Was in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft noch vorgeht

Die Bildung eines Mitglieder-Verantwortungs-Organes

Ausgangssituation

Bereits mit der Mitgliederversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft 2022 und in der folgenden Zeit sich deutlich verstärkend, hat sich aus der Mitgliedschaft heraus ein Interesse und eine Bereitschaft gezeigt, sich für das Schicksal und die Entwicklung der Gesellschaft zu engagieren, Mitverantwortung zu übernehmen. Daraus hat sich nun in den Mitgliederforen ein Prozess etabliert, der die Aufgabe hat, aus der Mitgliedschaft heraus zusammen mit den beteiligten Mitgliedern der Goetheanum-Leitung konkrete Vorschläge zur Erneuerung und zur Veränderung unserer Gesellschaftsverhältnisse zu entwickeln.

Bemerkenswert war bei dem letzten Präsenz-Treffen am 9. September 2023, dass aus mehreren Themengruppen sich in ähnlicher Weise diese Bereitschaft zur Mitgestaltung und Mitverantwortung zeigte und der Wunsch nach einer verbindlicheren Form zum Ausdruck kam. So kam man aus den jeweils unterschiedlichen Blickwinkeln zu dem Schluss, dass eine sinnvolle und zeitgemässe Gestaltung unserer Verhältnisse auch einer organisierten aktiven und verantwortungsgetragenen Beteiligung der Mitgliedschaft bedarf. Damit lebte etwas auf bzw. erneuerte sich aus der Mitgliedschaft heraus ein Impuls, der bereits vor 20 Jahren von Gerald Häfner und Justus Wittich im Zusammenhang mit der damaligen Auseinandersetzung um die Gesellschafts-Konstitution in ähnlicher Weise formuliert worden war:

«Ziel dieser Bemühungen sollte eine Konstitution der Gesellschaft sein, die in zeitgemässer Übereinstimmung mit den Intentionen ihres Gründers den ihr gestellten geistigen Aufgaben ebenso gerecht werden kann wie den Intentionen ihrer Mitglieder und den vielfältigen Anforderungen der heutigen Zeit. – Wenn diese Aufgabe gelingen soll, muss sie aus der Mitte der Gesellschaft im Zusammenwirken mit dem Vorstand ergriffen werden.»

Eine derartige Entwicklung würde auch dazu beitragen, dass die von vielen erlebte Kluft zwischen Leitung und Teilen der Mitgliedschaft überbrückt werden kann, denn zahlreiche Mitglieder können sich nicht mit der von der Leitung eingeschlagenen Entwicklungs-Richtung identifizieren. Von vielen wird erlebt, dass über sie hinweg Entscheidungen von grosser Tragweite und gegen ihre innersten Überzeugungen getroffen wurden, die sie nicht mittragen können und dass zugleich eine freie Meinungsäusserung oder freie Dialogräume verhindert wurden. (Einseitigkeit in der Wochenschrift, bei Mitgliederabenden usw.). Auf der anderen Seite würden sich für die Leitung erweiterte Wahrnehmungsmöglichkeiten für dasjenige ergeben, was in der Mitgliedschaft lebt.

Um die verschiedenen Richtungen, welche in der Gesellschaft leben zu vereinen und die Gesellschaft damit auf eine breitere Basis zu stellen, könnten zum Beispiel aus denjenigen Mitgliedern, die sich aktuell in den Gesprächsforen vor Ort und online engagiert haben, eine Art «Mitglieder-Mitverantwortungs-Organ» gebildet werden, als eine Art Partner für die Leitung.

Aber auch ohne den Blick auf die unterschiedlichen Ansichten ist nachvollziehbar, dass die bestehende Gesellschaftsstruktur – die vorwiegend hierarchisch orientiert ist – von vielen als zentralistisch und einheitsstaatsähnlich erlebt wird. Diese seit 1925 bestehende Struktur, an der bis heute festgehalten wird, beruht auf dem unserer Ansicht nach schon damals missverstandenen Gestaltungswillen Rudolf Steiners, entsprach noch nie den Entwicklungsnotwendigkeiten der Bewusstseinsseelenzeit und nicht den Intentionen Rudolf Steiners.[1]

Gedanken zu einem Mitglieder-Verantwortungs-Organ für die AAG

Rudolf Steiner hatte mit der Weihnachtstagungs-Gesellschaft einen dreigliedrigen Organismus geschaffen (Mitgliedergesellschaft «Anthroposophische Gesellschaft», die freie Hochschule[2] und die «Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft» als Verwaltungs-, Aussenrepräsentations- und Unternehmensverein). Nur er war in der Lage, diesen dreigliedrigen Organismus einheitlich[3] zu führen, als Repräsentant der übersinnlichen anthroposophischen Bewegung. Bis heute wird übersehen, dass er auch für die Mitgliedergesellschaft «Anthroposophische Gesellschaft» keinen Nachfolger benannt hat, keinen entsprechenden Hinweis gab und eine Nachfolgeregelung in den Statuten nicht vorgesehen war. Im Grunde hätte man schon damals, nach seinem Tod, die Gesellschaft auf eine neue Grundlage stellen müssen. Was damals – und auch später – nicht geschah, sollten wir nun leisten und die bestehenden Widerstände überwinden.

So könnte sich jetzt aus der Initiative der Mitgliedschaft realisieren, was 2011 vom Vorstand angekündigt, jedoch nicht eingehalten wurde: «Es geht darum, dass wir ein neues soziales Feld entwickeln. Damit ist gemeint, dass die Mitglieder mehr einbezogen werden. Das heißt, dass es nicht nur um einen Initiativvorstand geht, sondern auch um eine Initiativgesellschaft. Eine Initiativkultur zu entwickeln ist eine wichtige Aufgabe der Gesellschaft.»[4]

Wie aber kann eine Entwicklung zu einer zeitgemässen Struktur initiiert werden in einer Gesellschaft mit über 40.000 Mitgliedern weltweit?

Zur aktuellen Realität unserer Gesellschaft

Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft ist ein rechtsfähiger Verein, eine juristische Person. Auch wenn die Ursprünge dieser Rechtsformen nicht in unserer Kulturepoche liegen – und damit fraglich ist, ob sich darin überhaupt zeitgemässe Sozialstrukturen entwickeln lassen, da in diesen Formen die Individualität leicht verschwinden kann und häufig Aristokratisierungen entstehen – stellt diese Form den realen Ausgangspunkt für unser Handeln dar.

Bei weitem nicht die gesamte Mitgliedschaft ist an den Gesellschaftsentwicklungen aktiv interessiert (etliche haben sich resigniert in eine Art innere Kündigung vom Gesellschaftsleben zurückgezogen, sofern sie nicht ausgetreten sind, andere haben grundsätzlich kein Interesse an dem Gesellschaftsleben). Ebenso wenig wird die Mitgliedschaft als Ganzes durch die Landesvertreter real repräsentiert, auch wenn dies seitens der Leitenden anders gesehen wird. Die Beteiligungen an Mitgliederversammlungen sind sehr zurückgegangen, auch an der Mitgliederversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft (Generalversammlung). Die Möglichkeit der Online-Beteiligung – wenn auch nur fakultativ – hat gezeigt, wie wenig Interesse tatsächlich besteht. Das normale Potential für eine Mitgliederversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft mag aktuell bei ca. 300 bis 600 Mitgliedern liegen, die entweder im Einzugsbereich von Dornach leben oder eine Anreise bereit sind in Kauf zu nehmen.

An den Mitgliederforen sind aktuell vor Ort in Dornach ca. 60 – 70 und online allenfalls noch max. 50 Mitglieder (zzgl. ca. 60 Teilnehmer aus der Asien-Gruppe) mehr oder weniger aktiv beteiligt. Hinzu kommt ein nicht leicht zu quantifizierender Umkreis, der an den Entwicklungen interessiert ist und der informell bzw. teilweise organisiert mit den aktiven Teilnehmern in Kontakt steht bzw. sich über das Geschehen informiert. Seitens der Leitung sind lediglich zwei Vorstandsmitglieder an den Prozessen aktiv beteiligt. Das könnte zum Problem werden, wenn die Arbeit der Mitgliederforen zu substanziellen Veränderungen der Gesellschaftsstruktur führen sollte, an denen wesentliche Teile der aktuellen Gesellschaftsleitung sich nicht beteiligt haben.

Damit sind der Rahmen und das Potential beschrieben, aus dem bei einer Neugestaltung bzw. Weiterentwicklung geschöpft werden kann. Es gibt einfach nicht mehr.

Ist es wirklich noch zeitgemäss, aus der Leitung heraus Menschen in Ämter zu berufen, die in der Mitgliedschaft wenig bekannt sind und die bisher selber zumeist gar nicht daran gedacht hatten, Leitungsaufgaben zu übernehmen – oder sich gar zum Initiativ-Vorstand berufen(!) zu lassen? Um Vertrauen aufzubauen, muss man sich kennen können, in genügendem Masse voneinander gehört oder etwas gelesen haben und in einen realen Austausch kommen können, bevor Kompetenzen übertragen werden, die letztlich im Zuständigkeitsbereich der Mitgliederversammlung, dem Souverän der Gesellschaft, liegen.

Auf dem Weg zu einer ‹Initiativ-Gesellschaft›

Ausgehend von Rudolf Steiners Hinweisen, dass eine anthroposophische Gesellschaft etwas Lebendiges ist bzw. sein sollte und dass die Sozialgestaltung – wie an der Weihnachtstagung – aus den real bestehenden Verhältnissen zu entwickeln ist, scheidet ein abstraktes Vorgehen aus, mit dem zunächst eine neue Struktur gedanklich und schriftlich entwickelt und anschliessend realisiert würde. Es wäre ein jahrelanger Prozess notwendig, der kaum erfolgversprechend wäre und es bestünde die Gefahr, dass man nach mehrjähriger Arbeit erkennen müsste, dass ein solcher Weg nicht gangbar ist. Wertvolle Zeit wäre damit verloren.

Angesichts der aufgelaufenen Themen, wie sie sich in den Anträgen der letzten Generalversammlungen, in den Zusammenstellungen der Standortbestimmungen[5] und in den Themen der Mitgliederforen zeigen, erscheint es notwendig, baldmöglichst einen Entwicklungsprozess einzuleiten, der geeignet ist, die notwendige Vertrauensbasis zwischen Mitgliedschaft und Vorstand zu stärken bzw. zu erneuern und in dem die notwendigen Veränderungen der strukturellen Gegebenheiten veranlagt werden können. Notwendig wäre auch eine entsprechende Zusammenarbeit zwischen initiativen Mitgliedern und der Leitung, damit an diesem Entwicklungs-Impuls die Mitgliedschaft, aus der dieser initiiert wird, dauerhaft aktiv und verbindlich beteiligt bleibt.

Die Idee eines Mitglieder-Organs

Dies könnte in Form eines Mitglieder-Organs zur aktiven Mitverantwortung eingerichtet werden, welches aus den bestehenden und etablierten Initiativen der Mitgliedschaft in einem Auswahl- bzw. Bildeprozess gebildet wird, an dem – entsprechend der bestehenden Rechtsform – die Mitgliedschaft (soweit sie sich engagiert bzw. sich aktiv oder passiv einbringt) beteiligt wird.

Ein solches Mitglieder-Organ – z.B. bestehend aus sieben bis zwölf Mitgliedern – sollte im Sinn einer Erweiterung des Vorstandes verstanden werden und müsste entsprechende Kompetenzen von der Mitgliederversammlung übertragen bekommen. Damit wäre dieses Organ an wesentlichen Entscheidungen verbindlich beteiligt. Die Hauptaufgabe könnte zunächst darin liegen, die notwendigen Entwicklungsimpulse zu initiieren und aktiv zu begleiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte könnten in den aktuellen Fragestellungen liegen, wie sie insbesondere durch die Anträge an den letzten Mitgliederversammlungen und den Themen der Mitgliederforen sichtbar geworden sind.

Die aktuelle Führung der Geschäfte, der laufende Betrieb am Goetheanum könnte im Sinne des Subsidiaritätsprinzips bis auf weiteres wie bisher bei den jetzt zuständigen Personen und Gruppen liegen, wodurch ein reibungsloser Betrieb auch weiterhin gewährleistet wäre.

Damit bestünde der Vorstand aus einem Teil, der wie bisher durch Kooption und einem weiteren, der aus der Mitgliedschaft gebildet würde. Die Arbeitsweise und die Geschäftsordnung des so erweiterten Vorstandes müsste durch diesen selber erfolgen und wäre der Mitgliedschaft in der jeweils aktuellen Fassung bekannt zu geben. Darüber hinaus besteht der Mitgliedschaft gegenüber Rechenschaftspflicht, eine Entlastung wird wie beim Vorstand erforderlich sein. Gleiches sollte auch für die Goetheanum-Leitung gelten.

Die Aufgabe des Mitglieder-Organs könnte perspektivisch zunächst auf drei Jahre angelegt werden und es wäre regelmässig über die Arbeit zu berichten. Dabei sind schützenswerte und vertrauliche Informationen selbstverständlich entsprechend zu behandeln. 

Der Bildeprozess zur ‹Initiativ-Gesellschaft›

Besondere Bedeutung kommt gewiss dem Bildeprozess dieses Organs zu, denn dieser muss sowohl dem rechtlichen Rahmen der bestehenden Gesellschaftsstruktur als auch den Ansprüchen an eine moderne und zeitgemässe Sozialgestaltung gerecht werden. Ein übliches Wählen ist daher ebenso ungeeignet wie ein Kooptions- oder ein Berufungsverfahren durch die Leitung oder eine durch diese gebildete Findungskommission. Gerade in unseren anthroposophischen Verhältnissen sollten wir in der Lage sein, die notwendige ‹moralische Phantasie› für die Gestaltung und den Bildeprozess dieses Mitglieder-Organs und ebenso die notwendige ‹moralische Technik› zu dessen Realisierung zu entwickeln. In diesem Sinne sind die nachfolgenden Überlegungen lediglich als Anregung zu verstehen.

Als Voraussetzung für einen erfolgversprechenden Bildeprozess kann z.B. die Erarbeitung der Kriterien angesehen werden, die Kandidaten zu Besetzung des Organs erfüllen sollten. Auch könnten Grundsätze der Kompetenzen und Grundsätzliches zum Arbeitsstil erarbeitet werden, soweit dies als sinnvoll erachtet wird. Diese Erarbeitung sollte transparent aus der Mitgliedschaft erfolgen – idealer Weise eine Aufgabe, die aus den Mitgliederforen geleistet werden könnte und sollte. Eine mehr oder weniger kontinuierliche Kommunikation des Entwicklungsprozesses wäre wünschenswert, damit die Mitgliedschaft, die an einer Mitgliederversammlung letztlich entscheiden würde, urteilsfähig werden kann. Der übliche Zeitraum von sechs Wochen, der zwischen der Veröffentlichung von Anträgen und der Mitgliederversammlung liegt, ist für die notwendige Bewusstseinsbildung keinesfalls ausreichend.

Wenn wir uns zu einer ‹Initiativ-Gesellschaft› entwickeln wollen, so muss auch der Bildeprozess eines Mitglieder-Organs massgeblich – nicht unbedingt ausschliesslich – dem Initiativ-Prinzip gerecht werden: Wer sich für die beschriebenen Aufgaben engagieren will und sich für geeignet hält, (ganz gleich ob aus eigener Initiative oder aufgrund eines Vorschlages) muss bereit sein, sich einem Prozess zu stellen, in dem einerseits zu erklären ist, warum man sich für fähig und geeignet hält. Auf der anderen Seite muss man bereit sein, sich von den im Umkreis befindlichen Mitgliedern spiegeln und Resonanz geben zu lassen, sich also dem Feedback aus der Versammlung zu stellen. Eine Bereitschaft, die auch in der zu bewältigenden Aufgabe eine wichtige Rolle spielen und gewiss ausserordentlich vertrauensbildend wirken kann.

Notwendig wird die Entwicklung eines transparenten und breit getragenen Bildeprozesses sein. Als Anregung kann ein von Harald Jäckel entwickeltes und bereits praktizierten Verfahren dienen, welches er als «Stühlerücken» bezeichnet hat. Dabei handelt es sich um einen Prozess, bei dem im Rahmen eines Treffens der entscheidenden Versammlung (bei uns eine ordentliche oder eine ausserordentliche Mitgliederversammlung) sich z.B. in einem strukturierten und moderierten Prozesse auf der Bühne die Kandidaten versammeln, sich vorstellen, Feedback erhalten und so in mehreren Schritten eine arbeitsfähige Konstellation entstehen kann, der die Mitgliederversammlung das Vertrauen und die entsprechende Beauftragung aussprechen kann.

Ein ähnlicher Bildeprozess könnte auch entwickelt werden für die Besetzung der Leitungsgremien der Sektionen. So entstünde für alle Sektionsmitglieder eine Mitwirkung an einem solchen Bildeprozess, sie würden von ‹Betroffenen› zu ‹Beteiligten›.

Diese Skizze mag vorerst genügen – in die Erarbeitung des konkreten Verfahrens sollten unbedingt Erfahrungen einfliessen, die bei ähnlichen Bildeprozessen bereits gemacht werden konnten. Offen kann zunächst auch bleiben, ob dies bei entsprechender Vorarbeit an einer ordentlichen Mitgliederversammlung durchführbar ist, oder ob dafür doch eine ausserordenliche Versammlung notwendig wäre.

Die nächsten Schritte

Es wird sich nun zeigen müssen, ob aus diesen Ideen Realitäten entstehen können, indem sich u. A. eine Arbeitsgruppe den offenen Fragen und der Ausgestaltung eines entsprechenden Vorgehens widmet und in der Folge auch konkrete Besetzungsmöglichkeiten eines solchen Mitglieder-Organs erkennbar werden. Idealerweise geschieht dies – wie bereits zitiert – «aus der Mitte der Gesellschaft in Zusammenarbeit mit dem Vorstand» bzw. der Goetheanum-Leitung.

Weitere Informationen: www.wtg-99.com/mitglieder-organ/

Thomas Heck,   10. Okt. 2023

[1] Siehe hierzu Rundbriefe 58 und 62, www.wtg-99.com sowie Eva Lohmann-Heck: «Warum wir neue Sozialstrukturen brauchen – Grundlegende Gedanken» www.wtg-99.com/Mitglieder-Organ.

[2] Rudolf Steiner hat «freie» immer klein geschrieben, was als Hinweis darauf verstanden werden kann, dass es sich nicht um eine Institution im Sinne einer Rechtskörperschaft mit einem Eigennamen handeln sollte. Darauf weisen auch seine Formulierungen «esoterische» bzw. «spirituelle Institution» und «Himmels-Institution» in den Klassenstunden hin.

[3] Im Sinn einer «einheitlichen Konstitution», nicht einer Einheitskonstitution, wie es schon damals missverstanden wurde und auch noch heute von vielen angenommen wird.

[4] Paul Mackay in «Anthroposophie weltweit» 5/11.

[5] Veröffentlichung in Vorbereitung. www.wtg-99.com/mitglieder-organ/

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