Was in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft noch vorgeht

Der Papierkorbentwurf

Was war im Herbst 1999 geschehen?

Der Papierkorbentwurf (Dokumentation von Gerhard von Beckerath als PDF)

Um die Jahrtausendwende war das Konstitutions-Thema in der Gesellschaft hochaktuell, nachdem vor allem in den deutschen Mitteilungen Veröffentlichungen u.a. von Gerhard von Beckerath, Wilfried Heidt, Karl Buchleitner, Rudolf Saacke und anderen Autoren erscheinen konnten sowie durch die Arbeit zweier «Frankfurter-Leitbild-Gruppen», die einen gemeinsamen Satzungsentwurf erarbeitet hatten. Am Goetheanum war 1998 eine erste Konstitutionsgruppe (Rembert Biemond, Marc Desaules, Otfried Doerfler, Friedhelm Dörmann, Ron Dunselman, Dr. Reinald Eichholz, Dr. Benediktus Hardorp, Rolf Kerler, Ingo Krampen, Manfred Leist, Paul Mackay, Roel Munniks, Charlotte Roder, Manfred Schmidt-Brabant, Jaap Sijmons, Dietrich Spitta, Hans Stauffer, Uwe Werner, Justus Wittich) nach wenigen Monaten wegen «unüberbrückbarer Auffassungsunterschiede» gescheitert. In der Folge sollte nun eine vom Vorstand eingesetzt Siebenergruppe einen weiteren Lösungsversuch unternehmen (Otfried Dörfler, Michaela Glöckler, Rolf Kerler, Paul Mackay, Roel Munniks, Charlotte Roder und Manfred Schmidt-Brabant). Der von dieser Gruppe entwickelte Vorschlag basierte auf den Statuten der Weihnachtstagungs-Gesellschaft. Allerdings waren diese durch entsprechende Ergänzungen regelrecht entstellt worden, von der «modernsten Gesellschaft» wäre nicht viel übrig geblieben und die Rechte der Mitgliedschaft wären massiv eingeschränkt worden. Dieser damalige Versuch war u.a. gekennzeichnet durch folgende Punkte:
Für Mitglieder sollte es nur noch die Möglichkeit geben, Anträge zu den vom Vorstand bekannt gegebenen Traktanden zu stellen. Das Antragswesen wäre damit im Grunde genommen nahezu abgeschafft worden.
Es sollte ein neues Organ eingeführt werden, die «Versammlung der Generalsekretäre». Die Geschäftsordnung für diese Versammlung wäre vom Vorstand erlassen worden. Ohne die Zustimmung des Vorstandes konnte (und kann auch heute) niemand Generalsekretär bzw. Landesvertreter werden oder bleiben, da auch eine Abberufung durch den Vorstand möglich war.
Beschlüsse der Generalversammlung hätten nur dann Gültigkeit erlangt, sofern die (vom Vorstand beherrschte) «Versammlung der Generalsekretäre» diesen zugestimmt hätte.
Das Selbstgestaltungsrecht sowohl der Mitglieder als auch der Landesgesellschaften wäre damit erheblich eingeschränkt worden zugunsten einer Erweiterung der Vormachtstellung des Vorstandes. Dieser Statutenentwurf hätte im Oktober 1999 mit den Zweig-und Gruppenleitern besprochen und dann an der Generalversammlung Ostern 2000 zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Aufgrund massiver Kritik im Rahmen eines Vorgespräches am Vortag des Treffens wurde der Entwurf jedoch einstweilen von der Leitung zurückgezogen. Allerdings war die Vorstellung des Entwurfs im Rahmen der Zweig- und Gruppenleiter-Versammlung bereits angekündigt worden. Anstelle dieses Tagesordnungspunktes wurde eine Art Sketch aufgeführt, in dem der Entwurf auf der Bühne in einen Papierkorb befördert wurde – ohne den Inhalt bekannt zu geben! Da aber mit den Intentionen, die durch diesen Entwurf offenbar geworden waren, auch weiterhin zu rechnen sein würde, hatten Teilnehmer dieses Vorgespräches diesen in vollem Wortlaut veröffentlicht. «Es kann nicht angehen, dass solche Bestrebungen im Verborgenen verfolgt werden. Die Mitgliedschaft hat ein Recht, alle wichtigen Urteilsgrundlagen vor der anstehenden wichtigen Entscheidung für die Bildung eigener Urteile kennenzulernen.» (Aus dem Vorwort der Veröffentlichung, die wohl weitgehend unbekannt geblieben ist. Siehe Links S. 8). Und tatsächlich waren die Intentionen nicht im Papierkorb gelandet, sie tauchten – leicht verändert – bei dem Rekonstituierungs-Versuch 2002 wieder auf. Und erneut tauchten sie 2018 wieder auf, jetzt in Form eines Organs «Konferenz der Landesvertreter» und der Einschränkung der Mitgliederrechte – als Reaktion auf die Nichtbestätigung von Paul Mackay und Bodo von Plato als Vorstände. Ein solcher Vorgang sollte zukünftig nicht mehr möglich sein (siehe «Anthroposophie weltweit» 12/18). Und ein weiteres Mal sollte an der Generalversammlung 2022 die «Versammlung der Landesvertreter» als Organ in die Statuten aufgenommen werden – durch einen Ordnungsantrag wurde dies zunächst auf unbestimmte Zeit vertagt. So langlebig können Intentionen sein!

Der Papierkorbentwurf (Dokumentation von Gerhard von Beckerath als PDF)

Translate »