Was in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft noch vorgeht

Unterstützungs- und Alternativantrag zu den Anträgen von Uwe Werner

Alternative Beschlussvorlage zu Anträgen 6.1 und 6.2:

Die Mitgliederversammlung 2024 der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft empfiehlt, bei zukünftigen Konstitutionsprozessen die Einführung eines Delegiertensystems sowie die Einführung konsultativer Abstimmungen in Mitgliederversammlungen, ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

Mit diesem Votum wird in wesentlichen Teilen dem ursprünglichen Antrag Uwe Werners entsprochen, ohne jedoch dessen Ansichten, Argumentationen und Begründungen zu folgen.

Begründung

Es erscheint absolut berechtigt, Überlegungen anzustellen, wie Gesellschaftsbeschlüsse auf eine breitere Basis gestellt werden können. Insofern ist gegen ein Delegiertensystem oder weltweite Abstimmungen nicht grundsätzlich etwas einzuwenden, sofern die gesellschaftlichen und sozialen Voraussetzungen dafür gegeben sind, z.B. in ausreichender Berichterstattung und freier Kommunikation der Mitgliedschaft untereinander. Solange die notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann von der Mitgliederversammlung eine notwendige Zustimmung nicht erwartet werden.

Uwe Werner begründet seinen Antrag im Wesentlichen mit vermeintlichen Absichten Rudolf Steiners, was jedoch in Frage zu stellen ist:

Kann es wirklich sein, dass erst nach 100 entdeckt worden sei, dass Rudolf Steiner «eine urdemokratisch legitimierte jährliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung) der Weltgesellschaft auf der Basis des Delegiertenprinzips»[1] (so Uwe Werner) im Sinn gehabt haben soll? Die von Uwe Werner angeführten Äusserungen[2] Rudolf Steiners standen nicht im Zusammenhang mit Beschlussfassungen und wurden lediglich an der Weihnachtstagung geäussert – vor den ca. 800 anwesenden Mitgliedern bzw. den Schweizer Delegierten. «Für Rudolf Steiner waren die jährlichen Mitgliederversammlungen als Delegiertenversammlungen eine Selbstverständlichkeit.», so die Ansicht Uwe Werners. Eine erstaunliche Annahme, denn über eine Angelegenheit dieser Tragweite hätte Rudolf Steiner gewiss auch die nicht an der Weihnachtstagung anwesenden ca. 11.000 Mitglieder informiert. Aber nichts in dieser Richtung findet sich in seinen Berichten, Briefen und sonstigen Ausführungen nach der Weihnachtstagung, absolut nichts. Was Uwe Werner nicht erwähnt: In Rudolf Steiners «Entwurf einer Geschäftsordnung» (Beiheft zu GA 260a, S. 4f.) heisst es: «4. In allen Versammlungen der Anthroposophischen Gesellschaft in Dornach führt der Leiter der Anthroposophischen Gesellschaft den Vorsitz. Bei Abstimmungen hat jedes Mitglied der Gesellschaft eine Stimme. Bei Delegierten-Versammlungen wird das Stimmrecht durch den Vorsitzenden jeweils bei Beginn der Versammlung festgestellt.» Alle Versammlungen sind alle Versammlungen und in den Statuten ist keine Rede davon, dass die Jahresversammlungen als Delegierten-Versammlungen in diesem Sinne hätten stattfinden sollen. Dass es die Aufgabe der Delegierten gewesen wäre, in beide Richtungen zu berichten, ist keine Frage. Und so gibt es keinerlei Hinweise, dass in irgendeiner Weise Stimmrechte an Delegierte hätten übertragen werden sollen und einzelne Mitglieder kein Stimmrecht gehabt hätten oder nicht hätten haben sollen.

Bei den von Uwe Werner vorgebrachten Argumenten und Belegen für seine Thesen (die er auch selber lediglich als Thesen bezeichnet) handelt es sich weitgehend um Ansichten und Interpretationen, die zum Teil dazu führen, Rudolf Steiner – gewiss unbeabsichtigt – unüberlegtes und intransparentes Handeln zu unterstellen.

So sei die Weihnachtstagungs-Gesellschaft von Rudolf Steiner bewusst nicht als rechtfähiger Verein begründet worden – was absolut zutreffend ist.[3] Er habe dann aber am 29. Juni 1924 diese ins Handelsregister eintragen lassen wollen, wozu jedoch die Vereinsform Voraussetzung gewesen wäre. Und so unterstellt Uwe Werner Rudolf Steiner auch explizit unüberlegtes Vorgehen und bringt dies zum Ausdruck: «Dieser Rechtsvorgang war nicht gut vorbereitet worden und scheiterte dann vor allem deshalb, weil alles Vereinsmässige im Statut der Gesellschaft fehlte.»[4] Das soll Rudolf Steiner übersehen haben? Welch eine Aussage, sollte doch alles Vereinsmässige aus den Versammlungen herausgehalten werden – schon seit 1912!!! Sollten Uwe Werners Ansichten zum 29. Juni 1924 tatsächlich Rudolf Steiners Absichten entsprochen haben, wären die von ihm an diesem Tag formulierten Statuten für diesen Zweck allerdings vollkommen widersinnig und ungeeignet gewesen.

War Rudolf Steiner wirklich ein Dilettant in diesen Dingen? Kann man ernsthaft annehmen, dass er derartig unüberlegt und intransparent gehandelt hat und auch die Mitgliedschaft über seine tatsächlichen Absichten nicht genügend informierte? Macht es Sinn, wenn die Statuten der Weihnachtstagung Mitgliederanträge explizit erwähnen – eine Abstimmung aber Delegierten vorbehalten sein soll, ohne dass dies erwähnt wurde?

Auch wenn Uwe Werners Annahmen und Thesen sehr ausführlich und umfangreich sind, erscheinen diese jedoch selber in wesentlichen Aspekten unüberlegt, in ihren Konsequenzen nicht zu Ende gedacht und manche, seine Thesen stützenden Argumente, selektiv ausgewählt. Im Falle eines wissenschaftlichen Anspruchs in Bezug auf die vorgelegten Ausführungen wäre eine Auseinandersetzung mit den Ergebnissen anderer Konstitutionsforscher bzw. deren Widerlegung zwingend notwendig gewesen. So widersprechen Uwe Werners Ausführungen in wesentlichen Aspekten selbst der im Rahmen der AAG erarbeiteten Chronologie[5], die er selbst mitunterzeichnet hat (allerdings ohne daran aktiv mitgearbeitet zu haben!). Wäre nicht mit einer gewissen Selbstverständlichkeit zu erwarten, dass von dieser Chronologie abweichende Ansichten entsprechend begründet werden? Wobei dies sicher nicht nur von Uwe Werner zu erwarten wäre!

Rudolf Steiner im siebten Mitgliederbrief: «Was der eine behauptet, muss Bedeutung für den andern haben; was der eine erarbeitet, muss für den andern einen gewissen Wert haben.»

In diesem Sinne erscheint es notwendig zum Ausdruck zu bringen, dass mit dem Votum zu diesem Antrag die Mitgliederversammlung sich die Ansichten, Argumentationen und Begründungen Uwe Werners nicht zu eigen machen, sondern die Empfehlungen unabhängig davon ausspricht.

Thomas Heck, 14. April 2024, thomas.heck@posteo.ch

[1] Alle Zitate Uwe Werners ohne weiteren Einzelnachweis finden sich in seinem Thesenpapier https://konstitution.anthroposophie.online/uw.pdf sowie seinem Aufsatz «Ein geeigneter Binnenraum für die Pflege der Geisteswissenschaft. Das Freiheitsideal im Werden der anthroposophischen Gesellschaft» im Archivmagazin 10. Dez. 2020, S. 125 – 162.

[2] GA 260/1985, S. 122 und 157.

[3] Ausnahmslos alle diejenigen, die behaupten, es sei ein rechtsfähiger Verein an der Weihnachtstagung gegründet worden, sind den Nachweis dafür bis heute schuldig geblieben bzw. setzen sich über mehrere vorliegende juristische Aussagen und Einschätzungen hinweg. www.wtg-99.com/Rundbrief_69

[4] Artikel von Uwe Werner im Archivmagazin, auf den er sich explizit bezieht.

[5] Im Login-Bereich auf www.goetheanum.org oder https://konstitution.anthroposophie.online/

Aspekte zur Beteiligung an der Mitgliederversammlung 2024

Obwohl die diesjährige Mitgliederversammlung aufgrund der zu verhandelnden und abzustimmenden Themen durchaus bedeutsam für die Zukunftsfähigkeit und Wirksamkeit der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft sein wird, besteht im Moment der Eindruck, das nur mit einer geringen Teilnahme gerechnet werden kann. Für uns zeigt sich dies vor allem an dem unerwartet geringen Interesse an den angebotenen Vorbereitungsmöglichkeiten (an die hier erinnert werden soll). Damit setzt sich eine Entwicklung fort, die sich bereits in dem rückläufigen Interesse an den Mitgliederforen gezeigt hat – sowohl vor Ort, vor allem aber online.

Ist die Resignation über die problematischen Verhältnisse in unserer Gesellschaft bereits so weit fortgeschritten, dass kaum noch Hoffnung auf Veränderung besteht? Es gibt gewiss berechtigte Gründe für eine derartige Haltung – und dies zeigt sich ja auch in der hohen Zahl der Austritte[1] (dabei handelt sich keineswegs nur um Vermutungen, die Ergebnisse unserer Umfragen sprechen eine eindeutige Sprache).

Allerdings sollte nicht übersehen werden, dass in jeder Art von Gemeinwesen die bestehenden Verhältnisse davon abhängig sind, inwieweit sie von denen getragen oder geduldet werden, die das Gemeinwesen bilden. Denn letztlich liegt die eigentliche Verantwortung für die Verhältnisse bei der Zivilbevölkerung, in unserem Gemeinwesen «Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft» bei der Mitgliedschaft! Die wesentlichen Zukunftsentscheidungen können nur von denjenigen getroffen werden, die sich einbringen und an den entsprechenden Versammlungen teilnehmen. Wer sich nicht beteiligt – sei es durch Enthaltung oder Nicht-Teilnahme – stützt letztlich die bestehenden Verhältnisse, auch wenn dies nicht gewollt ist.

So wäre eine breite Beteiligung an der Mitgliederversammlung wünschenswert, damit die zu treffenden Entscheidungen eine genügend grosse Grundlage haben – ganz gleich, was bzw. wie entschieden wird.

Der Einwand, es sei doch nur eine kleine Minderheit, die die Entscheidungen für die ganze Gesellschaft trifft, entkräftet sich inzwischen selber, denn die Weltgesellschaft hat heute die Möglichkeit, bequem vom Wohnzimmer aus teilzunehmen und kann auch mitabstimmen. Müssten nicht von den 42.000 Mitgliedern eher tausende als hunderte online teilnehmen? Das war sicher erwartet worden, stattdessen waren es zwischen 150 und 300, die das Geschehen live angeschaut haben.

Dass online nur fakultativ abgestimmt werden (aus rechtlichen Gründen), mag man beklagen. Aber wer beklagt es denn? Es klagt vor allem die Minderheit derer, die die Gesellschaft leiten bzw. diesen nahestehen! Es sind eben nicht die über 40.000 Mitglieder, die nicht teilnehmen, von diesen ist nichts zu sehen und zu hören – und vermutlich werden diese nicht einmal mehr von der Leitung erreicht.

Man stelle sich doch einmal vor, dass z.B. 2.000 Online-Teilnehmer an einer Mitgliederversammlung gänzlich anders abstimmen würden als z.B. 400 Teilnehmer im Saal. Damit würde reales Leben in der Gesellschaft sichtbar, das könnte und sollte zu regem weltweitem Austausch führen und würde in jedem Fall deutliche Wirkungen erzeugen. Ich persönlich glaube nicht, dass dann das Minderheitenvotum, welches rechtlich gültig wäre, einfach durchgesetzt würde. Ich persönlich würde das Eintreten einer solchen Situation auf jeden Fall positiv werten und es wären dann Wege zu suchen, wie damit angemessen umgegangen werden könnte.

Allerdings sieht es im Moment nicht danach aus, dass dies eintreten kann. Und so haben wir eben die Situation, dass trotz bestehender Möglichkeiten sich nicht mehr Mitglieder für die Gesellschaftsangelegenheiten interessieren und engagieren. Das ist einfach eine Tatsache, die hinzunehmen ist.

Peter Selg stellte 2018 (nach der Nichtbestätigung von Paul Mackay und Bodo von Plato) fest:

«Die Mitglieder sind urteilsfähig, zumindest diejenigen, die die Entwicklung des Goetheanum und der Vorstandsarbeit intensiv verfolgen; man braucht auf die Menschen nicht einzureden und sie von diesem oder jenem zu überzeugen versuchen. Man sollte vielmehr «in Ruhe abwarten, was die Mitglieder selber wollen» (Ita Wegman), nachdem man sie hinreichend informiert hat.»

Insofern ist es vollkommen legitim, dass diejenigen, die an der Mitgliederversammlung teilnehmen, auch diejenigen sind, die über die zur Abstimmung stehenden Fragestellungen entscheiden.

Thomas Heck, 16. April 2024

[1] https://wtg-99.com/documents/Rundbrief_63.pdf#page=4

Sturm und Drang im Würgegriff der Medien – Die Leiden der jungen Generation am eigenen Geschlecht

Beiträge und Videos von Dr. Alexander Korte zum Thema Transidentität und Transsexualität

Zusammenfassung: Das Gefühl der Nichtzugehörigkeit zum Geburtsgeschlecht ist nicht neu, als Phänomen kann es bis in die antike Mythologie zurückverfolgt werden. Aber es war stets selten, wohingegen aktuell ein sprunghafter Anstieg von Abweichungen im Geschlechtsidentitätserleben bei Jugendlichen zu verzeichnen ist. Der Text geht dieser Problematik anhand der Frage nach, inwieweit diese Entwicklung auch ein Resultat kultureller und vor allem aber medientechnologischer Umbrüche ist, die bedingen, dass Jugendliche sich im „falschen Geschlecht“ wähnen und im Extremfall eine Transition anstreben. Die wichtigsten Eckpunkte des geplanten deutschen „Selbstbestimmungsgesetzes“ werden vorgestellt, das allerdings der zugrundeliegenden Problematik kaum gerecht werden dürfte. Der Text schließt damit, dass er diesbezüglich eine Reihe offener Fragen benennt, erste Antworten versucht und die Vorteile eines explorativen, genderkritischen gegenüber einem transaffirmativen Therapieansatz zusammenfasst.

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Vorbereitung der Generalversammlung 2024

Wie bereits im letzten Jahr sind schon allein die Anzahl der Anträge sowie die zu verhandelnden Themen an der Mitgliederversammlung Ausdruck des Bedürfnisses aus der Mitgliedschaft nach Veränderungen im Verhältnis Mitgliedschaft und Leitung der Gesellschaft. Hinzu kommt die Bereitschaft, Mitverantwortung für die Gesellschaftsangelegenheiten zu übernehmen. Dem entgegen steht ein offensichtliches Bestreben, die seit Rudolf Steiners Tod entstandene einheitsstaatsähnliche Leitungsstruktur zu erhalten.

So kann der Eindruck entstehen, dass die an der diesjährigen Mitgliederversammlung zu treffenden Entscheidungen für das weitere Schicksal der Gesellschaft von grosser Bedeutung sein werden: Wird ein verbindlicher Prozess zu Erneuerung der Sozialstrukturen beginnen können oder werden sich die restaurativen Tendenzen durchsetzen?

Zur Vorbereitung der Generalversammlung (ich verwende den üblichen Begriff, besser aber wäre: Mitgliederversammlung) wird es demnächst mehrere Aussendungen geben. Ausserdem sollen Vorbereitungstreffen stattfinden – online und vor Ort in Dornach. Folgende Termine sind vorgesehen:

Online:

Freitag, 12. April und Donnerstag 18. April 2024, jeweils 20 – 21:30 Uhr

Dornach

Donnerstag, 25. April 2024, 19.30 – 21.30 Uhr. Der genaue Ort wird noch bekannt gegeben.

Anmeldung zu allen Terminen ist notwendig!

Anmeldung

Kaspar Hauser Festspiele 2024 in Ansbach

„Kaspar Hauser und der Begriff der Menschwerdung“

Als Kaspar Hauser wie aus dem Nichts zu Pfingsten 1828 in der Welt erschien, wurde er einerseits bezeichnet als ein halbwilder Tiermensch, andererseits als ein engelgleiches Wesen aus längst vergangenen Äonen. In kürzester Zeit vermochte er dann eine rasante Entwicklung zu durchlaufen und Teil der „zivilisierten“ Gesellschaft zu werden, wobei er jedoch auch Entscheidendes verlor. Und so ist es nur verständlich, dass Jakob Wassermann bezüglich seines berühmten Kaspar-Hauser-Romans aus dem Jahre 1908 sagt, dieser sei „die Darstellung einer Menschwerdung.“ Der Begriff der „Menschwerdung“ aber ist in unserer heutigen Zeit inzwischen zu einer großen Frage geworden, da der Mensch sich ja nun anschickt, anhand technischer Hilfsmittel überwinden zu wollen! Dem „Transhumanismus“ soll die weitere Entwicklung anvertraut werden! Diese geschähe dann aber vorrangig nur noch von „Außen“, nicht mehr von „Innen“ her, und genau dies wäre das Fatale, denn dieser „Fortschritt“ gliche letzten Endes dann eher nur noch einer Leihgabe als einer tatsächlichen Aneignung! Nach den offiziellen Begrüßungsworten durch Vertreter der Stadt Ansbach wird Eckart Böhmer sich dieser Fragen annehmen, für die Kaspar Hauser zeichenhaft steht. Die Eröffnung der Festspiele wird musikalisch umrahmt durch das DUO CHAGALL, das die beiden innigen Werke „Spiegel im Spiegel“ und „Vater Unser“ von Arvo Pärt darbieten wird!

ECKART BÖHMER, Intendant, Theaterregisseur, Referent und Autor rief 1998 gemeinsam mit der Stadt Ansbach die alle zwei Jahre stattfindenden Kaspar-Hauser-Festspiele ins Leben. 2018 wurde ihm der Kulturpreis der Stadt Ansbach verliehen.

Weitere Informationen, Programm, Anmeldung:

Stadt Ansbach

Programm

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