Antrag der Anthroposophischen Gesellschaft in Ungarn
Liebe Mitglieder des Vorstands der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft!
Im Folgenden stelle ich einen Antrag von achtundvierzig (48) Mitglieder der Ungarischen Anthroposophischen Gesellschaft zur Tagesordnung der AAG-Generalversammlung 2024 vor.
Herzlichen Dank.
Peter Takats, Labdesvertreter der AG in Ungarn.
Begründung:
„Dank der Arbeit der Arbeitsgruppe unter der Leitung von Gerald Häfner und Justus Wittich ist heute allen Mitgliedern klar, dass die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft (kurz: Bauverein/AAG), die 1925 aus der Umbenennung des Bauvereins hervorgegangen ist, nicht identisch ist mit der Weihnachtstagungsgesellschaft. Wir wissen auch, dass Rudolf Steiner auf der Weihnachtstagung die Anthroposophische Gesellschaft nicht aus irdischer Absicht, sondern auf einen Ruf aus der geistigen Welt hin gegründet hat, im Gegensatz zum Bauverein/AAG, der aus der Umbenennung eines kleinen, aus irdischer Absicht entstandenen Vereins hervorgegangen ist. Wir wissen auch, dass Rudolf Steiner die Anthroposophische Gesellschaft in einem öffentlichen Mysterienakt auf der Weihnachtstagung gegründet hat und dass diese besondere geistige Qualität der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft nie eigen war.
Vor diesem Hintergrund und um weitere Missverständnisse zu vermeiden, ist es uns ein Bedürfnis, mit einem klaren Beschluss zu beschließen, dass die Generalversammlung 2024 feststellt: Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft, wie sie heute besteht, ist nicht identisch mit der Anthroposophischen Gesellschaft der Weihnachtstagung!
Wir halten es auch für notwendig, gleichzeitig Änderungen vorzunehmen, damit die Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, die so nach 100 Jahren erneuert werden, auch zur Verfassung einer modernen Geistesgemeinschaft werden. Es geht also nicht um eine Verbesserung des bestehenden juristischen Teils, sondern um einen Schritt, der die von Rudolf Steiner in den Statuten der Anthroposophischen Gesellschaft der Weihnachtstagung zum Ausdruck gebrachte Dualität deutlich macht. Dass die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft, so erneuert in der Generalversammlung 2024, nicht nur ein rechtlich verfasster Verein ist, sondern auch eine geistige Gesellschaft.
Diese rechtliche und geistige Dualität spiegelt sich genau in den Statuten wieder, die Rudolf Steiner auf der Weihnachtstagung vorlegte und die klar in zwei Teile gegliedert sind. Der erste Teil ist eine Sammlung von Regeln und Aussagen, die sich auf die geistige Gesellschaft beziehen, und erst der zweite Teil behandelt die juristische Gesellschaft in organisatorischen und rechtlichen Fragen. Außerdem sind die Proportionen zugunsten der geistigen Gesellschaft verschoben. Von den 15 Artikeln der Statuten von 1923 befassen sich nämlich neun mit geistigen und nur sechs mit rechtlichen und organisatorischen Fragen. Das ist nicht nur verständlich, sondern für eine geistige Gesellschaft, die durch einen Mysterienakt gegründet wurde, auch notwendig. Und da die beiden nicht dasselbe sind und das eine nicht ohne das andere bestehen kann, darf der geistige Teil unseren Statuten auf keinen Fall weggelassen werden.
Wir halten es daher für notwendig, dass die Generalversammlung 2024 auch erklärt, dass die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft als Nachfolgerin und geistige Erbin der Anthroposophischen Gesellschaft der Weihnachtstagung nicht nur rechtlich, sondern auch geistig anerkannt wird. Dazu ist es aber notwendig, dass in die Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, die durch die Umbenennung des Bauvereins entstanden ist, der jetzt noch fehlende geistige Teil aufgenommen wird. In den gegenwärtigen Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft befasst sich von den 17 Paragraphen nur ein einziger – der Paragraph 2 – mit geistigen Fragen. So beschreiben unsere Statuten in ihrer jetzigen Form die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft nur als einen Verein im juristischen Sinne, und es fehlt völlig der Hinweis auf eine geistige Gesellschaft. Dies macht es unmöglich, dass die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft jemals die geistige Erbin der Weihnachtstagungsgesellschaft sein kann. Es zeigt auch, dass wir in den letzten 100 Jahren den Michaelsimpuls der Weihnachtstagung und den Rosenkreuzerimpuls des „Vereins des Goetheanum der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft“ völlig vergessen haben.
Um diesen Widerspruch aufzulösen, fordern wir keine Korrektur des Paragraphen 2, sondern schlagen der Generalversammlung vor, die von Rudolf Steiner gegebenen und auf die Geistesgesellschaft bezogenen Gedanken aus den Statuten der Weihnachtstagung zu übernehmen. Sie sollen in leicht veränderter und aktualisierter Form an den Anfang der vorliegenden Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft gestellt werden. Wenn diese Gedanken in Form einer Präambel in unsere Statuten aufgenommen werden, wird diese Lösung die beiden, die geistigen und juristischen Gesellschaften zusammenführen und vereinen.
Wenn wir an der Generalversammlung 2024 die Gedanken Rudolf Steiners über eine geistige Gesellschaft in die Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft aufnehmen können, wird dies geistige Wirkung haben. Damit wird die erneuerte Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft in Zukunft nicht nur rechtlich, sondern auch geistig die legitime Nachfolgerin und geistige Erbin der Gesellschaft der Weihnachtstagung sein. Und sie wird sich von dem Unterscheidungsmerkmal “Bauverein/AAG” befreien können. Und sie kann dann mit Stolz den Namen Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft tragen. Dies ist eine der Voraussetzungen für den weiteren Erfolg der Anthroposophie und des anthroposophischen Kulturimpulses.“
Wir stellen hiermit den folgenden Antrag:
Die Unterzeichnenden, achtundvierzig (48) Mitglieder der Ungarischen Anthroposophischen Gesellschaft, bitten die Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft 2024 aus den oben genannten Gründen und im Lichte der Dokumente und der Geschichte der auf der Weihnachtstagung gegründeten Anthroposophischen Gesellschaft und der durch Umbenennung entstandenen Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, die folgende zwei Anträge anzunehmen und den folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss No. 1.: Die Generalversammlung erklärt, dass die durch Umbenennung des Bauvereins entstandene Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft (AAG) nicht identisch ist mit der auf der Weihnachtstagung gegründeten Anthroposophischen Gesellschaft. Sie erklärt ferner, dass sie ab heute die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft (AAG) mit dem Michael-Impuls verbindet und sie als rechtliche und geistige Nachfolgerin der auf der Weihnachtstagung gegründeten Anthroposophischen Gesellschaft anerkennt. Die AAG steht nunmehr in geistiger Übereinstimmung mit dem Geist der Weihnachtstagungsgesellschaft. Gleichzeitig verbindet sie die AAG auch mit dem rosenkreuzerischen Impuls, der der ursprüngliche geistige Impuls des “Vereins der Freien Hochschule am Goetheanum” war.
Beschluss No. 2.: Um die unter Punkt 1. gemachte Aussage in der zweiten hundertjährigen Geschichte der Weihnachtstagung zu verwirklichen, beschloss die Generalversammlung 2024, die Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft zu ändern und ihnen eine Präambel voranzustellen. Der Text der Präambel enthält Gedanken Rudolf Steiners, die in die von der Weihnachtstagung beschlossenen Statuten aufgenommen wurden. Der neue Text, der eingefügt werden soll, lautet wie folgt:
„Präambel.
Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft ist eine Vereinigung von Menschen, die das seelische Leben im einzelnen Menschen und in der menschlichen Gesellschaft auf der Grundlage einer wahren Erkenntnis der geistigen Welt pflegen wollen. Sie sind von der Anschauung durchdrungen, dass es gegenwärtig eine wirkliche, seit vielen Jahren erarbeitete und in wichtigen Teilen auch schon veröffentlichte Wissenschaft von der geistigen Welt schon gibt, und dass der heutigen Zivilisation die Pflege einer solchen Wissenschaft fehlt.
Das Ziel der Allgemeine Anthroposophischen Gesellschaft ist die Förderung der Forschung auf geistigem Gebiete, das der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft diese Forschung selbst sein. Die gepflegte Anthroposophie führt zu Ergebnissen, die jedem Menschen ohne Unterschied der Nation, des Standes, der Religion als Anregung für das geistige Leben dienen können
Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft ist keine Geheimgesellschaft, sondern eine durchaus öffentliche. Ihr Mitglied kann jedermann ohne Unterschied der Nation, des Standes, der Religion, der wissenschaftlichen oder künstlerischen Überzeugung werden, der in dem Bestand einer solchen Institution, wie sie das Goetheanum in Dornach als freie Hochschule für Geisteswissenschaft ist, etwas Berechtigtes sieht. Die Gesellschaft lehnt jedes sektiererische Bestreben ab. Die Politik betrachtet sie nicht als in ihrer Aufgabe liegend.“
Die Unterzeichner des Antrags:
Antal Norbert Antal Péter Miklós, Dr. Benedekné Tóth Beatrix Búzás Istvánné Csernay Roberta Dániel János Tamás Demkó Marianna Dóbiásné Orbán Beatrix Dudás Eszter Fehér Anita Gellért Ferenc Gulyás Judit Halász Zsuzsanna Hamvas Emőke Huffman Szilvia Karkus Ottó Kircsi Erika Kiss Ambrus Tamás Kiss Gyula Kiss Miklós Kothencz Péter Kotorman Márta Kovács Mária Könye Zsolt |
Mesterházi Zsuzsa Mesterházy Mária Mile Gabriella Nagy Tibor Nemes Anna Pásztohy Néri Pásztohy Tamás Pekó Zsuzsanna Répási Ildikó Dr. Sas Zsuzsanna Seress Attila Szánti Éva Rita Szentkúti Márta Szentmihályi -Kazal Mária Szilágyi Péter Szoboszlai Mónika Szöllősi Judit, Dr. Takács Vilmos Takáts Péter Varga-Szemes László Veres Sándor Virtics Ferenc Szabolcs, Dr Vörös Hédi Weiss Peggy Anna |
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