Was in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft noch vorgeht

Zur Gestalt der Weihnachtstagungs-Gesellschaft, Teil 1  (beide Teile als PDF)

Für Rudolf Steiner bestand mit dem Beginn des öffentlichen Wirkens für eine neue Geisteswissenschaft und die Ermöglichung neuer christlicher Mysterien von Anfang an die Notwendigkeit, dafür einen geeigneten Gesellschaftszusammenhang zur Verfügung zu haben. Die alten, auf autoritativen Formen und strengen Regeln beruhenden Sozial-Zusammenhänge, in denen das Mysteriengeschehen stattfand, kamen für den zur Freiheit strebenden Menschen nicht mehr in Frage, sie waren nicht mehr zeitgemäss. „Wir haben kein Recht, Autorität zu erzwingen: Erste Gemeinschaft, die Organisation mit Freiheit anstrebt.“[1] so Rudolf Steiner im Jahr 1906 an der Generalversammlung der deutschen Sektion der Theosophischen Gesellschaft. Nachdem ein Wirken im Rahmen dieser Gesellschaft nicht mehr möglich war, erfolgte die Gründung der Anthroposophischen Gesellschaft:

Als die Anthroposophische Gesellschaft 1913 begründet worden ist, hat es sich darum gehandelt, einmal wirklich aus einem okkulten Grundimpuls heraus die Frage zu stellen: Wird diese Anthroposophische Gesellschaft sich weiter entwickeln durch die Kraft, die sie bis dahin in ihren Mitgliedern gewonnen hatte? Und das konnte nur dadurch auserprobt werden, dass ich selber, der ich ja bis dahin als Generalsekretär die Leitung der Deutschen Sektion hatte, als welche die anthroposophische Bewegung in der Theosophischen Gesellschaft drinnen war, dass ich selber dazumal nicht weiter die Leitung der Anthroposophischen Gesellschaft in die Hand nahm, sondern zusehen wollte, wie diese Anthroposophische Gesellschaft sich nun aus ihrer eigenen Kraft entwickelt.[2]

Nach dem Scheitern dieser Begründung, dem vergeblichen Bemühen um eine Konsolidierung im Jahr 1923, hatte Rudolf Steiner erwogen, sich ganz von der Anthroposophischen Gesellschaft zurückzuziehen. Erst 6 Wochen vor der Weihnachtstagung fällt der endgültige Entschluss zur Neubegründung, „nach schwerem inneren Überwinden“[3], ein letzter Versuch, so schreibt Rudolf Steineram 1. Dezember 1923 an Marie Steiner: „Denn ich setze für die Gesellschaft gewissermaßen letzte Hoffnungen auf die Weihnachtszusammenkunft.“[4] Ein frei gefasster Entschluss, auch die Aufgabe des 1. Vorsitzenden zu übernehmen. Es ist allein seine Initiative, die Anthroposophische Gesellschaft neu zu begründen, er allein entwickelt die Statuten und bestimmt die Struktur und die Gestalt dieser neuen Gesellschaft. Auch die Einsetzung des Vorstandes erfolgt durch ihn, er bezeichnet dies selbst als „etwas aristokratisch gehandhabte Einsetzung des Vorstandes“[5]. Die Initiative geht vollständig von Rudolf Steiner aus, eine freie Tat eines Menschen einerseits und gleichzeitig ein esoterischer Vorgang und eine esoterische Handlung eines Eingeweihten andererseits, den Impulsen der geistigen Welt folgend, um wieder eine Verbindung zwischen der geistigen Welt und den Menschen zu ermöglichen. Ein eigentlich in sich  widersprüchliches, von der Zeit gefordertes völlig neues Unterfangen: Eine Synthese aus der streng hierarchischen Ordnung  der geistigen Welt und den Anforderungen einer sozialen Ordnung, die dem sich zur Freiheit entwickelnden Menschen Rechnung trägt. Diese Synthese kann nicht auf einer bestehenden Rechtsordnung erfolgen, dazu ist ein freies Vertrauensverhältnis notwendig, dass das  jeweilige Überhandnehmen des aristokratischen oder des demokratischen Prinzips ausschliesst. Die Statuten dieser Gesellschaft

„… sind auf das rein Menschliche eingestellt. Sie sind nicht eingestellt auf Prinzipien, sie sind nicht eingestellt auf Dogmen, sondern in diesen Statuten ist etwas gesagt, was rein an das Tatsächliche und Menschliche anknüpft, meine lieben Freunde.“

Rudolf Steiner stellt seine Initiative frei vor die versammelten Mitglieder hin, er bezieht sie ein durch die intensive Beratung der Statuten und die Beantwortung von Fragen, er erläutert jede Formulierung bis ins Detail und begründet gegenüber den Mitgliedern jede Entscheidung in Bezug auf die Vorstandsmitglieder und die Sektionsleiter. Der gesamte langwierige Prozess ermöglichte den Mitgliedern jeden Schritt vollbewusst zu durchdringen und mittragen zu können.

Die Vorstandseinsetzung wird dann durch die Mitglieder bestätigt:

„Dann bitte ich Sie, jetzt nicht durch eine Abstimmung in dem Sinne wie die früheren Abstimmungen waren, sondern mit dem Gefühl: Sie geben diesem Grundcharakter der Führung einer wirklichen Anthroposophischen Gesellschaft recht, bitte ich Sie, Ihre Zustimmung dazu zu geben, dass dieser Vorstand hier für die Führung der Anthroposophischen Gesellschaft gebildet werde.“[6]

Auch die Statuten als Ganzes erhalten dann von den versammelten Mitgliedern am 28.12.1923 die Zustimmung.

Die Mitglieder bilden so in freier Selbstbestimmung nach der Initiative Rudolf Steiners mit ihm diese neue Gesellschaftsform. Es vereinigt sich das aristokratisch-esoterische Prinzip der Initiative „von oben nach unten“ aus der geistigen Welt heraus mit dem irdisch-demokratischen Prinzip, hier der Bestätigung der geschaffenen Wirklichkeit durch die Zustimmung „von unten nach oben“. Bestand wird dieses Gebilde nur dann haben können, wenn es aus dem Bewusstsein dieser besonderen Gestalt jenseits rechtlicher Ansprüche das „Leben“ aus dem gegenseitigen Vertrauen gestalten kann.

„Man sollte sich zum Bewusstsein bringen, dass damit die Anthroposophische Gesellschaft eigentlich einen esoterischen Charakter bekommen hat; nicht mehr eigentlich eine Vereinigung wie andere ist, sondern etwas ist, was selber Anthroposophie wirken will. Das wird sie nur können, wenn dieses wirklich überall verstanden wird. Denn Anthroposophie kann wirklich nur in voller Freiheit wirken, wenn dieses Wirken überall immer auf Verständnis auftrifft. Anthroposophisches Wirken kann kein Wirken von oben herein sein, obwohl es ein Wirken sein muss, das von Initiative abhängig ist. Deshalb haben wir bei der Dornacher Tagung so stark betont, dass der dort gebildete Vorstand ein Initiativvorstand, und nicht ein Verwaltungsvorstand sein will. Man wird deshalb auf dasjenige sehen müssen, was er tut, weil ihm etwas einfällt, weil er Gedanken und Ideen hat zum Wirken, weil er ein Initiativvorstand ist. Und als solchen wird man ihn anzusehen haben als eine Art wirklichen esoterischen Mittelpunkt der anthroposophischen Bewegung. In viel höherem Grade als das bisher der Fall war, wird man anthroposophische Bewegung und Anthroposophische Gesellschaft zu identifizieren haben. Sie werden eins sein. Nur unter diesen Bedingungen konnte ich mich selber entschließen, den Vorsitz zu übernehmen und diese Gesellschaft bei der Dornacher Weihnachtstagung zu ersuchen, denjenigen Vorstand mir an die Seite zu stellen, mit dem ich glauben kann, dass ich meine Intentionen durchführen kann.“[7]

Die eigentliche Gesellschaftsbildung entsteht nun in der Mitte, es ist ein lebendiger Prozess, im vertrauensvollen Zusammenwirken dadurch, dass die geistigen Impulse von den Mitgliedern ergriffen werden und sich diese um die Verbindung zur geistigen Welt bemühen. Es entstand so in diesem Zusammenwirken der Initiative Rudolf Steiners als Repräsentant der geistigen anthroposophischen Bewegung mit den sich frei in diese Gesellschaft stellenden Mitgliedern eine Art dreigliedriges Wesen. Dessen Mitte konnte als atmendes pulsierendes Leben nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit entstehen, indem die Mitglieder die Intentionen Rudolf Steiners in Freiheit bejahen und verwirklichen und damit gleichzeitig durch ihre Arbeit aus dem Umkreis die individuellen Bausteine für das „geistige Goetheanum“ bringen.

Weitere Aspekte zu der Gestalt der Weihnachtstagungsgesellschaft sowie Gedanken über die weitere Entwicklung sollen in einem Folgebeitrag ausgeführt werden.

Thomas Heck

(Erschienen in „Ein Nachrichtenblatt“, Nr. 26, 19. Dezember 2016)

Zur Gestalt der Weihnachtstagungs-Gesellschaft[8]  Teil 2

Im ersten Teil der Darstellung[9] wurde versucht ein Gesamtbild der an der Weihnachtstagung von Rudolf Steiner gegründeten Anthroposophischen Gesellschaft zu beschreiben: wie die streng hierarchisch orientierte geistige anthroposophische Bewegung, repräsentiert durch Rudolf Steiner, mit einer von „den Zeichen der Zeit“ geforderten freiheitlichen sozialen Gemeinschaft zu einem lebendigen Gesamtorganismus „gebildet“ wurde, in welchem Vertrauen, das „rein Menschliche“,  an die Stelle einer sonst üblichen Rechtsordnung durch Vereinsstatuten tritt.[10]

„Der Anthroposophischen Gesellschaft eine Form zu geben, wie sie die anthroposophische Bewegung zu ihrer Pflege braucht, das war mit der eben beendeten Weihnachtstagung am Goetheanum beabsichtigt.“[11]

Diese Form einer Gesellschaft, aus geistigen Impulsen gegründet, mit einer geistigen Führung und doch die Mitglieder frei lassend, und gleichzeitig auf ihren freien Willen zur Mitwirkung bauend, diese Gesellschaftsgestaltung war etwas völlig Neues in der Menschheitsgeschichte. Die Schöpfung dieser Gestaltung war gewiss ein bedeutendes Ereignis in der anthroposophischen Entwicklung, zugleich ein Vorbild für zeitgemässe und zukunftsfähige Sozialgestaltungen, die rein auf das Menschliche bauen werden.

Aber es darf nicht vergessen werden, dass die Notwendigkeit zur Neugründung der Anthroposophischen Gesellschaft an der Weihnachtstagung auch ein Ergebnis des Scheiterns der Anthroposophischen Gesellschaft von 1913[12] war, wie bereits im 1. Teil[13] dargestellt wurde.

Das Jahr 1923, nach dem Brand des ersten Goetheanums, war ein Krisenjahr[14] und Rudolf Steiner hatte erwogen, sich ganz von der Anthroposophischen Gesellschaft zurückzuziehen, so am 23.12.1923, dem Vorabend der Weihnachtstagung:

„Es ist schon so, daß gegenwärtig die Dinge sehr, sehr ernst, bitter ernst genommen werden müssen. Sonst müßte eigentlich dennoch dasjenige eintreten, wovon ich ja oftmals gesprochen habe, daß ich mich von der Anthroposophischen Gesellschaft zurückziehen müßte.“[15]

So war diese Neugründung eben auch der letzte Versuch, die „letzte Hoffnung“[16], eine Gesellschaft als Grundlage für die Einrichtung neuer Mysterien zu schaffen. So sehr die Weihnachtstagung und die Neubegründung der Anthroposophischen Gesellschaft ein Kulminationsereignis gewesen ist, so sehr war sie eben auch notwendig geworden durch die existenzielle Krise, durch das Scheitern der Anthroposophische Gesellschaft von 1913. Die Neugründung und die Übernahme des Vorsitzes war die einzige Möglichkeit „… die anthroposophische Bewegung innerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft weiterzuführen“.[17]

Die Tatsache, dass ein Eingeweihter an der Spitze einer  Menschengemeinschaft steht, war im Grunde nichts Neues in der Menschheitsgeschichte[18]. Könnte es sich bei der Übernahme der Leitung durch Rudolf Steiner nicht in gewisser Weise auch um einen Rückschritt gehandelt haben, der notwendig wurde, weil die Mitglieder nicht in der Lage gewesen waren, die Impulse aufzugreifen und einen lebendigen Arbeitszusammenhang zu bilden? Die Erwartungen, die Rudolf Steiner mit der Gründung der Anthroposophischen Gesellschaft von 1913 verbunden hatte, waren nicht erfüllt worden:

„Als die Anthroposophische Gesellschaft 1913 begründet worden ist, hat es sich darum gehandelt, einmal wirklich aus einem okkulten Grundimpuls heraus die Frage zu stellen: Wird diese Anthroposophische Gesellschaft sich weiter entwickeln durch die Kraft, die sie bis dahin in ihren Mitgliedern gewonnen hatte? Und das konnte nur dadurch auserprobt werden, dass ich selber, …  dazumal nicht weiter die Leitung der Anthroposophischen Gesellschaft in die Hand nahm, sondern zusehen wollte, wie diese Anthroposophische Gesellschaft sich nun aus ihrer eigenen Kraft entwickelt.“[19]

Die Gesellschaft hatte sich nicht aus ihrer eigenen Kraft entwickeln können. Führte nicht genau diese Tatsache zu dem dann letzten Versuch?16 Auch bei dieser Neugründung kam es darauf an, dass die Mitglieder die Impulse Rudolf Steiners aus freiem Willen aufgreifen und an der Verwirklichung dieser neuen Gesellschaftsgestalt mitwirken. Die entsprechenden Hinweise Rudolf Steiner sind zahlreich.[20]

Bevor wir uns hier und in den folgenden Beiträgen der Frage zuwenden, was aus dieser Neugründung geworden ist, bedarf es einiger grundlegender Gesichtspunkte zur Unterscheidung der verschiedenen Aspekte, die mit der Weihnachtstagung verbunden werden. So kann unterschieden werden:

  1. Die Weihnachtstagung als reales soziales und spirituelles Geschehen zwischen dem 24.12.1923 und dem 1.1.1924.
  2. Die Erschaffung des Grundsteins
  3. Die Grundsteinlegung
  4. Der Grundstein-Spruch bzw. die Grundstein-Mediation
  5. Der Weihnachtstagungs-Impuls
  6. Die von Rudolf Steiner sogenannte „Fortsetzung der Weihnachtstagung“[21]
  7. Die Weihnachtstagungs-Gesellschaft als neu begründete Anthroposophische Gesellschaft[22]

Die Weihnachtstagungs-Gesellschaft

Rudolf Steiner spricht im Zusammenhang mit der Weihnachtstagungs-Gesellschaft meines Wissens an keiner Stelle davon, dass diese ein Verein sei, es ist eher das Gegenteil der Fall:

„Es ist der Versuch gemacht worden, mit alldem, was Vereinswesen ist, zu brechen und das Geistige durchscheinen zu lassen durch jede einzelne Handlung, die geschah.“[23]

So entsprachen die Statuten nicht den damals üblichen Vereinsstatuten, wie z.B. für den Bauverein.[24] Die Statuten der Weihnachtstagungs-Gesellschaft enthielten eben nichts Prinzipielles, Programmatisches oder Dogmatisches. Es war alles auf das Tatsächliche abgestellt und so waren die Vorstandsmitglieder einzeln und namentlich in den Statuten genannt. Üblich wäre es gewesen, die Regeln zu beschreiben, nach denen der Vorstand zu bilden ist.[25] Da der Gründungsvorgang dennoch alle Elemente enthielt, die nach Schweizerischem Recht für eine Vereinsgründung notwendig waren, entsprach die Gesellschaft eben auch einem solchen Verein. Mit der Annahme der Statuten am 28.12.1923 war nach Schweizer Vereinsrecht ein rechtsfähiger Verein[26] entstanden. Die gesamte Gestalt ist jedoch mit dem juristischen Vereinsbegriff nicht vollständig zu erfassen, sie ging weit darüber hinaus, denn sie war nicht nur auf das Rechtliche, sondern auf das „rein Menschliche“ gestellt. Der spirituelle Anteil der Gesellschaft, die Wirklichkeit des durch Rudolf Steiner existierenden esoterischen Vorstands[27], die Einheit mit der geistigen anthroposophischen Bewegung wurden und werden von dieser juristischen Seite nicht erfasst. Für uns kann aber die Weihnachtstagungs-Gesellschaft nur in ihrer gesamten Gestalt eine Wirklichkeit bilden.

Mit der Neubegründung der Anthroposophische Gesellschaft an der Weihnachtstagung war ein in seiner Art erstmaliges Sozialwesen entstanden, die existierende Rechtsordnung berücksichtigend und gleichzeitig alte Formen zukunfts- und freiheitsorientiert überwindend und neue veranlagend. Darüber ist wohl schon manches geschrieben und gesagt worden, gehalten werden konnte diese Gestaltung jedoch nicht. Wie die weitere Entwicklung nach der Weihnachtstagung zeigte, konnten die Impulse Rudolf Steiners – und dazu gehörte auch diese Gestaltung – zu wenig verstanden und aufgegriffen werden. Rudolf Steiner konnte nicht weiterwirken und nach seinem Tod waltete eine andere Seite der „Menschlichkeit“ gesellschafts- und sozialgestaltend, eine dunkle Phase in der Geschichte der Anthroposophische Gesellschaft – und vor allem in Mittel-Europa – folgte.

Viele Fragen können hier anschliessen. Zunächst aber sollen einige weitere Grundlagen geklärt werden, damit eine wirklichkeitsgemässe Urteilsbildung auch über die aktuell bestehenden Verhältnisse in unserer anthroposophischen Gesellschaft möglich werden kann. In der nächsten Folge wird die Frage behandelt, welchen Namen die an der Weihnachtstagung gegründete anthroposophische Gesellschaft trug: „Anthroposophische Gesellschaft“ oder „Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft? Aus dieser – zumeist unbewussten – Unklarheit ist viel Verwirrung und Missverständnis entstanden.

Thomas Heck

(Erschienen in „Ein Nachrichtenblatt“, Nr. 1, 8. Januar 2017)

Kontakt: Dorneckstr. 60, 4143 Dornach/Schweiz, thomas@lohmann-heck.de

[1] Zitiert nach Hella Wiesberger, GA 259, 1991, S. 843

[2] GA 260a, 1987, S. 204

[3] GA 260, 1994, S. 39

[4] GA 262, 2002, S. 361

[5] GA 260, 1994, S. 82

[6] GA 260,1994, S. 162

[7] GA 260a, 1991, S. 182f

[8] Der Begriff „Weihnachtstagungs-Gesellschaft“ (WTG) stammt nicht von Rudolf Steiner. Er wird zur Unterscheidung von der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft (AAG), bei der es sich um den ursprünglichen Bauverein handelt, benutzt, da der heutige Sprachgebrauch nicht genau unterscheidet zwischen der Allgemeinen Anthroposophische Gesellschaft und der Anthroposophischen Gesellschaft, die an der Weihnachtstagung gegründet wurde. Mit der Weihnachtstagungs-Gesellschaft ist die an der Weihnachtstagung gegründete Anthroposophische Gesellschaft gemeint. Näheres hierzu wird in einer weiteren Folge erörtert.

[9] In „Ein Nachrichtenblatt“ Nr. 26, 19.12.2016

[10] „Innerhalb einer solchen Selbstverwaltung [auf der Basis eines dreigegliederten Organismus] werden sich aus dem Geistesleben heraus die Gesichtspunkte ergeben, durch welche die rechten Menschen an die rechten Stellen gebracht werden und durch welche an die Stelle von Gesetz und Verordnung das unmittelbar lebendige Vertrauen gesetzt werden kann.“ GA 24, S. 208

[11] NB 13.02.1924, GA 260a

[12] Die Gründung fand 1912 in Köln statt, eine konstituierende Sitzung erfolgte erst 1913. Auch von Rudolf Steiner werden beide Jahreszahlen genannt.

[13] Ein Nachrichtenblatt Nr.  26/2016

[14] Siehe u.a. GA 257, GA 258 und GA 259

[15] GA 232, 1998, S. 231

[16] GA 262, 2002, S. 361

[17] GA 260, 1994, S. 39

[18] In der 3. nachatlantischen Kulturepoche waren die Führer i.d.R. Eingeweihte, sofern es sich nicht um in die Dekadenz gefallene Sozialgestaltungen handelte.

[19] GA 260a, 1987, S. 204

[20] Insbesondere GA 260a, in den Karmabänden und in den Klassenstunden.

[21] „Die Weihnachtstagung wird erst real durch das, was aus ihr weiter wird. … Ob sie als Weihnachtstagung für das Leben wirksam sein wird, hängt davon ab, ob sie fortgesetzt wird.“ GA 260a, 1987, S. 177

[22] Wer hier die Begründung der Freien Hochschule vermisst, sei auf die erste Klassenstunde verwiesen. Dort heisst es: „Es wird heute in dieser einleitenden und begründenden Stunde …..“

[23] GA 260a, 1987, S. 92

[24] Ursprünglich 1913 als Johannesbauverein gegründet, umbenannt 1917 in „Verein des Goetheanum Freie Hochschule für Geisteswissenschaften und am 8.2.1925 in „Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft“.

[25] Eine derartige Regelung hat Rudolf Steiner gewiss nicht einfach vergessen.

[26] Die Rechtsfähigkeit wird in der Schweiz unmittelbar mit der Begründung durch die Mitglieder erlangt, ein Eintrag in ein Register oder eine behördliche Zulassung sind nicht erforderlich. Insofern ist es sehr fraglich, ob Rudolf Steiner die Weihnachtstagungs-Gesellschaft hätte ins Handelsregister eintragen lassen wollen, da dies nur für einen kommerziell tätigen Verein erforderlich ist. Die Rechtsfähigkeit bedeutet, dass der Verein als juristische Person gilt und damit Träger von Pflichten und Rechten im sozialen Leben werden kann.

[27] Es wird wohl heute niemand mehr vermuten, dass der nach 1925 verbliebene Vorstand ein esoterischer gewesen sei.

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