Eine konkludente Fusion?
Quellen und Nachweise zum Artikel in AWW 9/2023
Grundgedanke ist die Annahme, dass die an der Weihnachtstagung gegründete Anthroposophische Gesellschaft (=Weihnachtstagungs-Gesellschaft) am 8. Februar 1925 mit dem in Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft umbenannten Bauverein («Verein des Goetheanum Freie Hochschule für Geisteswissenschaft») fusioniert ist.
Fusion durch konkludentes Handeln?
Allerdings ist die Grundlage dieser Fusions-Illusion eben ein mehrfacher Irrtum: So sei ein zuständiges Gericht (erster Irrtum, denn das Rechtsbegehren betraf nicht die Frage nach der Fusion) dieser Ansicht gewesen (zweiter Irrtum, es war lediglich eine Erwägung). Mancher glaubt gar, dies gehe aus dem Urteil hervor (dritter Irrtum, die Erwägung betraf die Urteilsbegründung). Und der vierte Irrtum kann in der Auffassung liegen, das Gericht sei in genügendem Umfang über die Tatsachen informiert gewesen, um dieser Frage erkenntnismässig angemessen nachzukommen, wobei die Annahme, dass das Gericht letzteres überhaupt unternommen habe, der fünfte Irrtum ist. Der sechste Irrtum liegt darin, dass prinzipiell weder die Urteile noch die Erwägungen des Gerichtes einen Erkenntniswert haben, da es sich um Zivil-Prozesse handelt. In diesen hat das Gericht keine selbständige investigative Funktion. Auch wenn der Richter erkennt, das von den Parteien unwahre Sachverhalte vorgetragen werden, darf er diese nur dann klären, wenn es von mindestens einer Partei gewünscht wird (Buch Seite 2.62f).
Ausführliche Darstellung zur Fusions-Idee:
Thomas Heck, Mythen der Konstitutions-Frage: «Die Fusion durch konkludentes Handeln»
Materialen aus der Zeit 2000 bis 2014:
Rechtsgutachten Prof. Hans Michael Riemer
Erdmenger/Furrer: Gutachten betreffend die Konstituierung der Anthroposophischen Gesellschaft
Urteil Amtsgericht, Gruppe Gelebte Weihnachtstagung
Urteil Amtsgericht, Gruppe um Karl Buchleitner
Appellationsbegründung, Prof. Dr. Andreas Furrer, 12. Juli 2004
Urteil Obergericht Solothurn, Gruppe Gelebte Weihnachtstagung
Urteil Obergericht Solothurn, Gruppe um Karl Buchleitner
Erdmenger/Furrer: Stellungnahme im Auftrag des Vorstandes am Goetheanum
zu den beiden Urteilen des Obergerichts Solothurn vom 12. Januar 2005
Erklärung des Vorstandes zu den Urteilen 2005