘Eine irritierende Auseinandersetzung’“ von Stephen E. Usher
„Eine Antwort auf Justus Wittich’s Artikel ‘Eine irritierende Auseinandersetzung’“ von Thomas O’Keefe

“Ein Nachrichtenblatt” Nr. 7/2017 vom 19.03.2017
„Von Verantwortung“ von Béla Szoradi, Roland Tüscher
Zu den Beiträgen von Stephen E. Usher und Thomas O’Keefe, in ‹Anthroposophie weltweit›, 1–2/2017 von Uwe Werner

“Ein Nachrichtenblatt” Nr. 19/2017 vom 24.09.2017
„Erwartungen“ von Thomas Heck

Translate »