Was in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft noch vorgeht

Anthroposophists decide to reappraise COVID-19

At this year’s Annual General Meeting (AGM) of the General Anthroposophical Society, it was decided by a clear majority to investigate the behaviour of the leadership of the Society and the School of Spiritual Science – in particular the Medical Section. Following last year’s refusal by the Goetheanum leadership to agree to a reappraisal process proposed by two members of the Executive Board, this has now been approved by the AGM. The basis for this was a motion submitted by around 200 members, whose basic concerns were supported by the management with a supplementary motion.

One of the aims of this reappraisal would be to find mutually agreeable ways of dealing with similar challenges in the future, especially with regard to the free exchange of different points of view and their publication in the Society’s media.

According to the resolution, a working group is now to be formed with equal numbers of executive and non-executive members to address the following issues, among others:

  • The various judgements, statements and actions must be compared with each other in chronological order and evaluated according to the knowledge available at the time – also in relation to the Board of the General Anthroposophical Society and the leadership of the School of Spiritual Science. In this sense, the respective temporal context of this behaviour before, during and after the pandemic as well as the work already done must be taken into account.
  • The aim of the reappraisal is in particular to gain knowledge with regard to potentially similar social and scientific requirements.
  • Irrespective of Covid, we have been observing for some time now that the leadership of our institutions is increasingly submitting to the alleged “scientific consensus”, which has only been produced by the media and politics, and not only accepting the resulting “ban on critical thought”, but also believing that they can cooperate with the relevant institutions, conducting joint research within the “framework of thought” provided by these institutions, but also protecting Anthroposophy from attacks acting that way. [1]
  • It needs to be clarified whether the accusation is justified that within the Society a scientific debate in the sense of a free spiritual life regarding the questions existing with Covid was not allowed and dissenters were ignored or even discredited as conspiracy theorists (e.g. on the occasion of a book review in the newsletter “Das Goetheanum”)?
  • Although several members of the Goetheanum management did not fully share the views of the Medical Section leadership, they did not speak up, or not in a sufficiently recognisable way, obviously for reasons of solidarity.
  • With the theory of the virus as a pathogen, mono-causal thinking (actually a belief) has been followed, although there is no scientific evidence for this (see wtg-99.com/aufarbeitung) and Rudolf Steiner himself described this way of thinking as a modern superstition.
  • Rudolf Steiner’s statements contradicting these theories were either not reproduced at all or only in abbreviated form, so that he could appear to be in favour of vaccination.
  • It needs to be clarified whether this was a pandemic at all in the true sense of the word.
  • The question of the nature of vaccination was not addressed, although Rudolf Steiner, in relation to the smallpox vaccination at the time, already spoke of the fact that those vaccinated were “clothed with a phantom”, whereby the person would become “constitutionally materialistic”[2] .
  • It can be assumed that many decisions in favour of “vaccination” were made in reliance on the pronouncements of the Medical Section. The considerable research deficits both in relation to the processes of infection and the effect of vaccinations on the higher parts of the human being became apparent – by no means only concerning Corona.
  • Why were the critical voices of doctors and other experts, among others, not taken into account and why was there no, or only an inadequate response to the relevant information?
  • To what extent has the ongoing recognition process of the training standards at the WHO influenced the behaviour of the Medical Section, given the WHO’s preference for vaccination?

Further aspects can be added.

The first step will now be to determine the extent to which the agreed working group can be formed, which can begin its work in a completely transparent manner, supported by a common will to conduct an unbiased reappraisal.

Compiled by: Thomas Heck, 14 May 2024

Contact: aufarbeitung@wtg-99.com, www.wtg-99.com

[1] Newsletter 61, see www.wtg-99.com in the newsletter archive.

[2] GA 314, P. 278.

Information zum Antrag 8 – Legitimierung und Rechenschaft der Goetheanum-Leitung

Noch in der Nacht nach der Behandlung des Antrages 8 an der Mitgliederversammlung ergab sich eine Korrespondenz zwischen einem Mitglied und Justus Wittich bzw. Ueli Hurter – ich selber war daran nicht aktiv beteiligt. Es ging um die Frage,  inwieweit es rechtmässig war, die Vorstellung des Antrages 8 zu verweigern. Ueli Hurter bezog sich dabei in seiner Ansicht auf Regeln für eine Gemeindeversammlung und sah es als rechtmässig an. Anders geht es aus Regelungen für Vereine hervor. Auf diesen Mail-Verkehr bezieht sich dieser Leitfaden für Vereine  sowie dieser Leitfaden für Gemeindeversammlungen.

Da es auch mir nicht rechtmässig erschien, die Versammlung über den Antrag 8 im Unklaren zu lassen und dennoch einen Ordnungsantrag auf Nichteintreten abstimmen zu lassen (zur Erinnerung: Die Antragsbegründungen waren nicht in AWW veröffentlicht worden und lagen auch nicht an der Versammlung aus!), haben wir einen Fachjuristen um seine Einschätzung gebeten, woraus nachfolgend berichtet wird. Es handelt sich um einen in Dornach ansässigen Fachanwalt für Vereinsrecht – der u.a. zum Vereinsrecht Vorlesungen an der Uni in Basel hält.

Der Fall zum Antrag 8 war für den Anwalt sonnenklar: Da es sich um einen Mitgliederantrag handelte, wäre den Antragstellern vor der Abstimmung des Ordnungsantrages zwingend das Wort einzuräumen gewesen, um den Antrag vorzustellen und zu begründen, zur Orientierung der Versammlung, worüber abgestimmt werden sollte. Das ist nicht geschehen. Deutlich ist auch, dass Ueli Hurter bewusst war, dass nach der Abstimmung des Ordnungsantrages noch der geänderte Antrag existierte, der von dem Ordnungsantrag nicht betroffen war! Und es gab ausserdem noch einen Gegenordnungsantrag! Darauf wies Ueli Hurter auch hin und kündigte an, nach der Pause darauf zurückzukommen. Allerdings wurde das Zurückkommen nach der Pause auf den Sonntag verschoben. Das geschah am Sonntag zunächst nicht, erst aufgrund von Interventionen durch Mitglieder kam Ueli Hurter darauf zurück. Mit Hinweis auf die knappe Zeit – wurde dann von ihm dazu eine Entscheidung der Versammlung abgefragt – und wiederum war diese nicht orientiert worden darüber, dass noch der geänderte Antrag und ein Gegenordnungsantrag vorlagen.

Ganz gleich, wie man die Tatsache einschätzt, dass am Samstag

  • der Antrag, die Nichteintretensanträge inkl. Abstimmung innerhalb von sage und schreibe weniger als 5 Minuten abgehandelt – oder besser: abgefertigt? – wurden, ohne dass die Versammlung gehörig informiert wurde,
  • und entgegen der Vereinbarung, dass die Verhandlung von Ordnungsanträgen von Harald Jäckel und nicht von Vorstandsmitgliedern – die in der Sache Partei sind – durchgeführt werden sollte, dies durch Ueli Hurter erfolgte,

ist erneut deutlich geworden: Über die Fragen von Legitimierung und Rechenschaft der Goetheanum-Leitung will man nicht ergebnisoffen und auf Augenhöhe ins Gespräch kommen – obwohl das Thema bereits seit 2019 an GVs eingebracht wurde.

Das Beispiel der von Ueli Hurter in der nächtlichen Korrespondenz vorgebrachten Regelungen für eine Gemeindeversammlung (Anhang) ist für Vereine nicht passend, da es dort um ein Geschäft geht, das allen Beteiligten vollständig bekannt ist bzw. man sich vorgängig vollständig informieren kann. Nur in einem solchen Fall kann beschlossen werden, auch in die Vorstellung des Geschäftes nicht einzutreten.

Der Antrag 0 war nicht bezogen auf ein Traktandum der Tagesordnung – der Bericht von der Arbeit kann nicht als Traktandum zählen und war auch nicht in die Tagesordnung aufgenommen, sondern ein Punkt im Rahmenprogramm (siehe AWW 3/24). Ansonsten macht die Unterscheidung zwischen Tagesordnung und Programm keinen Sinn. Hinzu kommt, dass lediglich ein Bericht angekündigt war, nicht eine Beschlussfassung. Insofern hätte dieser Antrag mit 6-Wochen-Frist veröffentlicht werden müssen. Es ist ja der Sinn dieser Frist, dass die Mitglieder sich vorbereiten können! Dies wurde durch das Vorgehen im Grunde unterlaufen. Hinzu kommt, dass der Antrag 0 nach §8 der Statuten gar nicht abstimmungsfähig war in der ursprünglichen Form.

Das Vereinsrecht ist eindeutig, in Artikel 67, 2 ZGB heisst es: «… Über Gegenstände, die nicht gehörig angekündigt sind, darf ein Beschluss nur dann gefasst werden, wenn die Statuten es ausdrücklich gestatten.» Dieser Antrag war nicht ordnungsgemäss in der Tagesordnung traktandiert worden und eine Abstimmung hätte demnach gar nicht erfolgen dürfen.

Hinzu kommt, dass auch die übrigen Mitgliederanträge und –anliegen nicht fristgerecht vor der Mitgliederversammlung veröffentlicht wurden – die Frist beträgt 6 Wochen – die Veröffentlich erfolgte – zudem unvollständig – erst 4 Wochen vor der MV – und damit ebenfalls zu spät.

Dies zur Information für den Rückblick am Samstag (11. Mai 2024) im Mitgliederforum als Einschätzung eines Fachjuristen zum Schweizer Vereinsrecht.

Thomas Heck, 10. Mai 2024

Anthroposophen beschliessen Corona-Aufarbeitung

An der diesjährigen Mitgliederversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft wurde mit deutlicher Mehrheit beschlossen, das Verhalten der Leitung der Gesellschaft und der Hochschule – insbesondere der medizinischen Sektion – aufzuarbeiten. Nachdem im letzten Jahr einem seitens zweier Vorstandsmitglieder in Aussicht gestellten Aufarbeitungsprozess die Goetheanum-Leitung nicht zugestimmt hatte, wurde dieser nun von der Mitgliederversammlung beschlossen. Grundlage war ein Antrag von ca. 200 Mitgliedern, dessen grundsätzlichem Anliegen sich die Leitung mit einem Ergänzungsantrag anschloss.

Ziel dieser Aufarbeitung wäre unter anderem, einvernehmlich Wege zu finden für einen anderen Umgang mit ähnlichen Herausforderungen in der Zukunft, vor allem im Hinblick auf einen freien Austausch unterschiedlicher Sichtweisen und deren Veröffentlichung in den Gesellschaftsmedien.

Lt. Beschluss soll nun eine Arbeitsgruppe paritätisch aus leitenden und nicht-leitenden Mitgliedern gebildet werden, die sich u.a. folgenden Fragen widmen soll:

  • Die verschiedenen Beurteilungen, Aussagen und Handlungsweisen sind im Zeitablauf miteinander zu vergleichen und entsprechend dem jeweils verfügbaren Kenntnisständen zu bewerten – auch in Bezug auf den Vorstand der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft und der Leitung der Freien Hochschule. In diesem Sinne ist der jeweilige zeitliche Kontext dieses Verhaltens vor, während und nach der Pandemie-Zeit sowie die bereits geleistete Aufarbeitung zu berücksichtigen.
  • Ziel der Aufarbeitung ist insbesondere der Erkenntnisgewinn im Hinblick auf potentiell ähnliche gesellschaftliche und wissenschaftliche Anforderungen.
  • Unabhängig von Corona ist schon seit längerem zu beobachten, dass man sich seitens der Leitungen unserer Institutionen zunehmend dem lediglich medial und politisch hergestellten angeblichen Konsens in den Wissenschaften unterwirft und die dadurch entstandenen «Denkverbote» nicht nur akzeptiert, sondern meint, mit den entsprechenden Institutionen kooperieren zu können, gemeinsam forschend innerhalb des durch diese Institutionen vorgegebenen «Denkrahmens», aber auch zum Schutz der Anthroposophie vor Angriffen.[1]
  • Zu klären ist, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist, dass auch innerhalb der Gesellschaft eine wissenschaftliche Auseinandersetzung im Sinne eines freien Geisteslebens in Bezug auf die mit Corona bestehenden Fragen nicht zugelassen wurde und Andersdenkende ignoriert oder gar als Verschwörungstheoretiker diskreditiert wurden (z.B. anlässlich einer Buch-Rezension in «Das Goetheanum»)?
  • Obwohl auch Mitglieder der Goetheanum-Leitung die Ansichten der Sektionsleitung der Medizinischen Sektion nicht vollständig teilten, haben sich diese jedoch offensichtlich aus Solidaritätsgründen nicht oder nicht genügend erkennbar zu Wort gemeldet.
  • Man ist mit der Theorie des Virus als Krankheitserreger einem monokausalen Denken (eigentlich einem Glauben) gefolgt, obwohl es dafür keine naturwissenschaftliche Evidenz gibt (siehe wtg-99.com/aufarbeitung) und Rudolf Steiner diese Auffassung als einen modernen Aberglauben bezeichnet hat.
  • So wurden die diesen Theorien widersprechenden Aussagen Rudolf Steiners entweder gar nicht oder nur verkürzt wiedergegeben, sodass er als Impfbefürworter erscheinen konnte.
  • Zu klären ist, ob es sich überhaupt um eine Pandemie im eigentlichen Sinne gehandelt hat.
  • Die Frage nach dem Wesen der Impfung wurde nicht thematisiert, obwohl Rudolf Steiner in Bezug auf die damalige Pockenimpfung bereits davon sprach, dass die Geimpften mit «einem Phantom durchkleidet werden», wodurch der Mensch «konstitutionell materialistisch»[2] würde.
  • Es ist davon auszugehen, dass viele Entscheidungen für die «Impfung» im Vertrauen auf die Verlautbarungen der Medizinischen Sektion getroffen wurden. Es wurden die erheblichen Forschungsdefizite sowohl in Bezug auf die Vorgänge der Ansteckungen als auch der Wirkung der Impfungen auf die höheren Wesensglieder des Menschen sichtbar – keineswegs nur Corona betreffend.
  • Warum wurden die kritischen Stimmen u.a. von Medizinern und anderen Fachleuten nicht berücksichtigte und auf entsprechende Hinweise nicht oder nur ungenügend reagiert hat?
  • Inwieweit hat der laufende Anerkennungsprozess der Ausbildungsstandards bei der WHO das Verhalten der Medizinischen Sektion beeinflusst, angesichts der Impfaffinität der WHO?

Weitere Aspekte können hinzukommen.

Es wird nun in einem ersten Schritt darauf ankommen, inwieweit es gelingt, die vereinbarte Kommission zu bilden, die, getragen von einem gemeinsamen Willen zur unvoreingenommenen Aufarbeitung ihre Arbeit in Transparenz aufnehmen kann.

Zusammengestellt: Thomas Heck, 14. Mai 2024

Kontakt: aufarbeitung@wtg-99.com,  www.wtg-99.com

[1] Rundbrief 61, siehe www.wtg-99.com im Rundbriefarchiv.

[2] GA 314, S. 278.

Unterstützungs- und Alternativantrag zu den Anträgen von Uwe Werner

Alternative Beschlussvorlage zu Anträgen 6.1 und 6.2:

Die Mitgliederversammlung 2024 der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft empfiehlt, bei zukünftigen Konstitutionsprozessen die Einführung eines Delegiertensystems sowie die Einführung konsultativer Abstimmungen in Mitgliederversammlungen, ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

Mit diesem Votum wird in wesentlichen Teilen dem ursprünglichen Antrag Uwe Werners entsprochen, ohne jedoch dessen Ansichten, Argumentationen und Begründungen zu folgen.

Begründung

Es erscheint absolut berechtigt, Überlegungen anzustellen, wie Gesellschaftsbeschlüsse auf eine breitere Basis gestellt werden können. Insofern ist gegen ein Delegiertensystem oder weltweite Abstimmungen nicht grundsätzlich etwas einzuwenden, sofern die gesellschaftlichen und sozialen Voraussetzungen dafür gegeben sind, z.B. in ausreichender Berichterstattung und freier Kommunikation der Mitgliedschaft untereinander. Solange die notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann von der Mitgliederversammlung eine notwendige Zustimmung nicht erwartet werden.

Uwe Werner begründet seinen Antrag im Wesentlichen mit vermeintlichen Absichten Rudolf Steiners, was jedoch in Frage zu stellen ist:

Kann es wirklich sein, dass erst nach 100 entdeckt worden sei, dass Rudolf Steiner «eine urdemokratisch legitimierte jährliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung) der Weltgesellschaft auf der Basis des Delegiertenprinzips»[1] (so Uwe Werner) im Sinn gehabt haben soll? Die von Uwe Werner angeführten Äusserungen[2] Rudolf Steiners standen nicht im Zusammenhang mit Beschlussfassungen und wurden lediglich an der Weihnachtstagung geäussert – vor den ca. 800 anwesenden Mitgliedern bzw. den Schweizer Delegierten. «Für Rudolf Steiner waren die jährlichen Mitgliederversammlungen als Delegiertenversammlungen eine Selbstverständlichkeit.», so die Ansicht Uwe Werners. Eine erstaunliche Annahme, denn über eine Angelegenheit dieser Tragweite hätte Rudolf Steiner gewiss auch die nicht an der Weihnachtstagung anwesenden ca. 11.000 Mitglieder informiert. Aber nichts in dieser Richtung findet sich in seinen Berichten, Briefen und sonstigen Ausführungen nach der Weihnachtstagung, absolut nichts. Was Uwe Werner nicht erwähnt: In Rudolf Steiners «Entwurf einer Geschäftsordnung» (Beiheft zu GA 260a, S. 4f.) heisst es: «4. In allen Versammlungen der Anthroposophischen Gesellschaft in Dornach führt der Leiter der Anthroposophischen Gesellschaft den Vorsitz. Bei Abstimmungen hat jedes Mitglied der Gesellschaft eine Stimme. Bei Delegierten-Versammlungen wird das Stimmrecht durch den Vorsitzenden jeweils bei Beginn der Versammlung festgestellt.» Alle Versammlungen sind alle Versammlungen und in den Statuten ist keine Rede davon, dass die Jahresversammlungen als Delegierten-Versammlungen in diesem Sinne hätten stattfinden sollen. Dass es die Aufgabe der Delegierten gewesen wäre, in beide Richtungen zu berichten, ist keine Frage. Und so gibt es keinerlei Hinweise, dass in irgendeiner Weise Stimmrechte an Delegierte hätten übertragen werden sollen und einzelne Mitglieder kein Stimmrecht gehabt hätten oder nicht hätten haben sollen.

Bei den von Uwe Werner vorgebrachten Argumenten und Belegen für seine Thesen (die er auch selber lediglich als Thesen bezeichnet) handelt es sich weitgehend um Ansichten und Interpretationen, die zum Teil dazu führen, Rudolf Steiner – gewiss unbeabsichtigt – unüberlegtes und intransparentes Handeln zu unterstellen.

So sei die Weihnachtstagungs-Gesellschaft von Rudolf Steiner bewusst nicht als rechtfähiger Verein begründet worden – was absolut zutreffend ist.[3] Er habe dann aber am 29. Juni 1924 diese ins Handelsregister eintragen lassen wollen, wozu jedoch die Vereinsform Voraussetzung gewesen wäre. Und so unterstellt Uwe Werner Rudolf Steiner auch explizit unüberlegtes Vorgehen und bringt dies zum Ausdruck: «Dieser Rechtsvorgang war nicht gut vorbereitet worden und scheiterte dann vor allem deshalb, weil alles Vereinsmässige im Statut der Gesellschaft fehlte.»[4] Das soll Rudolf Steiner übersehen haben? Welch eine Aussage, sollte doch alles Vereinsmässige aus den Versammlungen herausgehalten werden – schon seit 1912!!! Sollten Uwe Werners Ansichten zum 29. Juni 1924 tatsächlich Rudolf Steiners Absichten entsprochen haben, wären die von ihm an diesem Tag formulierten Statuten für diesen Zweck allerdings vollkommen widersinnig und ungeeignet gewesen.

War Rudolf Steiner wirklich ein Dilettant in diesen Dingen? Kann man ernsthaft annehmen, dass er derartig unüberlegt und intransparent gehandelt hat und auch die Mitgliedschaft über seine tatsächlichen Absichten nicht genügend informierte? Macht es Sinn, wenn die Statuten der Weihnachtstagung Mitgliederanträge explizit erwähnen – eine Abstimmung aber Delegierten vorbehalten sein soll, ohne dass dies erwähnt wurde?

Auch wenn Uwe Werners Annahmen und Thesen sehr ausführlich und umfangreich sind, erscheinen diese jedoch selber in wesentlichen Aspekten unüberlegt, in ihren Konsequenzen nicht zu Ende gedacht und manche, seine Thesen stützenden Argumente, selektiv ausgewählt. Im Falle eines wissenschaftlichen Anspruchs in Bezug auf die vorgelegten Ausführungen wäre eine Auseinandersetzung mit den Ergebnissen anderer Konstitutionsforscher bzw. deren Widerlegung zwingend notwendig gewesen. So widersprechen Uwe Werners Ausführungen in wesentlichen Aspekten selbst der im Rahmen der AAG erarbeiteten Chronologie[5], die er selbst mitunterzeichnet hat (allerdings ohne daran aktiv mitgearbeitet zu haben!). Wäre nicht mit einer gewissen Selbstverständlichkeit zu erwarten, dass von dieser Chronologie abweichende Ansichten entsprechend begründet werden? Wobei dies sicher nicht nur von Uwe Werner zu erwarten wäre!

Rudolf Steiner im siebten Mitgliederbrief: «Was der eine behauptet, muss Bedeutung für den andern haben; was der eine erarbeitet, muss für den andern einen gewissen Wert haben.»

In diesem Sinne erscheint es notwendig zum Ausdruck zu bringen, dass mit dem Votum zu diesem Antrag die Mitgliederversammlung sich die Ansichten, Argumentationen und Begründungen Uwe Werners nicht zu eigen machen, sondern die Empfehlungen unabhängig davon ausspricht.

Thomas Heck, 14. April 2024, thomas.heck@posteo.ch

[1] Alle Zitate Uwe Werners ohne weiteren Einzelnachweis finden sich in seinem Thesenpapier https://konstitution.anthroposophie.online/uw.pdf sowie seinem Aufsatz «Ein geeigneter Binnenraum für die Pflege der Geisteswissenschaft. Das Freiheitsideal im Werden der anthroposophischen Gesellschaft» im Archivmagazin 10. Dez. 2020, S. 125 – 162.

[2] GA 260/1985, S. 122 und 157.

[3] Ausnahmslos alle diejenigen, die behaupten, es sei ein rechtsfähiger Verein an der Weihnachtstagung gegründet worden, sind den Nachweis dafür bis heute schuldig geblieben bzw. setzen sich über mehrere vorliegende juristische Aussagen und Einschätzungen hinweg. www.wtg-99.com/Rundbrief_69

[4] Artikel von Uwe Werner im Archivmagazin, auf den er sich explizit bezieht.

[5] Im Login-Bereich auf www.goetheanum.org oder https://konstitution.anthroposophie.online/

Aspekte zur Beteiligung an der Mitgliederversammlung 2024

Obwohl die diesjährige Mitgliederversammlung aufgrund der zu verhandelnden und abzustimmenden Themen durchaus bedeutsam für die Zukunftsfähigkeit und Wirksamkeit der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft sein wird, besteht im Moment der Eindruck, das nur mit einer geringen Teilnahme gerechnet werden kann. Für uns zeigt sich dies vor allem an dem unerwartet geringen Interesse an den angebotenen Vorbereitungsmöglichkeiten (an die hier erinnert werden soll). Damit setzt sich eine Entwicklung fort, die sich bereits in dem rückläufigen Interesse an den Mitgliederforen gezeigt hat – sowohl vor Ort, vor allem aber online.

Ist die Resignation über die problematischen Verhältnisse in unserer Gesellschaft bereits so weit fortgeschritten, dass kaum noch Hoffnung auf Veränderung besteht? Es gibt gewiss berechtigte Gründe für eine derartige Haltung – und dies zeigt sich ja auch in der hohen Zahl der Austritte[1] (dabei handelt sich keineswegs nur um Vermutungen, die Ergebnisse unserer Umfragen sprechen eine eindeutige Sprache).

Allerdings sollte nicht übersehen werden, dass in jeder Art von Gemeinwesen die bestehenden Verhältnisse davon abhängig sind, inwieweit sie von denen getragen oder geduldet werden, die das Gemeinwesen bilden. Denn letztlich liegt die eigentliche Verantwortung für die Verhältnisse bei der Zivilbevölkerung, in unserem Gemeinwesen «Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft» bei der Mitgliedschaft! Die wesentlichen Zukunftsentscheidungen können nur von denjenigen getroffen werden, die sich einbringen und an den entsprechenden Versammlungen teilnehmen. Wer sich nicht beteiligt – sei es durch Enthaltung oder Nicht-Teilnahme – stützt letztlich die bestehenden Verhältnisse, auch wenn dies nicht gewollt ist.

So wäre eine breite Beteiligung an der Mitgliederversammlung wünschenswert, damit die zu treffenden Entscheidungen eine genügend grosse Grundlage haben – ganz gleich, was bzw. wie entschieden wird.

Der Einwand, es sei doch nur eine kleine Minderheit, die die Entscheidungen für die ganze Gesellschaft trifft, entkräftet sich inzwischen selber, denn die Weltgesellschaft hat heute die Möglichkeit, bequem vom Wohnzimmer aus teilzunehmen und kann auch mitabstimmen. Müssten nicht von den 42.000 Mitgliedern eher tausende als hunderte online teilnehmen? Das war sicher erwartet worden, stattdessen waren es zwischen 150 und 300, die das Geschehen live angeschaut haben.

Dass online nur fakultativ abgestimmt werden (aus rechtlichen Gründen), mag man beklagen. Aber wer beklagt es denn? Es klagt vor allem die Minderheit derer, die die Gesellschaft leiten bzw. diesen nahestehen! Es sind eben nicht die über 40.000 Mitglieder, die nicht teilnehmen, von diesen ist nichts zu sehen und zu hören – und vermutlich werden diese nicht einmal mehr von der Leitung erreicht.

Man stelle sich doch einmal vor, dass z.B. 2.000 Online-Teilnehmer an einer Mitgliederversammlung gänzlich anders abstimmen würden als z.B. 400 Teilnehmer im Saal. Damit würde reales Leben in der Gesellschaft sichtbar, das könnte und sollte zu regem weltweitem Austausch führen und würde in jedem Fall deutliche Wirkungen erzeugen. Ich persönlich glaube nicht, dass dann das Minderheitenvotum, welches rechtlich gültig wäre, einfach durchgesetzt würde. Ich persönlich würde das Eintreten einer solchen Situation auf jeden Fall positiv werten und es wären dann Wege zu suchen, wie damit angemessen umgegangen werden könnte.

Allerdings sieht es im Moment nicht danach aus, dass dies eintreten kann. Und so haben wir eben die Situation, dass trotz bestehender Möglichkeiten sich nicht mehr Mitglieder für die Gesellschaftsangelegenheiten interessieren und engagieren. Das ist einfach eine Tatsache, die hinzunehmen ist.

Peter Selg stellte 2018 (nach der Nichtbestätigung von Paul Mackay und Bodo von Plato) fest:

«Die Mitglieder sind urteilsfähig, zumindest diejenigen, die die Entwicklung des Goetheanum und der Vorstandsarbeit intensiv verfolgen; man braucht auf die Menschen nicht einzureden und sie von diesem oder jenem zu überzeugen versuchen. Man sollte vielmehr «in Ruhe abwarten, was die Mitglieder selber wollen» (Ita Wegman), nachdem man sie hinreichend informiert hat.»

Insofern ist es vollkommen legitim, dass diejenigen, die an der Mitgliederversammlung teilnehmen, auch diejenigen sind, die über die zur Abstimmung stehenden Fragestellungen entscheiden.

Thomas Heck, 16. April 2024

[1] https://wtg-99.com/documents/Rundbrief_63.pdf#page=4

UNO-Abstimmung: Traditionelle Ansichten über Geschlecht könnten kriminalisiert werden

Eine von der UNO geplante Vertragsänderung könnte die Meinungsfreiheit einschränken und die LGBT-Ideologie forcieren.

Die Vereinten Nationen stehen kurz davor, über eine Vertragsänderung des Römer Statuts abzustimmen. Der geplante Beschluss, der am 5. April fallen könnte, hätte potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und die Grundrechte vieler Menschen weltweit.

Der Kern dieses Vorschlags liegt darin, die biologische Definition von Geschlecht aus dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu streichen und Aussagen über dieses Thema sowie über Leben, Familie und Sexualität zu kriminalisieren. Selbst das einfache Zitieren von Bibelstellen, die die traditionelle Sichtweise auf Geschlecht und Familie unterstützen, könnte als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesehen werden.

Dieser Vorschlag wird von radikalen Globalisten und Lobbyorganisationen vorangetrieben, die darauf drängen, jeglichen Widerstand gegen die LGBT-Ideologie zu unterdrücken.

Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, könnten Personen, die an traditionellen Überzeugungen festhalten, schwerwiegende Einschränkungen der Meinungsfreiheit gewärtigen.

Weiterlesen auf Transition-News

Quelle: Transition-News: https://transition-news.org/uno-abstimmung-traditionelle-ansichten-uber-geschlecht-konnten-kriminalisiert

Translate »