Grundlegende Fragen zur sogenannten Konstitutionsfrage
Viele, wenn nicht die meisten Mitglieder leben in dem Glauben, dass es sich bei der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft um die an der Weihnachtstagung von Rudolf Steiner gegründeten Anthroposophischen Gesellschaft handelt. Leider wird diese Ansicht durch unklare Aussagen durch die Leitung der Gesellschaft auch weiterhin genährt.
Schon augenscheinlich gibt es Widersprüche, die zumindest Fragen aufwerfen:
- Das Gründungsjahr der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft ist 1913, nicht 1923! Tatsächlich wurde diese Gesellschaft ursprünglich als Johannes-Bau-Verein gegründet und im Jahr 1925 in Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft umbenannt.
- Der Name der an der Weihnachtstagung 1923/24 gegründeten Gesellschaft war „Anthroposophische Gesellschaft“, wie dies eindeutig z.B. aus den Statuten und der Mitgliedskarte hervorgeht.
- Die heute vertretenen Ansichten, es habe eine Fusion stattgefunden und damit sei die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft doch auch die Weihnachtstagungsgesellschaft, sind nicht haltbar, siehe Mythos Fusion.
- Im Laufe der Jahrzehnte wurden wesentliche Veränderungen an den Statuten vorgenommen, so wurde 1935 das Kooptions-Prinzip für Vorstandserweiterungen statuarisch verankert. Dieses geht nicht auf Rudolf Steiner zurück.
- Zu den genannten und zu weiteren grundlegenden und auch aktuellen Fragestellungen sind nachfolgend Links bzw. Artikel zum Download aufgeführt.
Bisher erschienene Beiträge sind:
- Ist der Name der Weihnachtstagungs-Gesellschaft wirklich„Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft“? (nur als PDF verfügbar)
- Zur Gestalt der Weihnachtstagungsgesellschaft (Anthroposophische Gesellschaft von 1923) (als PDF)
- Mythen der Konstitutions-Frage: „Die Fusion durch konkludentes Handeln“ (als PDF)
- Der Ursprung der Vorstands-Kooption (als PDF)
- Zur Entwicklung des Antragswesen in der AAG (als PDF)
- Erwartungen (als PDF)